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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1925-03-10 · 2 (10.3.1925) · p. Seite 19

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
1 (1925)
Issue
2 (10.3.1925)
Article
Die 3. Tagung des Verbandes israelitischer Gemeinden Bayerns
Date
1925-03-10
Page
Seite 19 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 2 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 19 Haus dem Juden Jakob und seiner Frau Gute zu Erbrecht verliehen. So mögen denn 800 Jahre danach Rat und Tagung des Verbands israelitischer Gemeinden Bayerns zu ernster Beratung sich in Würzburg versammeln! Von kleineren Aufgaben abgesehen, gilt es vor allem ein Beamtenrecht des Verbands und der Gemeinden zu schaffen, die DiftriktSgemeinden auSzugeftalten und Bezirkswanderlehrer anzuftellen. Der letzte Tag soll den Aufgaben und Zielen der jüdischen WohlfahrtS-, einschließlich der Jugend-Pflege, in Bayern gewidmet sein. Möge ein guter Stern auch über dieser 3. Tagung des Verbands walten, mögen ihre Beschlüsse den israelitischen Gemeinden Payerns und dem gesamten Vaterlande zum Segen gereichen: Die sozialen Aufgaben des Verbandes. Von Dr. Elias Straus. Die Förderung „religiös-sozialer Angelegenheiten" hat die Verfassung des Verbandes bei Aufzählung der Verbandözwecke mit in die erste Reihe gestellt. Soziale Arbeit, die Hilfe für den wirtschaftlich Schwachen, verlangt das jüdische Gesetz vom Einzelnen, erklärt es als vornehmste Aufgabe der Gesamtheit der Gemeinden. Die ältesten Gemeindeämter sind die der Armenvorfteher (Gabboim), die frühesten dem Einzelnen unter strengstem Zwang auferlegren Steuern die Beiträge zur öffentlichen Wohlfahrtspflege gewesen. Unsere bald zweitausend Jahre alten Quellen berichten, daß jede Gemeinde ihre Volksküche, ihre Armenkasse, ihre Einrichtung für Verteilung von Lebensmitteln und Bekleidung an Arme besitzen und erhalten mußte. „Hekdesch", heiliges Haus, nannten die jüdischen Gemeinden seit dem Mittelalte ihre Spitäler und Altersheime. Die neuere Zeit hat mannigfach veränderte Anforderungen gestellt. Die Grundgedanken jüdischer Wohltätigkeit, Nächsten liebe und sozialer Gerechtigkeit bleiben dauernd die Wegweise für die Wohlfahrtsarbeit unserer Gemeinden. Der Gemeinde obliegt zunächst die Fürsorge für die Hilfs bedürftigen ihres Bezirkes. Nur wo der Gemeinde die Kraf fehlt, die Pflicht zu erfüllen, wo außerordentlicher Notstand besondere Hilfe erfordert, soll der Verband ergänzend ein greifen. Hier berühren sich die beiden Aufgaben des Verbandes: die der sozialen Hilfstätigkeit und die der Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden. Sein Hauptaugenmerk wird der Verband der Unterstützung solcher Einrichtungen und Anstalten zuwenden müssen, deren Wirkungsbereich sich über den Bezirk der Einzelgemeinde hinaus auf das ganze Land erstreckt. Erziehungsanstalten, Waisenhäuser, Erholungs- und Altersheime fallen hierunter. Wenn wir Lehrerseminare und Präparandenschulen mit einbegreifen, so sind wir uns bewußt, daß die Förderung dieser Anstalten nicht nur als soziales Werk, sondern auch als unenrbehrlicher Faktor für die Erhaltung unseres Gemeindelebens in den Aufgabenkreis des Verbandes fällt. Andere Anstalten werden, soweit sie aus eigenem sich nicht erhalten können, je nach Bedeutung und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel vom Verband zu unterstützen fein. Der Verband soll vor allen aber die Lücken ausfüllen, die unser Landeswohlfahrtswesen noch aufweift. Uns fehlt in Bayern eine Siechenanftalt, wie sie in Baden und Württemberg besteht. Das Bedürfnis darnach ist vordringlich. Hier kann nicht die Einzelgemeinde helfen; die Gesamtorganisation der bayerischen Judenheit, der Verband, hat die Aufgabe, die Schaffung einer solchen Anstalt in die Wege zu leiten. Für manche Anstalten, besonders der Gesundheitsfürsorge (Blinden- und Taubstummenheime, Tuberkulose- und Nervenheilanstalten) aber auch auf dem Gebiet des Erziehungswesens (Anstalten für schwachsinnige Kinder, Zwangserziehungsanstalten) können nach der Bevölkerungszahl nur Reichsinftitute in Betracht kommen. Hier wird der Landesverband, später vielleicht einmal durch Anschluß an den zu gründenden Reichsverband, seine Mitwirkung leisten müssen. In gleichem Sinne ist die Zentralwohlfahrtsstelle, die für das ganze Reich geschaffen ist, vom Verband zu fördern. — Als Glied eines größeren Ganzen soll der Verband auch teilnehmen an den mannigfachen Aufgaben, die unsere Zeit als soziale Pflicht unserer Gemeinschaft auferlegt. Noch ist der Verband am Anfänge seiner Tätigkeit Es wird noch einige Zeit vergehen, bis er die ihm gestellten Ausgaben alle zu erfüllen vermag. Nur opferbereiter Gemeinschaftssinn vermag ihn seinem Ziele zuzuführen. vas israelitische Siechenheim für kapern. Von Juftizrat Dr. Einen Gegenstand der Tagesordnung des Landesverbandes bildet auch die Errichtung eines israelitischen Siechenheims in Bayern. Es besteht bereits eine im Jahre 1915 landesherrlich genehmigte Stiftung mit dem Namen „Israelitische Siechenanstalt für Bayern" mit dem Sitz in München, welche durch das hochherzige Testament des im Jahre 1914 in München verstorbenen Privatiers Simon Herrmann ins Leben gerufen wurde. Nach der Stiftungsatzung, in welcher die Organisation der Anstalt in detaillierter Weise, insbesondere unter Berücksichtlgung des religiös-paritätischen Charakters derselben, niedergelegr ist, und die streng rituelle Führung der Anstalt verlangt wird, bildet den Zweck der Stiftung die Aufnahme und dauernde Verpflegung solcher in Bayern wohnhafter Israeliten beiderlei Geschlechts ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit, welche Emil F r ä n k e l. infolge unheilbarer oder voraussichtlich nicht heilbarer chronischer Leiden oder wegen Altersschwäche oder aus sonstigen Gründen besonderer Pflege und Wartung bedürfen. In Ausführung des Stiftungszweckes soll ein Grundstück im rechtsrheinischen Bayern und zwar, wenn irgend tunlich in oder bei einer Landgemeinde oder kleineren Stadt, in welcher eine jüdische Gemeinde besteht, erworben und auf diesem Grundstück ein für eine solche Anstalt passendes Gebäude errichtet werden. Das ursprünglich ziemlich bedeutende Vermögen der Stiftung ist infolge der allgemeinen Entwertung auf nicht viel höher als etwa 25 000 Mk. zusammengeschmolzen. Da aber seit Jahren das dringendste Bedürfnis für die Errichtung einer solchen Anstalt in Bayern besteht, soll nunmehr auf Grund einer vo: kurzem von einer Kommission vorgenommenen Besichtigung ein Prof. Dr. Goldstein-Darmstadt spricht am 18. und 19. März in München. Näheres Seite 20,

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