Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1937
- Date
- 1937-01-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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V o r wort. Die im Folgenden behandelten Materien תנאי und אסמכתא gehören sowohl ihrem Umfange nach innerhalb des haladbtisehen Schrifttums wie auch betreffs der Schwierigkeit ihrer begrifflichen Fixierung zu den problematischsten Kapiteln des jüdischen Rechts. Die Schwierigkeit, die jedem Darstellei־ des jüdischen Rechts begegnet, liegt meistens darin, daß die Hauptquelle dieses Rechts, der Talmud, seiner ganzen Anlage gemäß, für die von ihm gebrauchten Begriffe keinerlei Definitionen gibt, sondern sie nur durch konkrete Beispiele illustriert, wobei aber mehrfach der gleiche Terminus für die verschiedensten Fälle benutzt wird. (Vgl. beispielsweise J. L. Kroch, הזקה רבה< Leipzig 1927—36 [9 Bände, noch nicht abgeschlossen], und s. darüber zuletzt M. D. Cohn in ״Kirjath Sepher“, Jahrg. XIV, Jerusalem 1937, S. 37 f.; vgl. ferner R. Rubinstein. ״Die hazaqä im talmudischen Vermögensrecht“ in MGWJ., jahrg. 76, Breslau 1932, S. 42—73 und 106—120, insbesondere die Einleitung und die Schlußbemerkung.) Die Kommeniatoren des Talmuds und die Dezisoren der Halacha begnügen sich meistens mit der Erklärung des talmudischen Stoffes bzw. mit der Normierung der praktischen Halacha, ohne auf eine genaue Begriffsbestimmung und Abgrenzung der einzelnen Fälle voneinander näher einzugehen. Diesem Mangel abzuhelfen, ist das stete Bemühen all derer, die sich mit der Dar- Stellung des biblisch-talmudischen Rechts beschäftigen, und auch unser Gegenstand hat bereits eine verhältnismäßig reiche Literatur aufzuweisen (s. Literaturverzeichnis S. 7 f.). Dessenungeachtet fehlt es bis jetzt an einer Monographie über die ״Bedingung“, die das ganze Material umfaßt*, und in der ״nach einer quellenmäßigen Begriffserklärung der Vergleich mit dem römischen oder modernen Recht“ durchgeführt wird (vgl. M. Guttmann in MGWJ., Jahrg. 68, Frankfurt a. M. 1924, S. 199). * Es darf hier wohl erwähnt werden, daß das Jüdisch~Theologische Seminar zu Breslau schon 1895 und 1896 eine Preisaufgabe: ״Die Bedingung nach tahnudischem und rabbinischem Recht'4 stellte, die aber nicht gelöst wurde (vgl. M. Brann, Gesch. des jüd.~theol. Seminars in Breslau, Breslau!1905! Beilagen S. XLIV.).