Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 2 (9.2.1927)
- Article
- Das "Judenbüchlein" eines protestantischen Geistlichen gegen die Ritualmordbeschuldigung der Juden
- Date
- 1927-02-09
- Page
- Seite 36 (sequence 2)
- Language
- German
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36 Bayerische Israelitische Gememdezeitung Nr. 2 Neuen Testaments zahlreiche Ritualmorde begangen haben, eine Behauptung, die er mit den „überzeugendsten" Beweisgründen unterstützt, nämlich mit maßlosen Beischimpfungen, die an ähnliche Leistungen von zeitgenössischen Hetzschriften erinnern. Nach seiner Ansicht sei der Verteidiger der Juden „ein Zungenverkäufer, Märchenträger und Schwätzer, ein ungelehrter Wäscher, ein unseliges Lästermaul, ein mit Geld erkaufter Judenschützer, ein Mameluck, ein verruchter Schänder der Christenheit, ein Spitzbube, aus dem der Teufel rede" ufw. in dieser Tonart. Von Eck erfahren wir auch, daß die Juden das von ihnen zu rituellen Zwecken vergossene Blut nach der Türkei in getrocknetem und pulverisiertem Zustande verschickten; freilich bekomme nicht jeder eine ganze Blutwurst, aber wenige Tropfen genügten. Und nachdem Eck seinen Gegner zur Strecke gebracht und vollständig erledigt hat, stellt er alles Schlimme und Böse zusammen, was jemals den ruchlosen Juden nachgesagt wurde, lästert die biblischen Helden und verlangt als vaterländisch gesinnter Staatsbürger, daß die kanonischen Beschränkungen der Juden strengstens gehandhabt und durch weitere Verbote zeitgemäß ergänzt werden sollen. Namentlich sollten die Juden zum Anhören christlicher Predigten gezwungen werden2. Die Leser werden nun fragen: wer war denn der Verfasser des köstlichen, seltsamen „Judenbüchleins", das im 16. Jahrhundert das Volk der Bibel gegen die gemeinste und niederträchtigste Verleumdung der Weltgeschichte in Schutz zu nehmen wagte? Eck beantwortet in seiner Schmähschrift die Frage nach dem Verfasser des von ihm so genannten „Judenbüchleins" unbestimmt mit der Bemerkung: „wolan, es sei H o s a n d e r oder ain ander Lutherischer Verfierer". Mit diesem absichtlich persiflierten Namen ist Andraeas Osiander gemeint, Prediger bei St. Lorenz in Nürnberg, ein maßgeblicher Vorkämpfer der Reformation in dieser Stadt, der darum von Eck schon in einer 1533 erschienenen Schrift angegriffen worden war, auf welche er in einer mit Kraftausdrücken gewürzten Gegenschrift geantwortet hatte. Osiander war als Sohn eines Schmiedemeisters am 19. Dezember 1498 in Gunzenhausen geboren, widmete sich in Ingolstadt dem Studium der Sprachen und anderer Wissenschaften, auch des Hebräischen, kam 1520 nach Nürnberg, wo er zuerst hebräische Vorlesungen hielt und später, nach seinem Anschluß an die lutherische Bewegung, als Prediger an die protestantische Kirche St. Lorenz berufen wurde; im Jahre 1522 ließ er eine nach dem biblischen Urtext und der griechischen Übersetzung der Septuaginta verbesserte Ausgabe der lateinischen Bibel (Vulgata) erscheinen; seit 1529 beschäftigte er sich auch mit dem Rabbinischen, wobei er sich aber bei dem damaligen Mangel an literarischen Hilfsmitteln auf die Unterstützung der Juden angewiesen sah. Da aber seit 1499 die Juden aus Nürnberg auf ewige Zeiten verbannt waren, wandte sich Osiander am 2 Vgl. Grätz, „Geschichte der Juden", 4. Ausl., Bd. 9, S. 294 ff. 20. Januar 1529 an den Rat der Stadt mit der Bitte, „ob das möcht ohne Nachtheil ihres guten bürgerlichen Regiments geschehen, daß sie mir einige sonderliche Person nur eine Zeit lang, nämlich ein halb Jahr kürzer oder länger, vergönnen wollten, je in einem Monat e>inmal oder zwei zu mir käme und mir allerlei Mängel, so ich solcher Sprachen haben würd, benähme." Zu diesem Zwecke schlägt er W ö l s l e i n, den jüdischen Schulmeister von Schnaittach vor, der sein Leben lang sich nur mit Lernen und Lehren, nie mit andern Händeln beschäftigt habh. Dieses Gesuch wurde vom Rat der Stadt am 17. Februar auf Widerruf unter der Bedingung gewährt, daß der Schulmeister in kein Haus sonst gehe und keine „gefährliche Händel" in der Stadt treibe. Bei diesem jüdischen Schulmeister von Schnaittach hat der protestantische Geistliche in Nürnberg rabbinische Kenntnisse sich erworben und Einblicke erhalten in die „Geheimlehren des Judentums". Kein Wunder, daß Osiander von seinen Gegnern und Hassern als Judenstämmling und als „hebräischer Rabbi" verlästert wurde. Als er später infolge der religiösen Gegenströmung sich in Nürnberg nicht mehr sicher fühlte, legte er 1548 sein Predigeramt nieder und flüchtete nach Königsberg, wo er als Pfarrer am 17. Oktober 1552 sein bewegtes Leben beschloß». Daß dieser Osiander der Verfasser des „Judenbüchleins" war, das bei der Ritualmordbeschuldigung vom Jahre 1540 in Eichstätt die Rolle eines Verteidigers übernommen, war einige Jahre darnach bereits in weiteren Kreisen bekannt. Der hochgestellte Herr aber, an den es in der Form eines auf Anfrage erstatteten Gutachtens gerichtet war, ist wohl kein anderer als der lutherisch gesinnte Pfalzgraf O t t h e i n r i ch von N e u b u r g , der als „Judenschützer" galt. Das „Judenbüchlein" hatte, wie sein Verfasser, ein Schicklal. Sein Inhalt war nur aus den Auszügen bekannt, die Eck in seiner Gegenschrift mitgeteilt hat. Das Büchlein selbst war unbekannt, unauffindbar, es schien im Zeitstrom untergegangen zu sein. Erst 350 Jahre nach seiner erstmaligen Veröffentlichung wurde ein Exemplar desselben von dem bekannten Historiker Moritz Stern, jetzt in Berlin, in einer Buchhändleranzeige entdeckt und originalgetreu durch einen Neudruck (Kiel 1893 bei H. Fienke) der Vergessenheit entrissen. Osiander war der Erste, der als Ehrenvetter auf christlicher Seite gegen die noch in unfern Tagen nicht ausgestlgte Schmach der Blutbeschuldigung für die Juden literarisch eingetreten ist. Er verdient darum eine seinen Namen ehrende Hervorhebung in der Geschichte der Juden in Bayern. » Sein Lebenswerk ist von Dr. W. Möller in einem 568 Seiten umfassenden Buche (Andr. Osiander, Elberfeld 1870) dargestellt worden. Die Neichsgründungskeier Anläßlich der Jahrhundertfeier der Universität hätte die Zurücksetzung jüdischer und paritätischer Korporationen, die durch den Korporationsausschuß der Universität von der gleichberechtigten Teilnahme an den Festlichkeiten ausgeschlossen wurden, zu nachdrücklichen Vorstellungen der Gemeinde und des Rabbinats sowie der beteiligten Korporationen geführt. Seiner damals gegebenen Zusage entsprechend stellte der Rektor Geheimrat Dr. Voßler bei der Reichsgründungsfeier Mitte Januar für die Beteiligung der Korporationen die Bedingung, daß auch die jüdischen und paritätischen Korporationen zu den Feierlichkeiten eingeladen würden. Der Korporationsausschuß beharrte auf seinem ablehnenden Standpunkt. Er löste sich selbst aus, um eine Auflösung durch die Universität zu vermeiden. Von diesen Vorgängen verständigte der Rektor am 11. Januar 1927 Vorstand und Rabbinat der Israelitischen Kultusgemeinde durch folgendes Schreiben: der llniverfitül München „Was die Beteiligung der jüdischen Studentenverbindungen an den Feiern unserer Universität betrifft, so kann ich Ihnen Mitteilen, daß der von Ihnen beklagte Zustand, wie er sich bei der Jahrhundertfeier bemerkbar machte, nunmehr beseitigt ist. Auf die Vorstellungen des Rektors hin hat der Korporationsausschuß in seiner Sitzung am 10. Januar beschlossen, daß angesichts der fortbestehenden Schwierigkeiten in der Frage des offiziellen Auftretens der Verbindungen bei Universitätsfesten bis auf weiteres vom Chargieren abgesehen werden solle, ja daß der ganze Korporationsausschuß aufzulösen sei. Damit ist, wenn auch auf Kosten der Entfaltung studentischen Feftschmucks, so doch in befriedigender Weise die Gleichberechtigung aller Studenten auf dem akademischen Boden unserer Universität hergestellt." Es ist anzuerkennen, daß Rektor und Senat der Universität die rechtliche Gleichstellung der jüdischen Studenten in loyaler Weise gewahrt und einen seit mehreren Jahren bestehenden Miß-