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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1926-10-07 · 10 (7.10.1926) · p. Seite 268

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
2 (1926)
Issue
10 (7.10.1926)
Article
Professor Dr. Karl Neumeyer
Date
1926-10-07
Page
Seite 268 (sequence 2)
Language
German
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268 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 10 Wissenschaft und der Familie gewidmeten Gelehrtenlebens mit herzlichem Danke gedenkt. Denn aus der jüdischen Gemeinde München ist Karl Neumeyer heroorgegangen, als Sohn der Kaufmannseheleute Leopold und Fanny Neumeyer (geb. Müller) ist er am 19. September 1869 in München geboren, sein älterer Bruder ist unser verehrter Führer, Dr. Alfred Neumeyer. Wie viel Segen ist doch aus diesem Hause, dieser Pflegestätte alles Guten hervorgegangen! Karl Neumeyer durchlief die Schulen seiner Vaterstadt mit Auszeichnung erwarb sich 1887 das Reifezeugnis am Gymnasium durchweg mit der Note I und widmete sich der Rechtswissenschaft auf den Hochschulen zu München, Berlin und Genf. Im 7. Halbjahre seiner Studien stellte die juristische Fakultät der Universität München als Preisausgabe „Die historische und dogmatische Darstellung des strafbaren Bankerotts mit besonders eingehender Untersuchung der Schuldfrage". Karl Neumeyer unternahm die Bearbeitung und erhielt 1891 den vollen Preis und damit nach bestandener Prüfung die Doktorwürde der juristischen Fakultät München. Zur gleichen Zeit bestand er die erste und im Jahre 1894 die zweite juristische Staatsprüfung. Aber er überließ dem älteren Bruder die Beschäftigung mit der Rechtsanwendung, für ihn war mit der Lösung der Preisaufgabe die wissenschaftliche Tätigkeit eröffnet. Die geschichtliche Darstellung des Bankerotts hatte ihn auf die Rechtsvergleichung, insbesondere auf die für Ke Kenntnis des neuzeitlichen Rechts so wichtigen italienischen Stadtrechte verwiesen. Die Vorbedingung für diese Beschäftigung, die Kenntnis der wichtigsten Sprachen, brachte er mit. Nun wandte er sich der jungen Wissenschaft des internationalen Privatrechts zu, welche zu entscheiden hat, ob und wie weit beim Verkehr der Angehörigen verschiedener Staaten auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis die für einen bestimmten Staat, eine bestimmte Rechtsgemeinschaft geltenden Bestimmungen Anwendung zu finden haben. Gerade um die Wende des 19. Jahrhunderts hatte dieser Zweig der Rechtswissenschaft besonders durch Oberstlandesgerichtsrat Böhm in München nud die Professoren Neumeyer in Kiel, v. Bar in Göttingen und Zitelmann in Bonn seine Grundlegung erhalten und das Einführungsgesetz zum BGB forderte auch eine gesetzgeberische Behandlung des Gegenstands für Deutschland. Karl Neumeyer unternahm zunächst die geschichtliche Untermauerung der neuen Wissenschaft. Er stellte sich die Aufgabe, in einem größeren Werke, „Die gemeinrechtliche Entwicklung des internationalen Privat- und Strafrechts bis Bertolus", darzulegen. Der erste Band, „Die Geltung der Stammesrechte in Italien", München 1901, bildete die Habilitationsschrift, auf Grund deren er als Privatdozent in der juristischen Fakultät der Universität München zugelassen wurde, ihm folgte 1916, mit Unterstützung der Savignystiftung während des Krieges herausgegeben, der zweite Band, „Die gemeinrechtliche Entwicklung bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts". Neuland war hier in meisterhafter Weise für die Wissenschaft gewonnen worden, reicher Beifall über die Reihen der Juristen hinaus in die der Geschichtsforscher lohnte den Verfasser, der sich rasch eine hochangesehene Stellung in der Wissenschaft erobert hatte. Vom internationalen Privatrecht, das vielfach als Teil des Völkerrechts behandelt wird, gelangte Neumeyer zu diesem wichtigen Teile der Rechtswissenschaft. In der Zeitschrift für internationales Recht, die in einer zweiten Abteilung dem Völkerrechte dient, veröffentlichte er eine Reihe von Aufsätzen und behandelte auch sonst die brennend gewordenen Fragen, das Völkerrecht im Kriege, den Lusitania-Fall, die Rechtsprechung der internationalen Schiedsgerichte, insbesondere den Fall Mumm. Er gehört dem Institut für internationales Recht in Haag an. Bei Eröffnung der Akademie für internationales Recht im Haag wurde er eingeladen, namens der deutschen Wissenschaft dort Vorlesungen zu halten. Er ist Mitglied des Rats der Gesellschaft für Völkerrecht. Was seine sonstige wissenschaftliche Tätigkeit betrifft, so war er vom Strafrecht ausgegangen und hatte für dieses Fach sehr wertvolle Beiträge, insbesondere in der „Vergleichenden Darstellung des in- und ausländischen Strafrechts" beigesteuert, die von den Vertretern des Faches als Vorbereitung des neuen Strafgesetz-Entwurfes herausgegeben wurde. Seine Lehrtätigkeit widmete er, abgesehen vom Völkerrecht, auch dem Kolonialrecht, der allgemeinen Rechtslehre, dem französischen Recht und der Vergleichung der modernen Rechte, wie er denn jetzt auch die Leitung des Instituts für Rechtsvergleichung übernommen hat. Vor allem aber gehört seine ganze Kraft dem internationalen Privat-, Straf-, Prozeß- und Verwaltungsrecht. Das internationale Privatrecht hat er im Wörterbuch des „Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts" und jetzt in der „Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaften" dargestellt. Die Wissenschaft des internationalen Verwaltungsrechts aber ist feine ureigenste Schöpfung, das öffentlich-rechtliche Gegenstück des internationalen Privatrechts, das er mit einer von allen Seiten bewunderten Kenntnis des einheimischen und fremden Schrifttums aus dem Nichts geschaffen hat. Von den drei starken Bänden, die den besonderen Teil bilden, fehlt nur noch eine Abteilung, dann will er die allgemeinen Grundsätze aufstellen, deren Anwendung nur diese einzelnen Verwaltungssätze bilden sollen. Mit äußerster Spannung verfolgt die wissenschaftliche Welt den Fortgang dieses gewaltigen Werkes. Eine große Zahl dankbarer Schüler verehrt in Karl Neumeyer den Übermittler von Lehren, die vielfach nur bei ihm erworben werden können, aber auch überhaupt den gewissenhaften Forscher und stets hilfsbereiten Lehrer. Sein gastliches Haus steht den Schülern offen. Im Jahre 1900 hatte er sich mit Anna Hirschhorn vermählt, zwei hoffnungsvolle Söhne sind dem glücklichen Bund entsprossen. Und so hat nun Karl Neumeyer, der den ehrenvollen Ruf an die Universität Zürich als Nachfolger von Professor Dr. Georg Cohn abgelehnt hatte, in München die Laufbahn vom Privatdozenten über den nichtbeamteten und dann den beamteten außerordentlichen Professor zum Range des ordentlichen Professors durchmessen. Aber nicht Titel und Rang entscheiden, sondern der Wert des Menschen und seine Taten. So möge es denn dem allverehrten Manne beschieden sein, die übernommenen großen Aufgaben zu Ende zu führen und damit sein prächtiges Lebenswerk zu krönen! Silberschmidt. Jüdische. Lehrkurse der Gemeinde. Wie im Vorjahre beabsichtigt die Kultusgemeinde auch heuer wieder von Oktober bis Dezember jüdische Lehrkurse abzuhalten. Neben einzelnen Vorträgen sollen zusammenhängende Kurse und Arbeitsgemeinschaften stattfinden. Der Inhalt der Vorträge soll das Wissen um jüdische Dinge festigen, erweitern und vertiefen. Diejenigen, welche dafür Interesse haben, ihr Wissen zu ergänzen, mögen sich für diese Zeit freie Abende vormerken! Im Monat Oktober werden 2 sehr interessante Vortragsabende veranstaltet werden. Am 20. Oktober spricht der bekannte Wiener Rabbiner Dr. David Feuchtwang über „Genesis, wettgeschichtlicher Hintergrund des 1. Buches Moses." Am 27. Oktober wird Dr. Brandenburg, den unsere Leser aus mehreren Aufsätzen in unserer „Gemeindezeitung" kennen, einen Vortrag „Ergebnisse meiner letzten Forschungsreise in Palästina (1925/26)" halten und über seine wissenschaftlichen Forschungen und persönlichen Eindrücke im heiligen Lande berichten. Wir verweisen auf die im heutigen Inseratenteil erschienene Bekanntmachung. Die Eintrittsgebühr ist am Saaleingang zu entrichten. Ein Vorverkauf findet nicht statt. Hebräische Sprachschule München. Kurs der hebräischen Syntax. Vom 9. Oktober bis 13. November 1926 findet an jedem Samstag abend halb 8 Uhr bis halb 10 Uhr ein Kurs des Herrn Dr. Max Mayer über ausgewählte Kapitel der hebräi- Iflmuenöet Die IclegrsmmMatz-formulsre des Israelitischen Ifrauen-Ülereins le. 10.) von 1830!

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