Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 5 (7.5.1926)
- Date
- 1926-05-07
- Page
- Seite 150 (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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150 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 5 werden wir einer der nächsten Nummern der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung veröffentlichen. München, 22. April 1926. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden. I. A.: Flaschner. Bekanntmachung Betreff: Lohnsteuer aus Verbandszufchüffen. Wiederholte Anfragen aus den Verbandsgemeinden veranlassen zu der Feststellung, daß die Zuschüsse des Verbandes zur Besoldung von Rabbinern und Beamten keine Zuschüsse an die Beamten, sondern Zuschüsse an die leistungsschwachen Gemeinden und Bezirke darstellen. Infolgedessen wird vom Verband keine Lohnsteuer aus den Zuschüssen zurückbehalten und an die zuständigen Finanzämter abgeführt. Die Einbehaltung der Lohnsteuer und ihre Abführung an die zuständigen Finanzämter ist vielmehr Sache der einzelnen Gemeinde, die die Lohnsteuer aus dem gesamten Gehalt (Gehaltsanteil der Gemeinde und Verbandszuschuß) an das Finanzamt abzuführen hat. Aus diesem Grunde wird den Gemeinden allmonatlich von dem Bezirkskassier Mitteilung gemacht, daß und in welcher Höhe der Zuschuß des Verbandes für die Besoldung des Beamten durch den Bezirkskassier zur Auszahlung gelangt ist. An dem Gehaltsanteil der Gemeinde ist sonach auch derjenige Teil der Lohnsteuer zu kürzen und an das Finanzamt abzuführen, der auf den Zuschuß des Verbandes entfällt. München, den 3. Mai 1926. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden I. A.: Flaschner. Bekanntmachung. über die Veamtenordnung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden vom 22. Februar 1926. (Druckfehlerberichtigung.) In der in Nummer 3 der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung vom 17. März 1926 veröffentlichten Beamtenordnung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden vom 22. Februar 1926 ist im 8 23 am Schluß des 1. Absatzes als Datum der angeführten Bekanntmachung der 25. IX. 1925 angegeben. Die Bekanntmachung über die Mietentschädigung für Dienstwohnungen und Dienstzimmer ist vom 25. IX. 1923 und im Gesetz- und Verordnungsblatt 1923 Seite 342 abgedruckt. München, den 27. April 1926. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden. I. A.: Flaschner. Bekanntmachung Unterbringung von Lindern in der Israelitischen Lilckerheilstätte Bad Kissingen und dem Jüdischen Landheim Wolfratshansen. In Ergänzung unserer Ausschreibung vom 24. März 1926 (Nr. 4 der „Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung") geben wir bekannt, daß Anmeldungen um Aufnahme in die beiden Anstalten bis längstens 15. Mai bei uns eingelaufen sein müssen. Spätere Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. München, den 26. April 1926. Das Wohlfahrtsamt des Verbandes Bayer. Israel. Gemeinden. Dr. Straus. Bekanntmachung Unterbringung tuberkulöser Linder in Erholungsheimen. Für tuberkulöse und tuberkulös gefährdete Kinder sind uns durch das Ministerium für Soziale Fürsorge aus einer Spende des Zentralkomitees New Dort für Heilbehandlung von tuberkulösen und tuberkulös gefährdeten Kindern Mittel zugeflossen, durch die solche Kinder in Erholungsheimen untergebracht werden können. Hierbei sind 2/3 der Mittel von der Entsendestelle (Kultusgemeinde bzw. Wohltätigkeitsoerein) aufzubringen, während i/3 aus diesen Mitteln gedeckt werden kann. Wir ersuchen um Anmeldung derartiger tuberkulöser und tuberkulös gefährdeter Kinder und bemerken dabei, daß in Notfällen der Verband bereit ist, Mittel an Stelle der Entsendestellen zu übernehmen. Meldungen müssen bis 15. Mai erfolgen. München, den 30. April 1926. Wohlfahrksamt des Verbandes bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Straus. vekannlmachungen der ljraeMychen Kultusgemeinde München Bekanntmachung über die Einzahlung der Mieten für Betstühle in der Hauptsynagoge für das Mietjahr 1926/27. Die Mieter von Betstühlen in der Hauptsynagoge werden hierdurch aufgefordert, die Mietzinse für das Mietjahr 1926/27 in der Zeit von Sonntag, den 16. bis einschließlich Freitag, den 28. Mai d. I. an die Gemeinde abzuführen. Die Einzahlung kann während der Geschäftsstunden in der Gemeindekanzlei Herzog-Maxstraße 7/1, oder auf das Postscheckkonto der Gemeinde Nr. 124 erfolgen. Den Mietern ist es nicht gestattet, die von ihnen gemieteten Betstühle weiterzuvermieten. Soweit dies dennoch geschieht, behält sich die Gemeinde das Recht vor, die Betstühle unter Berücksichtigung der bei ihr vorliegenden Anmeldungen anderweitig zu vergeben. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München. I. A.: Flaschner. Bekanntmachung über den Telephonanschlutz des Wohlfahrtsamts. Das Wohlfahrtsamt der Israelitischen Kultusgemeinde München und des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden ist dem Telephonnetz unter Nummer 55 2 83 angeschlossen. Anrufe an das Wohlfahrsamt wollen in Zukunft nur mehr an diese Nummer erfolgen. München, den 26. April 1926. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München. I. A.: Flaschner. Hebräische Sprachschule München Sommersemester 1926 (4. Semester.) Der neue Aniängerkurs (Kurs I) beginnt Mittwoch, den 5. Mai, morgens 6.30 Uhr. Personen, die die Absicht haben, an ihm teilzunehmen, werden gebeten, sich zur ersten Kursstunde einzufinden. Lokal: Ottostraße 2. Für die Zeit von Pessach bis Rosch-Haschana gilt folgender Stundenplan: Mo | 6.30—7 30 Uhr morgens: I 6.00—7.30 Uhr abends: III 7.30-8.30 Uhr abends: II Di 6.30—8.00 Uhr morgens: V 7.00-9.30 Uhr abends:IV Mi 6.30-7.30 Uhr morgens: I 7.30-8.30 Uhr abends: Qr. 8.30-9.30 Uhr abends: Klub Do 6.30—8 00 Uhr morgens: IV 6.00-7.30 Uhr abends: III 7.30-8.30 Uhr abends: II Fr 6.30-8.00 Uhr morgens: V - -