Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 9 (8.9.1926)
- Article
- Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Selbsthilfeorganisationen
- Date
- 1926-09-08
- Page
- Seite 244 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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244 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 9 Kreditgemeinschatt gemeinnütziger Selbsthilfeorganisationen Die Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Selbsthilfeorganisationen Deutschlands (Berlin N 24, Monbijouplatz Nr. 3), deren Verwaltungsrat,die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden (Verlink, Oranienburger Straße 13/14) angehört, hat während des letzten Jahres eine rege und nutzbringende Tätigkeit entfaltet. Trotz unserer dahingehenden Mitteilungen scheint man aber in der jüdischen Öffentlichkeit noch immer recht ungenügend über den Ausgabenkreis und die Darlehensmöglichkeit der Kreditgemeinschaft informiert zu sein. Indem wir nun im folgenden nochmals eine kurze Übersicht über die Arbeit und die Richtlinien der Kreditgemeinschaft geben, hoffen wir, auch in weiteren jüdischen Kreisen das Interesse für dieses so überaus nutzbringende Finanzinstitut zu wecken. Das Tätigkeitsgebiet der Kreditgemeinschaft erstreckt sich hauptsächlich auf die finanzielle Unterstützung von Erwerbsbeschränkten- Werkstätten und Gewährung von Einzeldarlehen. Die Erwerbsbefchränkten-Werkstätten, die während der Inflationszeit als das wichtigste Aufgabengebiet der Kreditgemeinschaft gelten konnten, sind Anfang 1924 auf ein normales Maß heruntergegangen, treten aber seit kurzem wieder stärker in Erscheinung. Cs handelt sich hier in erster Linie um Werkstätten, in denen ältere Leute oder schwer erziehbare Jugendliche, die psychisch oder physisch erwerbsbeschränkt sind, Hilfe und Arbeitsmöglichkeit finden. Daneben wendet die Kreditgemeinfchaft erhöhte Aufmerksamkeit dem Wiederaufbau kleiner Existenzen zu, denen durch die Gewährung von Einzeldarlehen produktiv geholfen werden kann. Ursprünglich nur für Kriegsbeschädigte bestimmt, werden diese Darlehen nunmehr auch Kleinrentnern, Flüchtlingen, Invaliden- und Unfallrentnern, sowie allen durch körperliche oder geistige Abweichung von der Norm Erwerbsbeschränkten und denjenigen Personen zur Verfügung gestellt, die durch Krieg oder Nachkriegsverhältnisse in ihrer Erwerbstätigkeit in besonderem Maße beeinträchtigt worden sind. Züdisch-theologisches 1926/27 werden folgende Vorlesungen und Übungen gehalten werden: Herr Seminarrabbiner Prof. Dr. Michael G u t t m a n n wird lesen: 1. Talmud Baba mezia (stat.) Abschn. V (60bff.)A; 2. Talmud Makkoth (curs.) B; 3. Jore Dea nyT.Sin (§§ 98 ff.); 4. Die halahischen Midraschim. — Herr Dozent Dr. Isaak Heinemann wird lesen: 1. Einführung in die Geschichte der Kabbala 2. Teil; 2. Lektüre aus More Nebuchim; 3. Grundlinien einer jüdischen Homiletik; 4. Homiletische Übungen; 5. Abschluß der hebräischen Grammatik: 6. Aramäische Grammatik mit Lektüre; 7. Raschi zur Thora; 8. Talmud Berachot C. — Herr Dozent Dr. Albert L e w k o w i tz wird lesen: 1. Die Philosophie Spinozas in ihrem Verhältnis zum Judentum; 2. die geschichtliche Entwicklung des Christentums (Fortsetzung); 3. Die Hauptrichtungen in der Pädagogik der Gegenwart und ihre Bedeutung für die Methodik des 5lus dem I Geh. 3ustizrat > Dr. Sigmund Held | Ein Nachruf von Rabbiner Dr. Freudenthal. Das zu Ende gehende religiöse Jahr hat der Nürnberger Gemeinde und dem gesamten bayerischen Judentum unerwartet noch einen unendlich schweren Verlust gebracht. Geh. Justizrat Dr. Sigmund Held, der Vorsitzende der Kultusgemeinde Nürnberg, ist am 30. August in der Frühe nach kurzer Krankheit im 66. Lebensjahre sanft entschlafen. Sigmund Held war am 3. Juni 1860 zu Schwabach geboren, verbrachte aber bereits seine ganze Jugendzeit in Nürnberg. Er besuchte das Alte Gymnasium daselbst, an dessen 400jähriger Jubelfeier er vor kurzem nicht bloß als ehemaliger Schüler, sondern auch als offizieller Vertreter der Nürnberger und der ge- Entscheidend bei der Gewährung von Einzeldarlehen sind folgende Gesichtspunkte: * 1. Die Darlehen müssen nur zu produktiven Zwecken ausgenommen werden, d. h. unter der Voraussetzung, daß durch die Verwendung des Geldes aller Voraussicht nach die eigene wirtschaftliche Leistung des Antragstellers wesentlich erhöht oder ihre drohende Verminderung verhindert werden kann. 2. Es darf sich bei der Gewährung von Darlehen nicht um Fälle handeln, bei denen eine Rückzahlung voraussichtlich ausgeschlossen ist, das Darlehen also lediglich die reine Unterstützungsbedürftigkeit des Betreffenden verdecken soll. 3. Die Höhe der erforderlichen Summe muß in einem der heutigen Kapitalmarktlage entsprechenden Verhältnis zur Steigerung der Wirtschaftsleistung des Darlehensnehmers stehen. 4. Die Steigerung der Wirtschaftsleistung muß dem Darlehensnehmer die Möglichkeit geben, nach einer Schonfrist von 2 bis 10 Monaten das Darlehen in monatlichen Raten von 5 bis 10 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme zurückzuzahlen. 5. Die Verzinsung beträgt je nach dem Einzelfall 4 Prozent bis Reichsbankdiskontsatz. 6. Das Darlehen muß in genügender Weise sichergestellt werden. 7. Der Darlehensnehmer muß entweder erwerbsbeschränkt im eigentlichen Sinne des Wortes oder aber in seinem Einkommen in besonderem Maße durch Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse behindert sein. Gesuche um Einzeldarlehen, die diesen Richtlinien entsprechen, sind an die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden zur Weiterleitung an die Kreditgemeinschaft bzw. an ihre Landesstellen zu richten. In Bayern ist dies die Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Selbhilfeorganisationen, Landesausschuß Bayern (Landeshauptfürsorgestelle: Ministerialrat Dr. Geiger), München, Brienner Straße 50. Seminar in vreslau jüdischen Religionsunterrichts; 4. Übungen zu Spinozas Ethik; 5. Übungen zu H. Scholz: Religionsphilosophie — Herr Dozent Dr. Israel A. R a b i n wird lesen: 1. Bibelexegese; 2. a) Die Geschichte der Juden in den Abendländern bis zum Ende der Kreuzzüge: d) Historische Übiungen zur gaonäischen Zeit; 3. Die hebräischen Dichtung in Spanien im 11. und 12. Jahrhundert; 4. a) Talmud Chullin III., A; b; Talmud Sabbat (stat.) B. — Herr Gustav Glaser, Direktor des jüdischen Wohlfahrtsamtes, mit der Abhaltung von Vorlesungen und Übungen am Seminar beauftragt, kündigt für das Winterseminar an: 1. Die modernen Grundlagen der Wohlfahrtspflege, unter Berücksichtigung der jüdischen Fürsorge; 2. Praktische Übungen: Führungen durch Wohlfahrtsanstalten, Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen sozialer Fürsorge. Alle Vorlesungen und Übungen sind unentgeltlich. Verbände. samten bayerischen Judenheit teilnahm. Das Gymnasium durfte auf ihn besonders stolz sein; denn er zählte zu seinen glänzendsten Schülern, er bestand die Reifeprüfung mit den allerersten Noten, so daß er für die Aufnahme in das Maximilianeum vorgeschlagen werden konnte. Auch seine juristischen Staatsprüfungen legte er mit demselben hervorragenden Ergebnis als Erster unter allen Mitbewerbern ab, so daß ihm eine ganz besonders erfolgreiche Laufbahn vorausgesagt werden konnte. In der Tat gewann er sehr rasch seinen Ruf als Anwalt, der zuletzt weit über die Stadt in das Land und Reich hinausdrang. Am selben Tage, an dem man ihn jetzt zu Grabe trug, am 1. September, wurde er 40 Jahre zuvor, 1886, als Rechtsanwalt in Nürnberg zugelassen. Hervorragende juristische Aufgaben und Vertretungen wurden ihm im Laufe seiner Amtstätigkeit übertragen, die er aus der reichen Fülle seiner Fachkenntnisse, mit der ungewöhnlich scharfsinnigen Klugheit, die er besaß, mit den eindrucksvollen Meisterschaft des Wortes, über die er verfügte, zu siegreichen Erfolgen zu führen verstand. Das weitgehende Vertrauen, das ihm seine zahlreiche und angesehene Klientel entgegenbrachte, wurde