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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1926-05-07 · 5 (7.5.1926) · p. Seite 149

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
2 (1926)
Issue
5 (7.5.1926)
Article
Der neue Kirschnerband [Rezension]
Date
1926-05-07
Page
Seite 149 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 5 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 149 net, so darf man von Kirschner sagen, daß er die Eigenschaften der beiden in sich vereinigt. München hatte das Glück, drei große Meister auf dem Gebiete der Synagogenmusik hervorzubringen. Kohn pflegte den alten Synagogenstil, seine Kompositionen wirkten aber vielfach nachgeahmt altertümlich, Löwenstamm schlug ins andere Extrem um und ward allzu modern, er konnte sich des Einflusses eines Richard Wagners nicht erwehren. Kirschner erst blieb es Vorbehalten, dem traditionellen Erbgut ein modernes Gewand zu geben, und zwar in der Weise, daß die jüdische Eigenart niemals verwischt wird. So atmet sein 4. Band ganz und gar den Jomim-noroim-Geist. Bei jeder Nummer sieht man im Geiste das von Andächtigen gefüllte Gotteshaus, das sich von den inbrünstigen Gebeten des Chasen und den jubelnden Weisen des Chors durchschauern läßt. Wie geschickt hat der Komponist z. B. das Schacharith-Borchu-Motiv verarbeitet; in einer ganzen Anzahl von Nummern kehrt es, immer anders moduliert, wieder. Hat er im „Wajhi binsoa" den Borchu-Nigun angeschlagen, so läßt er im „Boruch schenosan" schon das Antwortmotiv: „Boruch adonoj hamworoch,, erklingen. Im „W'sos hatoroh" ist das ThoravorlesUngsmotiv verarbeitet. Die 3 M'chalkel chajim verlieren in K.s Harmonisierung den leichten süddeutschen Charakter. Grandios angelegt sind „Uw'schofer godol" und B'rosch haschonoh". Schon die Einleitung, die das Schofarmotiv im Fortissimo erklingen läßt, das sich dann vor „K'wakroras roeh" wiederholt, versetzt in heilige Stimmung. Den Höhepunkt des Werkes bildet die Keduschah. Hat K. in seiner Jomtov-Keduschah das „Addir addirenu im Jomim noroim- Stil ertönen lassen, so bringt er es hier in Dur mit einem Jubelchor, der gleichsam die Einleitung zu dem mächtigen Schlußchor bildet, der in einem sugalen Orgelnachspiel ausklingt. Die wenigen ^-cappella-Rezitative, die K. für den Kantor bringt, sind wahre Leckerbissen. Der Jigdal am Schluß des Werkes ist ein in L-Dur ertönender Jubelchor, der von den elegisch-traditionellen Weisen des Kantors unterbrochen wird. Mehr verrate ich aber aus dem wertvollen Inhalt des Bandes Jedem jüdischen Kantor sei das Buch angelegentlichst empfohlen; erschienen ist es im Verlag von M. W. Kaufmann in Leipzig, der Preis von 12 Mark ist verhältnismäßig gering. Kollegen, studiert den neuen Kirschner, das Studium wird euch Genuß bereiten! Abr. N u ß b a u m, Oberkantor in Wiesbaden. Das Band. Zeitschrift für jüdische Gehörlose. Seit kurzem erscheint, herausgegeben von 3 Organisationen israelitischer Taubstummen, eine kleine Zeitschrift, die allen israelitischen Gehörlosen sehr willkommen sein wird. Die Geschäftsstelle ist in Berlin- Weißensee, Tachstraße 22. AMTLICHER ANZEIGER Hummer 5 Beilage der Bayerischen Israelitischen Berneindezeitung 7. Mai 192b Bekanntmachungen des Verbandes Bayerischer Israelitischer Semelnden Betreff: Wahlen zur Tagung. Mit dem ZI. März 1926 ist die erste Wahlperiode der Tagung des Verbandes zu Ende gegangen. Die neue Wahlperiode erstreckt sich vom 1. April 1926 bis ZI.März 1931 (§ 5 der Verfassung). Abweichend von dem bisherigen Wahlverfahren sind 76 Abgeordnete und eine entsprechende Anzahl von Ersatzleuten zu wählen. Hiervon treffen auf Oberbayern.15 Abgeordnete Niederbayern und die Oberpfalz .... 5 „ Oberfranken. 5 „ Mittelfranken.21 „ Unterfranken.16 „ Schwaben.5 „ Pfalz.11 Wird in einem Wahlkreis nur ein Wahlvorschlag eingereicht, so gelten die hier aufgeführten Abgeordneten und Ersatzleute als gewählt. Das durch die endgültige Verfassung abgeänderte Wahlverfahren bedingt eine Abänderung der Wahlordnung. Nach § 8 Abs. 2 Z. 1 der Verfassung wird hierher bestimmt: Die Wahlvorschläge für die Wahl zur Tagung sind bis längstens 25. Mai 1926 bei dem Verband, München, Herzog-Max- Straße 7/1, einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muß ein Kennwort tragen. Er ist von mindestens 50 im Wahlkreis wahlberechtigten Personen zu unterzeichnen. Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgesührt sein. Mit dem Wahlvorschlag ist die Zuftimmungserklärung der Bewerber vorzulegen. Sofern in einem Wahlkreis nur ein Wahlvorschlag eingereicht ist, muß dieser die volle Zahl der im Wahlkreis zu wählenden Abgeordneten und eins genügende Zahl von Ersatzleuten enthalten. Die Ersatzleute rücken nach der Reihenfolge ihrer Benennung an die Stelle ausscheidender Abgeordneter. Die Einteilung eines Wahlvorschlags in Gruppen ist zulässig. In diesem Falle rücken die Ersatzleute innerhalb der einzelnen Gruppen nach. Wahlvorschläge, die nach dem 25. Mai 1926 eingehen oder den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Falls in einem Wahlkreis mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht werden, findet das weitere Verfahren nach Maßgabe der zu erlassenden Anordnungen statt. Das Wahlergebnis wird von dem Präsidenten des Rats festgestellt. Die Tagung prüft die Gültigkeit der Wahl ihrer Mitglieder. München, den 20. April 1926. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden. Dr. N e u m e y e r. Bekanntmachung über die Gehalts- und Berforgungsbezüge der Beamten und ihrer Hinterbliebenen. Das Staatsministerium der Finanzen hat durch die in Nr. 89 des Bayerischen Staatsanzeigers vom 20. April 1926 veröffentlichte Bekanntmachung vom 19. April 1926, Nr. 20762, über die Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung den Wohnungsgeldzuschuß (Ortszuschlag) mit Wirkung vom 1. April 1926 neu festgesetzt. Statt der bisherigen 95 Prozent kommen nunmehr dis vollen 100 Prozent der für den Wohnungsgeldzuschuß festgesetzten Sätze zur Auszahlung. Die Berechnung der Beamtengehälter und der Versorgungsbezüge hat daher nach dem erhöhten Wohnungsgeldzuschuß zu erfolgen. Die für den Monat April 1926 nachzuzahlenden Beträge sind zusammen mit den Maibezügen auszuzahlen. Die neue Tabelle für die Berechnung der Gehalts- und Versorgungsbezüge

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