Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 1 (7.1.1927)
- Article
- Jungjüdischer Wanderbund
- Date
- 1927-01-07
- Page
- Seite 19 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2727810-2727836-2727838--01595-2730756- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr- 1 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 19 Jungjüdischer Wanderbund. Am Samstag, dem 27. November, hielt der Jungjüdische Wanderbund eine Chanuka-Feier ab, deren Besuch zeigte, wieviele Freunde sich diese Bewegung auch in München erworben hat. Den Zuhörern wurde durch heitere Darbietungen ein genußreicher Abend geboten. Besonders hervorgehoben seien die hebräischen Lieder sowie das Laienspiel: „Abenteuer in Dongking". Das frische, lebhafte Spiel und besonders die fein untermalende Klavierbegleitung durch den jungen Künstler, Herrn Franz Kleinbauer, der die Musik zu dem Stück geschrieben hat, fanden großen Beifall. Es waren schöne bei der Jugend verbrachte Stunden. ..Kindertragödie' von Karl Schönherr, ausgesührt im Jüdischen Jugendverein am 16. Dezember im Frauenklubsaal, Finkenstraße. Wenn Dilettanten zu ihren Darbietungen im Reiche des Tespis einladen, so kann man eine leise Skepsis nicht verwinden. Um so erfreulicher war es zu sehen, wie hier, im Jüd. Jugendverein, junge Menschen am Werke waren, diese mit dynamischer Kraft fast überladene Tragödie blutvoll auf die Bühne zu stellen. Sie brachten ja auch alles mit, was eine künstlerische Tat heischt: Fleiß, Geist, Enthusiasmus und Talent. Hier dienten Menschen der Kunst, die nichts von Pose, nichts von Routine wußten und die deshalb packten, aufwühlten, erschütterten. Jedem der Mitwirkenden gebührt in gleicher Weise uneingeschränkte Anerkennung. Unverfälschtes Theaterblut fließt in den Adern von Frl. Fannerl Kamnitzer. Gläubig der Rolle hingegcben, überzeugend in jeder Phase! Wie griff Herr Louis Knoblauch als verzärtelter jüngerer Bruder in seinen Seelennöten, in seinem Jammern um die verlorenen Liebkosungen der Mutter ans Herz! Wie glaubhaft war dessen älterer Bruder, den Herr Herrmann Knoblauch verkörperte, im verbohrten Schmerz um das zerstörte Heim, die zerschlagene Ehre und um das Unglück des geliebten, Hintergangenen Vaters. Kindertränen! Kinderschmerzen! Auf den Brettern von Erwachsenen geweint, von Erwachsenen erfühlt. Schwer ist die Darstellung kindlicher Seelenkonflikte. Schwer ist die Darstellung kindlicher Seelenkonflikte. Hier gelang sie! Dank gehört auch vor allem Herrn Ernst Nußbaum, der mit künstlerischem Spürsinn diese ergreifende Tragödie wieder ans Rampenlicht förderte. Mit aufopfernder Liebe, tiefstem Ernst und sensibler Einfühlung führte er Regie. Last not least! Herr Rudi Deutsch schuf mit bewunderungswürdiger Geschicklichkeit aus primitivsten Mitteln sinngemäße Dekorationen. Reicher Lohn ward dem Regisseur und den jungen Schauspielern zuteil durch den begeisterten und ehrlichen Beifall des willig mitgehenden Publikums. Bernhard Renka. AMTLICHER ANZEIGER Hummer 1 Beilage der Baverifcfoen Israelitischen Serneindezeitung 7. Januar 1927 Bekanntmachungen des Versandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden Bekanntmachung betr. die Veräußerung von Kultslätlen und Kultusgegensiänden und die Erhaltung des gemeindlichen Besitzes An die Bezirksausschüsse und Verbandsgemeinden Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der Verordnung der Reichsregierung vom 8. 5. 1920 über den Schutz von Denkmälern und Kunstwerken (RGBl. S. 913) und die bayerischen Vollzugsvorschriften vom 14. 9. 21 (GVBl. S. 480, KMBl. S. 187, Bayer. StAnz. Nr. 222), auf § 28 der Verfassung des Landesverbandes vom 22. 2. 26 (Gde-Ztg. S. 72) sowie auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die für religiöse Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehen, geben wir bekannt: 1. Wiederholt wurden in letzter Zeit Kultstätten und Kultusgegenstände von Gemeinden veräußert, ohne daß hiervon entsprechend den geltenden Bestimmungen dem Verband und dem zuständigen Bezirksausschuß (Bezirksrabbiner) Mitteilung gemacht und die Genehmigung des Rats eingeholt wurde. Solche Veräußerungen sind rechtswidrig. Sie verstoßen gegen die Vorschriften des Reichs und des Landes sowie gegen die Verfassung des Landesverbandes. Die beteiligten Mitglieder des Vorstands und der Gemeinde machen sich hierdurch schadensersatzpflichtig und müssen außerdem strafrechtliches Einschreiten gewärtigen. Als Kultstätten in diesem Sinne sind Synagogen, Friedhöfe und Bäder anzusehen, als Kultgegenstände Thorarollen, Thoraschmuck, Thorabekleidung, Vorhänge, Decken, Leuchter, Memorbücher, ältere Bücher von geschichtlichem Wert, auch losgelöste Teile unbeweglicher Gegenstände, wie Almemor und Grabsteine. 2. Der gemeindliche Besitz ist in seinem Grundstock zu erhalten. Veräußerungen, auch soweit sie andere als die in Ziffer 1 aufgeführten Gegenstände betreffen, dürfen nur im Wege ordnungsmäßiger Verwaltung vorgenommm werden. Der Erlös ist unter allen Umständen dem gemeindlichen Vermögen zuzuführen. Eine Aufteilung des gemeindlichen Besitzes unter Gemeindemitgliedern ist unzulässig und macht die Beteiligten haftbar. In Fällen, in welchen die Veräußerung gemeindlichen Vermögens beabsichtigt wird, empfiehlt es sich rechtzeitig im voraus bei der Verbandsleitung anzufragen, um Verstöße gegen das geltende Recht und die sich daraus ergebenden Weiterungen auszuschließen. München, den 23. Dezember 1926. Dr. Neumeyer. Bekanntmachung betr. Gewährung einer einmaligen Rotzuwendung an Beamte usw. Aus Grund Bekanntmachung des Staatsministeriums der Finanzen von 22. 12. 1926, Nr. 63 177 (Bayer. Staatsanzeiger vom 22. 12. 1926, Nr. 296) wird den etatmäßigen und nichtetatmäßigen Beamten,.den Wartegeld- und Ruhegehaltsempfängern, den witwen- und waisengeldberechtigten Beamtenhinterbliebenen, Benno Sarsky i;rk'^ne Ja22 Theatinerstraße 16 «Telephon 26285 J. ZUBERBÜHLER nachmittags von 4—6 Uhr lasllltll und abends 31/2 Uhr im Wintergarten