Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 1 (1.1.1926)
- Article
- Inhalt
- Date
- 1926-01-01
- Page
- 1 (sequence 1)
- Language
- German
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klachcichtenblatt öer Israelitischen Uultusgemeinöe in München unö öes VerbanöeS Sagerischer Israelitischer Gemeinöen Hagerische Israelitische Gemeinöezeitung Erscheint am Anfang jeüen Monats. — Verlag: L. Heller, München, Lezugspreis für üie nicht öurch öie Isr. kultusgemeinöe München eingewietzerzog Marstraße 4/Kernsprecher 5)0^-, Postscheckkonto Nr.;-S7 München, senen Lezieher: Mk. 4.— für üas Aahr. Anzeigenpreis: Sie 4gesp.«un- Schristleitung: vc. Lugen vchmiöt, Rechtsanwalt ln München/ Karlstraße 6. Zeile 40 Pfg./Kamilienanzeigen,Stellengesuche unö ähnliche Angebote 15 Pfg. 192.6 München/1. Januar Ar. t Inhalt: Bon der Landeszur Reichsorganisation — Hundert Jahre Wissenschaft vom Judentum — Episoden aus der Geschichte der Juden in Bayern — Das jüdische Lied — Die Behandlung des schwer erziehbaren jüdischen Kindes — Zur Inventarisierung der jüdischen Grabinschriften in Bayern — Die Staatssubvention für leistungsschwache Synagogengemeinden bewilligt — Aus dem Verbände — Aus der Gemeinde — Bücherschau — Amtlicher Anzeiger — Personalnachrichten Alle Mitglieder der Israelitischen Kultusgemeinde München, sämtliche Lehrer und Gemeindevorsteher sowie die Delegierten des Verbandes Bayerischer Israelischer Gemeinden erhalten die Bayerische Israelitische Gemeindezeitung dauernd gratis zugestellt. Sollte in einem einzelnen Falle die Zusendung unterblieben sein oder die Adressierung nicht sttmmen, so bitten wir dies dem Verlag sofort zu melden. — Wer nach Vorstehendem nicht zum Gratisempfang berechtigt ist, kann die Gemeindezeitung gegen eine Gebühr von Mk. 4.— für das Jahr beim Verlag abonnieren. Verlag B. Heller, München, Herzog-Max-Stratze 4 Von der Landeszur Reichsorganisation Von OLGR. Dr. Neumeyer. Im Vordergründe stehen zur Zeit die Bestrebungen, die deutschen Juden in einer Gesamtorganisation zu verbinden. Die jüdisch-liberale Zeitung hat an die Vorsitzenden der Landesverbände eine Umfrage gerichtet mit dem Ersuchen um Stellungnahme. Der Schreiber dieser Zeilen hat sich in I seiner Darlegungen aus die Worte bezogen, die er der ersten Nummer unseres Blattes zum Geleite mitgegeben, und sodann weiter ausgeführt: II. Die Juden wurden am Anfang des 19. Jahrhunderts als Gesamtheit in Bayern ausgenommen und erhielten nach dem Religionsedikt von 1818 die Rechtsstellung einer Privatkirchengesellschaft. Von dieser Rechtsstellung aber konnten sie keinen Gebrauch machen, da sie als Gesamtheit nicht organisiert waren. Die rechtlichen Erscheinungsformen der Gesellschaft waren einzig die Gemeinden. Seit mehr als ICO Jahren bemühten sich Regierung und Landtag, die Formen für eine Gesamtorganisation zu finden. Alle Bemühungen scheiterten an der Uneinigkeit und dem Zwiespalt der zunächst Beteiligten. Im Jahre 1912, also noch unter der Herrschaft des alten Staatskirchenrechts, nahmen die größeren und mittleren Gemeinden mit allem Nachdruck die Bestrebungen auf, zur Unterstützung der leistungsschwachen Gemeinden und Besserstellung der ganz im argen liegenden Gehalts- und Versorgungsbezüge der Rabbiner, Lehrer und Kultusbeamten eine Landeskasse zu gründen und im Benehmen mit der Staatsregierung die staatskirchenrechtlichen Verhältnisse der israelitischen Bevölkerung in Bayern auf eine neue Grundlage zu stellen. Voraussetzung für eine solche Neuordnung war nach der Erklärung der Staatöregierung die Einigung der Gemeinden und religiösen Richtungen. Eine solche Einigung wurde am 30. Juni 1914 in einer Versammlung in Nürnberg erzielt. Der Krieg hemmte die weiteren Arbeiten, räumte aber auch alle staatsrechtlichen Hindernisse für eine freie Gestaltung des Zusammenschlusses der Gemeinden aus dem Wege. Am 20. April 1920 wurde in Nürnberg unter dem Vorsitz des Geh. IuftizratS Dr. Held und auf das Referat des Unterfertigten unter d.er begeisterten Zustimmung aller Teilnehmer der Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden gegründet. Die religiösen Richtungen, die Gemeinden, Rabbiner und Lehrer hatten Vertrauen. zueinander gefaßt, und einmütig gab die verfassunggebende Versammlung dem Verbände das Grundgesetz. Hierbei waren die bewegenden Kräfte weniger die rechtlichorganisatorischen Gedanken, als der schöpferische Wille, aufzubauen und zu gestalten, den Schwachen und Verkümmerten Hilfe zu bringen, für unsere geistigen Führer zu sorgen, unsere Gemeinschaft fest zu fügen, daß wir imstande wären, die Tendenzen der Zeit in ihrer Auflösung und Zersplitterung zu überwinden, für den Kampf nach außen gerüstet zu sein und unser altüberkommenes sittliches und religiöses Erbe durch die gefährdeten Zeiten unversehrt weiterzutragen. Darum galt es, die Liebe und Begeisterung der beteiligten Kreise für den Gemeinschastsgedanken wachzurusen und das Verständnis zu wecken, daß jedes Glied für den Gesamtorganismus nötig fei und dieser nur gedeihen könne, wenn alle Glieder sich ungestört entfalten könnten. Die vorläufige Verfassung, welche die zur Schaffung eines Reichsverbandes vorliegenden Entwürfe berücksichtigte und seitdem in stetiger Arbeit ausgebaut wurde, soll in den ersten Monaten des nächsten Jahres endgültig feftgelegt werden. Sie beruht auf folgenden Grundlinien: Gemeinden und Vereinigungen von Gemeinden bilden den Verband, dem die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen sind. Der Beitritt zum Verband steht jeder Gemeinde frei. Tatsächlich sind die sämtlichen Gemeinden in