Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 6 (8.6.1926)
- Article
- 25 Jahre Hilfsverein deutscher Juden
- Date
- 1926-06-08
- Page
- Seite 177 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 6 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 177 zusammengedrängt: das war das System der trockenen Guillotine. Die Menschen verkommen so körperlich und geistig. Eine große Belastung erwuchs dem Hilfsverein bei plötzlichen Umwälzungen und Pogromen im Osten, wo auf einmal ostjudifche Flüchtlinge zu Tausenden, ja zu Zehntausenden da waren und weiter befördert werden sollten. Um die Organisierung der Durchwanderung dieser Unglücklichen hat sich insbesondere Herr Dr. Bernhard Kahn vom Hilfsverein große Verdienste erworben. Die Zusammenarbeit mit der JCA aus diesem Gebiete wurde zum Segen für Hunderttausende. Unbemerkt von der Welt wanderten in den Jahren bis 1913 199 771 jüdische Emigranten durch Deutschland nach Übersee. Nun aber hat das Problem eine Verschärfung dadurch erfahren, daß die Vereinigten Staaten und andere Überseeländer ihre Tore gegen neue Einwanderer versperrt oder nahezu versperrt haben. Eine Ausgabe harrt jetzt der Lösung: Wie ist es möglich, die auf einem verhältnismäßig engen Gebiet in Westrußland und Polen zusammengedrängten fünf bis sieben Millionen Juden aus dieser schweren Lage zu befreien. Wir Juden müssen dies große Problem im Auge behalten. Das ist die Aufgabe von morgen und übermorgen. Der Redner schloß mit dem Appell, dem Hilfsverein die werktätige Sympathie auch für die Zukunft zu bewahren, damit man auch gegen künftige Gefahren, die ihre stärkste Rückwirkung auch auf die deutsche Judenheit haben können, gewappnet sei. Das Schlußwort sprach Präsident Dr. James Simon, der ebenfalls unterstrich, daß die Zukunft undurchsichtig sei, da die Judenheit in Polen und Rumänien noch immer Objekt der Politik sei. In Rußland versuchten Joint und JCA das Problem durch Aufbauarbeit an Ort und Stelle zu lösen, wobei seitens der russischen Regierung alle Unterstützung gewährt wird. Tagung der Zenlralwohtsahrissiette. Die Zentralwohlfahrtsstelle der Deutschen Juden hat für ihre Tagung vom 6.—8. Juni in Düsseldorf folgende Tagesordnung vorgesehen: Rach Eröffnung der Tagung durch den Vorsitzenden, Herrn Eugen Caspary, wird am Sonntag, dem 6. Juni, abends, ein Vortrag von Herrn Rabbiner Dr. Baeck (Berlin) über „Der geistige Gehalt in der jüdischen Wohlfahrtspflege" in der Gesellschaft „Verein", Steinstraße 10/16, gehalten. Am Montag, dem 7. Juni, vormittags, sind Vorträge über „Die Fürsorge für wirtschaftlich Notleidende" (Referenten: Ministerialrat Dr. Wittelshöfer (Berlin), Rechtsanwalt Dr. Georg Baum (Berlin) und „Jüdische Jugendnot und Jugendhilfe" (Referenten: Obermagistratsrat Dr. Ollendorff (Berlin), Hilde Ottenheim (Berlin), „Jüdische Bevölkerungsfragen" Referent: Dr. Felix A. Teilhaber (Berlin), ebenfalls in der Gesellschaft „Verein", Steinstrahe 10/16. Nachmittags findet eine Führung durch die Ausstellung, anschließend die crftc Vorführung des jüdischen Wohlfahrtsfilms statt. Am Dienstag, dem 8. Juli, vormittags, sind die Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften: der jüdischen Gefährdetenfürsorge, der jüdischen Tuberkulosefürsorge, der jüdischen Erholungssürsorge, der vereinigten Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise. Die Anwesenheit von Gästen ist auch hierbei erwünscht. Nachmittags 4 Uhr ist eine Kundgebung des Reichsausschusses der jüdischen Jugendverbände zu dem „sozialen Programm der jüdischen Jugend" (Referent: Georg Lubinski, Berlin) in der Aula der Luisenschule, Bastionstraße. Abends beginnt die 10. Delegiertenversammlung des Jüdischen Frauenbundes mit einem Vortrag über „den Wert des Neutralitätsgedankens" von Frau Elfriede Gronemann (Berlin-Friedenau). Anmeldungen und Anfragen für die Tagung werden an die Geschäftsstelle der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden, Berlin C 2, Rosenstraße 2/IV, erkulkurfilm über jüdische Wohlfahrtspflege. Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden wird auf der Düsseldorfer Ausstellung „Gesolei" einen Film vorführen, der die Organisation und Leistungen der jüdischen Wohlfahrtspflege schildern und Szenen aus den wichtigsten jüdischen Wohlsahrtseinrichtungen enthalten wird. Die Ausführung des in eine stimmungsvolle Spielhandlung eingekleideten Films ist der Gervid-Film-Gesellschaft übertragen worden, die unter Regie von Frau Gertrud David zur Zeit die letzten Aufnahmen vornimmt. „kauft nicht bei Iuden". Eine wichtige Gerichtsentscheidung. Berlin, 30. April (I. T. A.). Im September v. I. verbreitete der Völkische Bund im Norden ein Flugblatt der „Deutschen Erneuerungsgemeinde" in Leipzig, das am Schluffe in dickem Druck die Lesung brachte: „Kaust nicht bei Juden!" Unterschrieben war: „Völkischer Bund Norden." Die jüdischen Kaufleute der Ortsgruppe Norden des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens ließen bei dem Amtsgericht Norden eine Feststellungsklage erheben, die den Antrag enthielt, festzustellen, daß der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden aus der Verbreitung des Flugblattes entstandenen Schaden zu ersetzen. In der mündlichen Verhandlung gab der Vertreter des Völkischen Bundes an, es seien gar nicht die Juden im Norden gemeint, sondern das Judentum im allgemeinen. Als er mit den üblichen antisemitischen Schlagworten die Kläger anzugreisen unternahm, wurde er von dem Richter sofort dahin belehrt, daß er sich hier vor Gericht und nicht in einer völkischen Wahlversammlung befinde. Dem nunmehr rechtskräftig gewordenen Urteil ist zu entnehmen: „Die in dem Flugblatt durch den Beklagten allgemein öffentlich im Norden erfolgte Kundgebung: Kauft nicht bei Juden!' ist dazu bestimmt und geeignet, das Publikum vor jüdischen Geschäften, also auch von denen der Kläger, fernzuhalten... In Verbindung mit dem sonstigen Inhalt des Flugblattes geht die Erklärung des Beklagten über eine zulässige bloße Anregung zur eigenen Entscheidung des Lesers über seine Stellung zu jüdischen Kausleuten hinaus und stellt eine Verrufserklärung jüdischer Gewerbetreibender bav... Ein Verruf... lediglich aus politischen Gründen, erscheint als ein Verstoß gegen die guten Sitten (§ 826 BGB.) und verwerflich; insbesondere gilt dies dann, wenn, wie hier, der politische Gegner auch wirtschaftlich getroffen werden soll. Es wäre unerträglich, wenn politische Parteien und Vereinigungen es unternehmen wollten, politische Ziele dadurch zu erreichen, daß die Gegner durch öffentliche Kundgebungen brotlos gemacht oder doch in ihrem Erwerb geschmälert werden. In der Reichsverfassung (Artikel 109, 113) ist die Gleichberechtigung der Juden sestgelegt. Im vorliegenden Falle tritt noch hinzu, daß die Kundgebung in eine Form gekleidet ist, die verhetzend ist und aufreizend wirkt. Der Ausdruck „beim Juden" enthält nach dem Sprachgebrauch eine Herabsetzung, deren Wirkung noch erhöht wird durch den Inhalt des Flugblatts selbst, mit dem es in untrennbarem Zusammenhang steht. " — Die Entscheidung brachte den Klägern auch materiell einen vollen Erfolg. crasmii- ORANGE ■ ßJzorfaßriJz j OTCcu^isteiy D7£kyer<$Jfirscfi. (&TCiincfte.rL mm