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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1927-03-08 · 3 (8.3.1927) · p. Seite 84

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
3 (1927)
Issue
3 (8.3.1927)
Date
1927-03-08
Page
Seite 84 (sequence 37)
Language
German
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84 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 3 Bekanntmachung über die soziale und kulturelle Wohlfahrtsrente Die Anträge auf Gewährung einer sozialen Wohlfahrtsrente sind in der Zeit vom 1. Februar bis 30. April d. I. bei den Ausschüssen für soziale Wohlfahrtsrente, die in Bayern bei den Regierungen, Kammern des Innern, gebildet sind, einzureichen. Für die Anträge sind von der Reichsregierung besondere Vordrucke herausgegeben worden, die auch von uns bezogen werden können. Im übrigen verweisen wir auf die auf Seite 78 dieser Zeitung stehende Veröffentlichung der Zentralwohlfahrtsstelle „Die soziale Wohlfahrtsrente", in der diese ihre, Vermittlung für die Behandlung der Anträge anbietet. Wir empfehlen davon Gebrauch zu machen. Als Stelle für die Entgegennahme und Weiterbehandlung von Anträgen auf Gewährung einer kulturellen Wohlfahrtsrente sind in Bayern ebenfalls die Regierungen, Kammern des Innern, bestimmt. Auch diese Anträge müssen bis zum 30. April d. I. e,ingereicht fein werden. München, den 28. Februar 1927. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden. Dr. Neumeyer. Bekanntmachung über Kredite für Wohlsahrtsanstalten Die Zentralwohlfahrtsstelle der Deutschen Juden macht erneut daraus aufmerksam, daß die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte chr bedeutende Mittel zur Verfügung gestellt hat, die in Darlehensform den ihr angeschlossenen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge für Erwachsene und Jugendliche, sowie Lehrlingsheimen und Allersheimen zugute kommen sollen. Die Zentralwohlfahrtsstelle ist daher in der Lage, diesen Heimen hypothekarische Kredite zu nachstehenden Bedingungen zu verschaffen: Die Kredite sind mit 6 Prozent bei netto 98prozentiger Auszahlung verzinslich. Die Darlehen werden für unbefllmmte Zeit gegeben und können jederzeit von beiden Seiten mit neunmonatlicher Frist gekündigt werden, jedoch frühestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Beleihungsgrenze beträgt etwa 20 Prozent des Friedenswertes von Grund und Boden nebst der aufftehenden Gebäude der Pfandgrundstücke. Unberücksichttgt bei der Einschätzung bleibt der Wert der inneren Einrichtung. Die Reichsversicherungsanstalt kann unter Umständen unter Beibringung der selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Kultusgemeinde oder dergleichen eine höhere Beleihung (bis zu etwa 30 bis 35 Prozent) gewähren. Wir empfehlen, im Bedarfsfälle von dieser Kreditmöglichkeit Gebrauch zu machen und sich dabei mit dem Büro der Zentralwohlfahrtsstelle, Berlin, Oranienburger Straße, 13/14, in Verbindung zu setzen. München, 28. Februar 1927. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Neumeyer vekannlmachungen der Israelitischen kultusgemeinde München Bekanntmachung über den Haushaltplan für das Geschäftsjahr 1927 Nachstehend geben wir den von den gemeindlichen Kollegien aufgestellten Haushaltplan für das Geschäftsjahr 1927 bekannt. Der Kultusumlagensatz für das Jahr 1927 ist auf 9^2 Prozent der Maßstabsteuern des religionsgesellschaftlichen Steuergesetzes festgesetzt worden.. Dazu kommen 3 Prozent Umlagen des Landesverbandes, so daß insgesamt 121/* Prozent Kultusumlagen erhoben werden. 1 ■; Von den 91/2 Prozent Ortsumlagen entfallen 3 Prozent auf Bauumlagen. München, 23. Februar 1927. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München Dr. Neumeyer. Haushalkplan der Israelitischen Kultusgemeinde München für 1927 Einnahmen: JL 1. Bestand am 31. Dezember 1926 . 76190.20 2. Häuser. 9 600.— 3. Gemeindliche Anstalten und Einrichtungen: a) Synagoge .. . 28 500.— b) Friedhöfe .. . 25 000.— c) Schächtwesen . 9 000.— 4. Ersatzleistungen zu Besoldungen (Einnahmen aus Unterrichtshonoraren). 4 000.— 5. Regie der Verwaltung . . .' '. 500 — 6. Steuerablösung . 100 000.— 7. Umlagen (91j2% der Maßstabsteuern). 383 209.80 636 000.— Ausgaben: 1. Bewilligungen aus dem Jahre 1926 . 10 500.— 2. Häuser .. 11500.— 3. Gemeindliche Anstalten und Einrichtungen: a) Synagoge . . 12 000.— b) Friedhöfe . 14000.— c) Schächtwesen . 3 000.— d) Bibliothek .. 2 300.— e) Lehrkurse . 3 000.— f) Gemeindezeitung. 6 000.— g) Krankenhaus Schwabing. 1500.— h) Ritualbad .. 3 800.— 4. Besoldungen: a) Beovllengehälter, Aufwands- und Ausgleichsentschädigungen . 120 000.— b) Angestelltengehälter. 35 000.— c) Synagogenchor . 20 000.— d) Versicherungsbeiträge . 32 000 — e) Sonstiges . 5 000.— 5. Pensionen: a) Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge . . . 18 000.— b) Sustentationen . 4 200.— 6. Regie der Verwaltung.. 12000.— 7. Einmalige größere bauliche Maßnahmen .... 48025.— 8. Förderung allgemein religiöser und jüdisch-sozialer Angelegenheiten: a) Geschlossene Fürsorge. 50 500 — b) Offene Fürsorge. 78 800.— c) Sonstige soziale und kulturelle Zwecke, insbesondere Reichs- und Landesanstalten. 9 000.— 9. Talmud Thora und Betsaalverband. 8 000.— 10. Refundierung des Stiftungsvermögens. 70 000.— 11. Rückkauf von Synagogenplätzen. 9 000.— 12. Dispositionsfonds des Vorstands . .' . . . . . 12 000.— 13. Hypothekenzinsen. 3 500.— 14. Tilgung des Synagogenbauanlehens. 20 000.— 15. Tilgungsrate auf Rechnung Leffinghaus .... 12000.— 16. Sonstige und unvorhergesehene Ausgaben . . 1 375.— 636 000.—

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