Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 7 (18.8.1925)
- Article
- Der Bundestag des Bundes gesetzestreuer israelitischer Gemeinden Bayerns
- Date
- 1925-08-18
- Page
- Seite 117 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. . Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 117 Um 2 Uhr nachmittags folgte der Hauptvortrag des Herrn Rabbiner Dr. Brader-Ansbach „Das Judentum als Weltanschauung". Obwohl der Vortrag anderthalb Stunden währte, gelang es dem Redner von Anfang bis zu Ende die ungeteilte Aufmerksamkeit der Zuhörerschaft fest zu halten. Es ist unmöglich in wenigen Zeilen die Fülle der Gedanken auch nur anzudeuten, die der Redner in leicht verständlicher, gefälliger Form der Versammlung darbot. Er zeigte das Streben nach einer Weltanschauung in der Wissenschaft, die aber zu allen Zeiten nicht in der Lage war. auf das Letzte eine irgendwie befriedigende Anwort zu geben. Das Judentum an sich ist die Weltanschauung von der Schöpfung der Welt aus dem Nichts, von der Göttlichkeit der Thora und deren verpflichtender Kraft. Die Gegenargumente der sogenannten „voraussetzungslösen" Wissenschaft sind für den gläubigen Juden hinfällig, denn sie bauen in Wirklichkeit von vornherein auf einer ihm entgegengesetzten Voraussetzung (Unmöglichkeit des Wunders und der göttlichen Weltleitung), auf. ohne jemals objektiv den Stands- Punkt des Judentums auch nur in Erwägung zu ziehen, selbst dort, wo ihnen eigentlich kein Ausweg mehr bleibt. Die jüdische Weltanschauung muß Ausdruck finden im jüdischen Leben, in gleichmäßig unbedingter Erfüllung sowohl der Pflichten gegen Gott, als auch gegen die Nebenmenschen; erst beide vereint bezeugen den wahren Jehudi. Der Vorsitzende dankte unter dem lauten Beifall der Anwesenden dem Redner für seine trefflichen Ausführungen. Zugleich dankte er der Versammlung (der Bundestag hatte weit über 100 Teilnehmer) für ihr zahlreiches Erscheinen. Der Bundestag ist allen Teilnehmern zu einem nachhaltigen jüdischen Erlebnis geworden. — Hoffen wir, daß die weiteren Bundestage, deren nächste s. G. w. im Oktober in Ansbach stattfinden wird, noch besser besucht werden, daß insbesondere die Landgemeinden sich noch weit stärker beteiligen werden. Berufung Dr. Wohlgemuth's nach Berlin. Würzburg (J.T.A.). Der Distriktsrabbiner unserer Nachbarge-, meinde Kitzingen, Herr Dr. Joseph Wohlgemuth, hat einen Ruf nach Berlin angenommen. Herr Dr. Wohlgemuth soll in Berlin als akademisch gebildeter Religionslehrer Religionsunterricht in den höheren Klassen der Gymnasien erteilen. Daneben wird Herr Dr. Wohlgemuth aber auch in einer konservativen Synagoge als Prediger wirken. Eine seltene Auszeichnung für einen jüdischen Leichtathleten. Berlin (J.T.A.). Bei den Hochschulmeisterschaften der Universität Würzburg wurde im Sommer-Semester 1929 die Universitätsplakette in Bronze „bene merenti" für besondere sportliche Leistungen drei Studenten zugesprochen. Bisher wurde diese Auszeichnung, die ganz selten verliehen wird, nur verdienten Ehrenbürgern der Universität zuteil. Als erster Sieger im Fünfkampf erhielt die Plakette Ludwig Gunz, Mitglied der Verbindung im K. C. Rheno- Palatia. Im Hundertmeterlauf und im Diskuswerfen errang er den ersten Preis und erzielte auch in anderen Wettkämpfen schöne Erfolge, so daß ihm in der Gesamtwertung der erste Preis zuerteilt wurde. 5lus der Semeinde. Herr Oberlandesgerichtsrat Dr. Alfred Neumeyer, Präsident des Rats des Verbandes bayer. israelitischer Gemeinden und Vorsitzender der israelitischen Kultusgemeinde München sieht auf eine nunmehr dreißigjährige Tätigkeit als bayerischer Richter zurück. Kasimir F a j a n s wurde zum ordentlichen Professor der Universität München ernannt. Herr Kommerzienrat Sigmund F r ä n k e l blickt aus eine nunmehr 25jährige Tätigkeit in der Handelskammer zurück, der er nun auch seit langen Jahren als Vizepräsident vorsteht. Am 12. August verstarb in München nach kurzer Krankheit der Nestor der bayerischen Kantoren, Heimann Perlmutter im 84. Lebensjahre. Perlmutter bekleidete 37 Jahre das Amt eines Kantors in Jchenhausen. Er war ein Meister des traditionellen Synagogengesanges und ein guter Kenner des jüdischen Schriftvie 3. Tagung des Verbandes Bayerischer lsraelmscher Gemeinden zu IVürzburg (15.—17. März 1925) (Fortsetzung und Schluß.) 2. Verhandlungslag. Montag, den 16. März 192 5. Um 9 Uhr 5 Minuten vormittags eröffnet Oberstlandesgerichtsrat Prof. Dr. Silberschmidt die Sitzung: Unsere heutigen und morgigen Verhandlungen haben insbesondere zum Inhalt das Verhältnis des Verbandes zum Staate. Da möchte ich vor allem des traurigen Ereignisses gedenken, welches das Reich durch den Tod des Reichspräsidenten betroffen hat (sämtliche Anwesende erheben sich von den Sitzen). Wir sprechen dem Reich unser herzlichstes Beileid aus diesem Anlaß aus. Die jüdische Bevölkerung ist eins mit der deutschen Bevölkerung in der Trauer um den Verlust des bewährten Mannes. Sie haben sein Andenken durch Erheben von den Sitzen geehrt; ich stelle dies fest. Wir kommen zum ersten Punkt der Tagesordnung, Änderung der vorläufigen Verfassung, und zwar zunächst zur Frage der Zwangsetatisierung. OLGR. Dr. Neumeyer: Der Zusatz zur vorläufigen Verfassung, der als § 23 a eingefügt werden soll, ist abgedruckt in der Nr. 2 der Verbandszeitung. Er lautet: «Die Mitgliedsgemeinden sind verpflichtet, einen Voranschlag der jährlichen Einnahmen und Ausgaben aufzustellen, über die Deckung des Bedarfs Beschluß zu fassen und für ein geordnetes kaffen- und Rechnungswesen Sorge zu tragen. Wenn eine Gemeinde es unterläßt, notwendige Ausgaben in den Voranschlag aufzunehmen oder erforderlichenfalls außerordentlich zu genehmigen. so ist der Rat berechtigt, unter Wahrung des religiösen Selbstbeslimmungsrechts der Gemeinde, die Notwendigkeit der Ausgaben festzustellen und die Gemeinde aufzufordern, innerhalb einer angemessenen Frist die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Gegen die Anordnung des Rats steht der Gemeinde innerhalb der Frist von einem Monat nach Empfang die Beschwerde zum Landesschiedsgericht des Verbandes zu. Trägt die Gemeinde der Anordnung des Rats, wenn sie Rechtskraft erlangt hak. nicht innerhalb einer angemessenen Frist Rechnung, so veranlaßt der Präsident des Rats die Steuerverbandsvertrekung des Verbandes anstelle der Gemeinde die etwa erforderlichen Amlagen anzuordnen und auf kosten der Gemeinde einzuheben." Es handelt sich hier um Bestimmungen des alten Staatskirchenrechtes, die für die christlichen Kirchen in der Kirchengemeindeordnung Aufnahme gefunden hatten. Auch nach dem neuen Verfassungsrecht wäre der Staat als Träger der Finanzhoheit berechtigt gewesen, diese Vorschriften in das religionsgesellschaftliche Steuergesetz aufzunehmen. Er hat zunächst davon abgesehen. Es hat sich aber gezeigt, daß die Bestimmungen unentbehrlich sind und darum wurden sie in die Novelle zum religionsgesellschaftlichen Steuergesetz vom 1. August 1923 ausgenommen. Nun gilt dieses Gesetz für alle Religionsgemeinschaften, also auch für unser Bekenntnis. Und doch, gerade diese Bestimmungen gelten nicht für uns, denn sie sind nur für ReligionsGesellschaften vorgesehen, unser Verband aber ist ein religions gemeindlicher Verband. So ergibt sich, daß wir diese Bestimmungen als innerkirchliche Vorschriften in unsere Verfassung aufnehmen müssen. Es soll also für uns nichts anderes gelten als für die anderen Kirchen auch, nur der Weg zur Erlangung der Rechtsverbindlichkeit ist ein anderer. Wir haben mit dem Kultusreferenten Rücksprache genommen, er hat keinerlei Einwendungen erhoben.