Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 7 (1.7.1926)
- Article
- Kinderheim Wolfratshausen
- Date
- 1926-07-01
- Page
- Seite 204 (sequence 2)
- Language
- German
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204 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 7 waren daher gezwungen, andere Einnahmequellen zu erschließen. Unsere Bemühungen, Gedl durch Ausgabe von Anteilscheinen zu bekommen, ist mißlungen, den wir bekamen auf diesem Wege nur An sonstigen Spenden gingen ein: A 4213.— Vom Staatsministerium bekamen wir ein zu 5% verzinsliches Darlehen von A 5000.— und der Dresdener Bank schuldeten wir Ende 1925 A 9158.—. Unser Guthaben bei Feuchtwanger und am Postscheckamt betrug Ji 2297.—. Das Heim beherbergt bis zu 80% Kinder, für die wesentlich weniger bezahlt wird, als unsere Selbstkosten betragen. Unsere Anstalt ist demnach als reine Wohlfahrtsanstalt anzusehen, an dessen Bestehen und Blüte die ganze deutsche Judenheit, insbesondere aber unsere bayerischen jüdischen Gemeinden, das lebhafteste Interesse zeigen sollten. Wir vertrauen darauf, daß das herrliche Heim, das in den viereinhalb Jahren seines Bestehens so überaus segensreich für jüdische Kinder gewirkt hat, für die Folge so gestützt werden wird, daß sein Bestehen und sein Betrieb während des ganzen Jahres gesichert ist. Benno L e w i n, Kassier. 25jähriges Stiftungsfest der israelitischen kinderheilsiötte Bad Lissingen. Am 30. Mai fand in der israelitischen Kinderheilstätte die Stiftungsfeier des 25jährigen Bestehens des Vereins statt. Außer zahlreichen Gästen aus der Nähe und der Ferne hatten sich zu dieser Feier eingefunden: 1. Bürgermeister Dr. Pollwein, Bezirksamtmann Dr. Conrath, für den am Erscheinen verhinderten Badekommissär, Bezirksarzt, Obermedizinalrat Dr. Maar, Generaldirektor Binder, Pfarrverweser Börner für die evang. Kinderheilstätte, als Vertreter des U. O. B. B., Herr Schulhöfer aus Würzburg, als Vertreter des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden, Rechtsanwalt Dr. Silberschmidt, für die Israelitische Kultusgemeinde Kissingen die Herren Hofmann und Bamberger, für die Zentral-Wohlfahrtsstelle deutscher Juden Rabbiner Dr. Löwenthal (Berlin). Sanitätsrat Dr. Münz, seit Bestehen der Anstalt leitender Arzt im Nebenamt, hielt die Festrede, die einen Überblick über die segensreiche Tätigkeit der Anstalt gab. Seit Bestehen der Anstalt wurden darin 4300 Kinder aus ganz Deutschland ausgenommen. Durch einen in diesem Jahre fertig gestellten Neubau ist es nunmehr möglich, 400 Kinder in der Saison aufzunehmen. Bürgermeister Dr. Pollwein sprach in herzlicher Weise die Glückwünsche der Stadt und des Stadtrates aus, indem er der segensreichen Tätigkeit des Vereins seine besondere Anerkennung zollte und der Anstalt das Wohlwollen und die Förderung der Stadt zusicherte. Auch die übrigen Delegierten überbrachten die besten Wünsche für das weitere Gedeihen der Anstalt. So möge das gemeinnützige Werk, das vielen tausenden armen und kranken Kindern eine Quelle des Heils und Segens ist, in aller Zukunft wachsen und blühen. Ingenheim. Herr Kantor Raphael Mandel, von hier, geboren am 2. September 1859, der schon seit Juli 1883 in unserer Kultusgemeinde als Kantor vorbildlich tätig ist, steht bei der hiesigen Bevölkerung in solch hohem Ansehen, daß er vom hiesigen Männergesangverein, dessen Mitgliederzahl überwiegend aus Katholiken und Protestanten besteht, dessen aktives Mitglied er schon seit 40 Jahren ist, im vorigen Jahre zu dessen „Ehrenmitglied" ernannt wurde. Vor kurzem wurde ihm vom Speyer-Gausängerbund, der sich über die ganze Pfalz erstreckt, die „goldene Ehrensängernadel" überreicht. Seit Auflösung unserer israelitischen Elementarschule, im Jahre 1923, versieht er hier und in Bergzabern den Religionsunterricht in musterhafter Weise. Als religiöser Mann ist er eine große Stütze unserer Kultusgemeinde. Möge es ihm noch lange Jahre befchieden sein zum Wohle und zum Segen unserer Gemeinde weiter zu wirken. Colmberg bei Rothenburg o. d. T. Am 22. Juni feiern Herr Alexander und Frau Regina Steinberger, das Fest der goldenen Hochzeit. Herr Steinberger steht im 75. seine Frau im 77. Lebensjahre. Beide erfreuen sich noch einer guten, körperlichen und geistigen Gesundheit. Herr Steinberger kann gleichzeitig auf eine 30jährige Tätigkeit als Vorstand der dortigen Gemeinde zurückblicken. Theodor Fritsch» der Herausgeber des „Hammer" vor dem Schwurgericht in Hof i. B. Vor dem Schwurgericht Hof fand am 10 .Juni eine Verhandlung statt, gegen den bekannten Redakteur Fritsch in Leipzig, wegen Beleidigung der jüdischen Religionsgemeinschaft, begangen durch die Presse. Die Israelitische Kultusgemeinde Hof erblickte in einem Artikel mit der Überschrift „national deutsche Juden" der 1924 in Nummer 12 des „Streiter" erschienen war und der in sehr scharfer Weise die jüdische Religion angrifs, eine Herabsetzung ihrer Religion und einer Verhöhnung ihrer religiösen Gefühle. Darauf veranlaßte der 1. Staatsanwalt die Strafverfolgung des Fritsch. Die Anklage stützte sich auf 8 166 des Strafgesetzbuches. Es war vorauszusehen, daß der Prozeß die erhöhte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich ziehen würde. Die tendenziöse Voranzeige durch den „Hofer Anzeiger" sorgte denn auch dafür, daß der Zuschauerraum des Schwurgerichtssaales überfüllt war. Neben der hiesigen Presse aller Parteirichtungen waren auch von auswärts mehrere Berichterstatter vertreten. Aller Augen waren auf den 74jährigen Angeklagten gerichtet, der nicht nur durch sein hohes Alter, sondern auch durch sein geschicktes Auftreten, sympathischen Eindruck bei Richtern, Geschworenen und Staatsanwalt zu erwecken wußte. Die Anklage wegen Gotteslästerung war fallen gelassen worden; da dies einer Hinzuziehung von Sachverständigen notwendig gemacht hätte. Wenn der Verteidiger des Angeklagten in seiner Verteidigungsrede die Ansicht aussprach, daß bei Zuziehung von Sachverständigen der Angeklagte freigesprochen worden wäre, so befand er sich in einem grundlegenden Irrtum. Dazu ein besonders drastisches Beispiel: Der Angeklagte führte in seiner Schlußrede u. a. aus, das Wort „Sinai" komme von dem Wort „Sinnah" d. h. Haß, folglich mußte die Thora eine Lehre des Hasses sein. Hier wäre es einem Sachverständigen ein Leichtes gewesen, dem hohen Gerichtshof und dem Staatsanwalt zu zeigen, in welch leichtfertiger und demagogischer Weise, verbunden mit gröblicher Unwissenheit der Angeklagte Publikum und Gericht zu täuschen sucht. Die Verhandlung selbst war ruhig ohne jedwede Demonstration verlaufen. Der Angeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe von einer Woche und zur Tragung der Kosten verurteilt. Es wurde ferner auf Vernichtung der zum Druck verwendeten Platten und Formen erkannt. L. W. Feine Qualitätsstoffe und Tuche Import für Damen und Herren 'i"m—p—ö r T WEINBERGER & BISSINGER Rindermarkt 7 MÜNCHEN / AUGSBURG beim Fuggerdenkmal