Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 2 (9.2.1927)
- Article
- Die Reichsgründungsfeier der Universität München
- Date
- 1927-02-09
- Page
- Seite 37 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 2 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 37 brauch abgestellt haben. Damit ist von Rektor und Senat das Gleichberechtigung zuzugestehen, auf die sie als akademische geschehen, was zu tun in ihrer Macht stand. Doch bleibt weiter- Bürger Anspruch haben. Eine Änderung kann sich nur ergeben ihn der Umstand zu beklagen, daß die große Zahl der Korporaaus dem Wiedererftarken des vornehmen und freien Geistes, von tionen (mit Ausnahme der nicht farbentragenden katholischen dem die weithin beachtete Rede des Rektors bei der Reichs- Studentenverbindungen) es nicht vermag, den jüdischen Studemen gründungsfeier der Universität getragen war. Aus dem Verbände Rabbiner Dr. Heinrich Chrenlreu Ein Nachruf, gehalten bei der Trauerfeier der Synagoge Ohel Jacob am Vorabend des achten Schewat von Dr. Elias Straus Im Auftrag der Israelitischen Kultusgemeinde München, möchte ich in dieser Stunde der Trauer und Weihe dem Schmerze der Gesamtgemeinde Ausdruck geben um das Hinscheiden des großen Mannes, der an dieser heiligen Stätte für die Gemeinde gewirkt hat, und der nun für immer seine Augen geschloffen hat. Dr. Ehrentreu hatte schon mehr als ein Jahrzehnt in der Religionsgesellschaft Ohel Jacob, die sich damals „Verein zur Förderung jüdischer Wissenschaft,, nannte, und in der Chewra Kadischah seines Amtes gewaltet, bis die Kultusgemeinde in unmittelbare Beziehungen zu ihm trat. Es geschah dies bald nach dem Amtsantritt des verewigten Rabbiner Dr. Werner, auf dessen Ersuchen hin im Jahre 1895 Dr. Ehrentreu von der Gemeinde mit der Überwachung des Schächtwesens betraut wurde. Zugleich wurde er auch offiziell als Mitglied des gemeindlichen Besdin bei eherechtlichen Akten bestellt, als welches er schon vorher ohne amtliche Anstellung mitgewirkt hatte. Ferner wurde ihm' die Vertretung des Rabbiners bei Trauungen und Beerdigungen übertragen. Dr. Ehrentreu hat trotz der bescheidenen, auch sehr bescheiden dotierten Amtsftellung, die ihm die Gemeinde zunächst übertrug, sich bald großes Ansehen bei Vorstand und Gemeindeverwaltung erworben. Und wenn es in den darauffolgenden Jahren den Bemühungen der orthodoxen Vereinigung unter Führung ihres unermüdlichen Vorsitzenden, des im vorigen Jahre dahingegangenen Sigmund Fränkel, gelungen ist, das Amt, das Rabbiner Dr. Ehrentreu bekleidete, nach seiner äußeren Geltung und seiner materiellen Ausstattung wesentlich zu heben, so war der Erfolg sehr erleichtert durch die ungeteilte Sympathie, deren sich der Träger des Amtes bei der Gesamtgemeinde erfreute. Im Jahre 1906 wurde Dr. Ehrentreu als pensionsberechtigter Beamter in den Beamtenkörper der Gemeinde übernommen. Bei den Auseinandersetzungen, die im darauffolgenden Jahre sich zwischen Ohel Jacob und Gesamtgemeinde über die Rechtsstellung der orthodoxen Synagoge entspannen, spielte das Amt des orthodoxen Rabbiners eine wesentliche Rolle. In der zur Beilegung des entstandenen Konfliktes Ende 1907 geschlossenen Vereinbarung, übertrug die Gemeinde dem Rabbiner von Ohel Jacob die religiöse Leitung der orthodoxen Gottesdienste in der erstmals als gemeindlich anerkannten Synagoge, in erhöhtem Maße auch die Leitung des gesamten Ritualwesens und die religiöse Betreung der orthodoren Familien bei Trauungen, Beerdigungen und Gelegenheiten anderer Art. Dr. Ehrentreu wurde zugleich von der Gemeinde der Titel eines Rabbinatsassessors erteilt, da ja nach der herrschenden Auffassung das damals noch geltende bayerische Iudenedikt von 1813 die Bestellung von zwei Rabbinern in einer und derselben Kultusgemeinde nicht zuließ. — Der ihm im Tode vorausgesegau gangene damalige Inhaber des Rabbinats der Gemeinde München, der von der gesamten Gemeinde verehrte und noch heute tief betrauerte Rabbiner Dr. Werner, hat allerdings Herrn Dr. Ehrentreu, mit dem ihn innige persönliche Freundschaft verband, nie als einen bloßen Beisitzer deö Rabbinats behandelt, sondern ihm stets die Gleichberechtigung im rabbinischen Amt als sebstverftandlich eingeräumt und in allen Fragen der halachischen Entscheidung dem überragenden Talmudgelehrten den Vorrang zuerkannt.