Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1896
- Date
- 1896-01-01
- Page
- – (sequence 63)
- Language
- German
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m — 6 — § 5. Die Bearbeitung ist bis zum 31. Juli des zweiten darauf folgenden Jahres bei dem Lehrer-Collegium in verschlossenem Couvert mit einem Motto versehen einzureichen. Gleichzeitig ist in einem ebenfalls verschlossenen und mit demselben Motto versehenen Couvert der Name des Verfassers anzugeben. Die Beurtheilung und die Prämiirung steht ausschliesslich dem Lehrer-Collegium zu. § 6. Den Preis, welcher in den zweijährigen Zinsen des Stiftungs-Kapitals besteht, erhält der Verfasser der besten Arbeit, insofern dieselbe für druckenswerth befunden wird. Eine Theilung des Preises ist nicht zulässig. § 7. Der Verfasser übernimmt für den Fall, dass seine Arbeit den Preis erhält, die Verpflichtung, die Arbeit innerhalb zweier Jahre drucken und die Titelblätter der Druck-Exemplare mit dem Vermerk: ״gekrönt mit dem Dr. David Rosin’schen Preise des jüdisch-theologischen Seminars zu Breslau“ versehen zu lassen. Das Urheberrecht an der gekrönten Arbeit und sämmtliehe mit diesem zusammenhängende Rechte bleiben dem Verfasser vorbehalten. Die Hälfte des Preises wird nach der Zuerkennung, der Rest nach der erfolgten Drucklage bezahlt. § 8. Die Mittheilung über die Zuerkennung des Preises erfolgt Öffentlich bei der alljährlich am 27. Januar im Seminar stattfindenden Feier zum Andenken an den Todestag des Commerzienraths Fraenckel. § 9. Sind Arbeiten, welche zur Prämiirung geeignet sind, nicht eingegangen, oder konnte der Preis nicht zuerkannt werden, so sollen die Zinsen zur Bildung eines Fonds verwendet werden, der dazu bestimmt ist, bei späteren Prämiirungen die Drucklegung der Preisschriften zu erleichtern. Ausser den aus fundirten Legaten fliessenden Stipendien erhielten auch im vergangenen Jahre mehrere Seminaristen Unter- Stützungen durch Zuwendung nachstehender Stipendien, für die das Seminar hiermit seinen aufrichtigen Dank ausspricht. Das Kaiserliche Ministerium für Elsass-Lothringen hat den dorther gebürtigen Seminaristen Stipendien aus der Staatskasse gewährt. Der Vorstand der hiesigen Synagogen-Gemeinde hat, wie alljährlich, eine Subvention von 600 Mark zu Stipendien bewilligt. Die erste Brüdergesellschaft hierselbst übersandte 100 Mk. zur Vertheilung an Seminaristen. Vom israelitischen Studienverein in Mannheim, sowie von der Michael May’schen Stiftung daselbst erhielt ein Seminarist ein Stipendium.