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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1926-12-03 · 12 (3.12.1926) · p. Seite 312

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
2 (1926)
Issue
12 (3.12.1926)
Article
Ausbildung jüdischer junger Mädchen zur "Technischen Lehrerin" oder "Gewerbelehrerin"
Date
1926-12-03
Page
Seite 312 (sequence 1)
Language
German
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312 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 12 Ausbildung jüdischer junger Mädchen zur „lechnischen Lehrerin" oder „Sewerbelehrerin" Um auch den Töchtern streng orthodoxer Familien die Möglichkeit zu bieten, die heute sehr angesehenen und aussichtsoollen Berufe der „Technischen Lehrerin" und der „Gewerbelehrerin" zu ergreifen, ohne während der Ausbildungszeit ein religiöses Gebot verletzen zu müssen, hat die Jüdische Haushaltungsschule in Frankfurt a. M. neuerdings mit dem Seminar der städtischen Haushaltungs- und Gewerbejchule in Frankfurt a. M. folgende Vereinbarung getroffen: Die städtische Haushaltungs- und Gewerbeschule in Frankfurt a. M. richtet eine Schulklasse ein, in welcher alle jüdischen Schülerinnen vereinigt werden. Der Stundenplan wird so festgesetzt, daß die Schülerinnen ohne weitere Versäumnis Kochunterricht in der Jüdischen Haust/-.:!ungsschule erhalten können und am Samstag jeder Unterricht in technischen Fächern unterbleibt. Die jüdischen Seminaristinnen werden in einem gesonderten Kochkursus der Jüdischen Haushaltungsschule vereinigt und ihnen von den Lehrkräften der Jüdischen Haushaltungsschule die gleichen praktischen Kenntnisse, die für die staatliche Prüfung erforderlich sind, gelehrt, unter strenger Betonung der rituellen Speisegesetze. Zugleich erhalten die jüdischen Seminaristinnen theoretischen Unterricht in allen auf die Haushaltung bezüglichen religiösen Vorschriften, unter Begründung der Gebote. Die Prüfung der jüdischen Seminaristinnen im Kochen wird in der Jüdischen Haushaltungsschule von der staatlichen Prüfungskommission abgenommen. Durch diese Teilung erwachsen den jüdischen Seminaristinnen keine erheblichen Mehrkosten. Dank dieses Entgegenkommens seitens der städtischen Behörden hofft die jüdische Haushaltungsschule vielen streng religiösen Mädchen einen Beruf zu erschließen, der sichere Gewähr auf Anstellung in gut bezahlten Stellungen, möglicherweise auch in nichtjüdischen Schulen und Anstalten bietet. Die Ausbildung zur „Technischen Lehrerin" und zur „Gewerbelehrerin" setzt eine abgeschlossene Lyzeumsbildung und einjährigen Besuch einer staatlich anerkannten Haushaltungs- oder Frauenschule voraus. In Ausnahmefällen kann nach vorhergegangener Prüfung auch Mittelschulbildung genügen, jedoch ist dann ein zweijähriger Vorkursus Bedingung. Zur „Technischen Lehrerin" sind zwei Jahre Kursbildungszeit nötig. Die jungen Mädchen erhalten dann nach einer Prüfung in Hauswirtschaft und Handarbeit die Lehrbefähigung als „Technische Lehrerin". Diese Ausbildung kann mit dem 19. Lebensjahr vollendet sein. Die Nachfrage nach diesen Lehrkräften ist sowohl in jüdischen, wie auch in nichtjüdischen Schulen sehr groß; die Bezahlung erfolgt, wenigstens in Frankfurt, nach der Gehalisklasse VII der städtischen Beamten. Die weitere Ausbildung als Gewerbelehrerin baut sich auf der Basis der „Technischen Lehrerin" auf und erfordert noch l1/? Seminarjahre, ferner l1/» Jahre praktische und Probetätigkeit. Während des praktischen Jahres ist mindestens auf freie Station zu rechnen. Die ausgebildete „Gewerbelehrerin" steht in bezug auf Gehalt den akademisch gebildeten Oberlehrern fast gleich. (Anfangsgehalt in Frankfurt a. M. Kl. IX der städt. Beamten.) Auch hier steht einem sehr geringen Angebot an Lehrkräften regste Nachfrage gegenüber. Ein weiteres Examen im Turnen, evtl, auch Zeichnen ergibt natürlich noch bessere Anstellungsmöglichkeiten. Bedenkt man, daß in den meisten jüdischen Schulen der Unterricht in Nadelarbeit, Zeichnen, Turnen usw. in nichtjüdischen Händen liegt, so wird man verstehen, daß dieser Beruf gerade für Jüdinnen sehr gute Aussichten bietet. Auswärtige Seminaristinnen finden in dem streng rituellen und gut geführten Heim der Jüdischen Haushaltungsschule vollständige Pension. Allerdings kann ein derartiger Seminarkurs für jüdische Mädchen nur dann begonnen werden, wenn sich mindestens 8—10 Schülerinnen dazu melden. Wir empfehlen deshalb Eltern und Töchtern, die für diesen Beruf Interesse haben, sich möglichst bald an den Verwaltungsrat der Jüdischen Haushaltungsschule, Frankfurt a. M., Königswarterstraße 20, zu wenden. Letztes Schulzeugnis und Lebenslauf der betreffenden Schülerin sind dem Aufnahmegesuch beizufügen. Von behördlicher Seite werden wir darauf aufmerksam gemacht, daß sowohl die Ausbildungswie Prüfungsordnung in kurzer Zeit bedeutend erschwerende Veränderungen erhalten wird. Eine Klasse, die zu Ostern 1927 ihre Ausbildung beginnt, kann dieselbe noch unter den alten Bedingungen vollenden. Es wäre daher wünschenswert, wenn sich zu Ostern nächsten Jahres eine größere Anzahl von Schülerinnen melden würde. Nachwort: So taucht immer wieder die Frage auf, was sollen unsere Töchter lernen, wenn sie der Schule entwachsen sind? Wie ist die Möglichkeit gegeben, daß sie in diesen schweren wirtschaftlichen Zeiten sich selbst erhalten können? Und immer wieder wird die Antwort lauten können: Bildet die Fähigkeiten aus, die in jeder Frau liegen! Da wird sie am meisten erreichen und leisten können. Es ist die Ausbildung in allen Zweigen des Haushalts. Die schulische Ausbildung im städtischen Haushalt ist für das jüdische Mädchen bis vor kurzem nur in Frankfurt möglich gewesen. Seit einem halben Jahre für den städtischen und ländlichen Haushalt auch in der schönen neuen Wirtschaftlichen Frauenschule in Wolfratshaufen. Bei deren Errichtung haben wir gesehen, mit welchen Schwierigkeiten es verbunden ist, jüdische Lehrkräfte zu bekommen. Es ist hier noch ein aussichtsvolles Berufsfeld für unsere Mädchen. Nun ist an der städtischen Haushaltungsschule in Frankfurt in Verbindung mit der dortigen Jüdischen Haushaltungsschule die Möglichkeit zur Ausbildung als Hauswirtschaftslehrerin — in Preußen „Technische Lehrerin" genannt — gegeben, ohne die jüdischen Gesetze übertreten zu müssen. Von der „Technischen Lehrerin" führt dann ein weiterer Lehrgang zur preußischen „Gewerbelehrerin". Zwar entspricht diese Ausbildung nicht den von der bayerischen Regierung für die bayerischen Schulen gestellten Anforderungen. Aber bis wir in Bayern selbst eine Möglichkeit zur Heranbildung jüdischer Lehrkräfte im Haushaltungsfach haben. müssen wir für das Frankfurter Angebot dankbar sein. Voraussetzung für die „Technische Lehrerin" ist ein Jahr Haushaltungsschule, also schon eine gute Kenntnis in den hauswirtschaftlichen Fächern. Natürlich kann dieses Jahr genau so gut in der wirtschaftlichen Frauenschule in Wolfratshausen verbracht werden wie an jeder andern Haushaltungsschule. Ja durch den Einblick in verschiedene Schulen wird der Blick erweitert, ein nicht zu unterschätzendes Moment für die künftige Lehrerin. Auch ist die Kenntnis von Gartenbau und Geflügelzucht, wie sie in Wolfratshausen gelehrt werden, von großem Vorteil; denn Gartenbau wird auch in städtischen Schulen jetzt vielfach verlangt. H. St. SK&nnßc ßauferh \ALPURSA \CfiocoGcucb&%

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