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Die neue Welt · 1936-12-24 · Heft 618 (24.12.1936) · page 1

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Journal
Die neue Welt
Volume
10 (1936)
Issue
Heft 618 (24.12.1936)
Date
1936-12-24
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Preis 20 Groschen Donnerstag/ den 24* Dezember 1936 M* Jahrgang Nr« 618 V« h* b* Zeitung vom Verleger versendet „Journal eipMle par P&Uteur" I7nf Ve^i^ Wie,,, f REVUE HERAUSGEBER: ROBERT STRICKER BEZUGSBEDINGUNGEN: Oesterreich monatlich S 1.40, vierteljährig S 4.—, ganzjährig S 16.—; Polen monatlich Zloty 1.50, vierteljährig Zloty 4.50; Tschechoslowakei monatlich Kc 6.—, vierteljährig Kc 18.—; Jugoslawien monatlich Dinar 14.—, viertel* Jährig Dinar 40.—; Rumänien monatlich Lei 50.—, vierteljährig Lei 150.—; Deutschland monatlich Mark 1.—, vierteljährig Mark 3.—; Bulgarien monatlich Lewa 30.—, vierteljährig Lewa 80.—; Italien monatlich Lire 5.—, vierteljährig Lire 14.—} Schwel« und die übrigen Länder monatlich Schweizer Francs 1.50» vierteljährig Schweizer. Franca 4.50. Mit E bezeichnete Anzeigen sind entgeltlich. Redaktion u.Verwaltung: lX,Universitätsstr.8,7eLA-20*2-78 — Erscheint Dienstag u,Freitag Und in Oesterreich? Aus Prag wird gemeldet: Der am 19. Dezember abgehaltenen Generalversammlung des tschechoslowakischen Schwimmverbandes, welcher Vertreter von dreißig Vereinen beiwohnten, lag ein Antrag der gesperrten jüdischen Klubs Hagibor-Prag, Bar Kochba-Preßbürg und Bar Kochba-Brünn vor, die wegen der Ablehnung des Starts bei den Olympischen Spielen in Berlin über sie verhängte Sperre von einem Jahr im Inland und zwei Jahren im Ausland in eine Geldstrafe von 1000 tsch. Kronen umzuwandeln, nach deren Erlegung sie den Verkehr mit den anderen Vereinen im früheren vollen Ausmaße wieder aufnehmen könnten. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit, 28 gegen 4 Stimmen, angenommen. * In Oesterreich wurden die Meisterschwimmerinnen Judith Deutsch, Ruth Langer und Lucie Goldner vor Beginn der Olympischen Spiele in Berlin von der Sportbehörde disqualifiziert und für zwei Jahre von allen Bewerben ausgeschlossen. Die jüdischen Mädchen hatten sich geweigert, nach Berlin zu fahren und dort unter dem Protektorat des Reichskanzlers Adolf Hitler in den Wettbewerb zu treten. Sie wollten nicht in ein Land fahren und eine Gesellschaft besuchen, welche über das jüdische Volk, über ihr Volk, unendliches Leid und unendliche Schmach gehäuft hat. Sie glaubten es der Ehre ihres Volkes schuldig zu sein. In aller Welt wurde diese Haltung verstanden und anerkannt. Die österreichische Sportbehörde hielt sich an die Satzungen und bestrafte die Schwimmerinnen. Wird sie dem Beispiel der Tschechoslowakei folgen und die über die jüdischen Schwimmerinnen seinerzeit verhängte Strafe aufheben? jüdis&e Auswanderang betreiben Auch nach Madagaskar In einem Expose über die Außenpolitik der polnischen Regierung erklärte der Minister für auswärtige Angelegenheiten, Oberst Josef Beck, im Senat: Wir haben in Genf die Frage der Zuteilung von Kolonien für Polen zur Sprache gebracht. Zum Teil hängt diese Frage mit dem Problem der Auswanderung von Juden aus Polen zusammen. Dieser Aspekt der polnischen Kolonialpolitik ist bedeutsam, da ein großer Teil der jüdischen Bevölkerung Polens sich mit dem Versuch befaßt, für sich ein N a t i o n a 1heim in Palästina zu errichten. Aber die Frage der jüdischen Auswanderung ist nicht ausschließlich ein palästinensisches Problem; es ist ein europäisches Problem, oder eher ein osteuropäisches Problem, da infolge der einschneidenden Veränderung in der Wirtschaftsstruktur der osteuropäischen Länder ein großer Teil der jüdischen Bevölkerung vor der Gefahr steht, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Insbesondere die jüdischen Zwischenhändler, die einen wesentlichen Teil der jüdischen Bevölkerung Polens ausmachen, suchen nach einer neuen Laufbahn für ihre Kinder; diesen Elementen kann durch Auswanderung geholfen werden. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen sprach Oberst Beck über die Bedeutung, die Kolonien für Polen als Rohstoffquellen besitzen würden. Dagegen äußerte er sich nicht darüber, wie seine Forderung nach Oeffnung von Einwanderungsgebieten für Auswanderer aus Polen in Genf aufgenommen wurde. Ebenso wenig machte der Außenminister Mitteilungen darüber, ob die polnische Regierung auf einer künftigen Tagung in Genf auf die Erledigung der Kolonialfrage und des Problems von Einwanderungsländern für Polens überschüssige Bevölkerung dringen werde. In jüdisch-parlamentarischen Kreisen wird auf die Tatsache hingewiesen, daß der Außenminister zwar ausführlich auf die Bemühungen der polnischen Regierung eingegangen ist, die Auswanderung von Juden aus Polen zu fördern, über irgend welche Bemühungen der polnischen Regierung jedoch, die yolle Rechtsgleichheit der Juden in Polen zu sichern, nichts gesägt hat. #<.. Der insbesondere von judengegnerischer Seite immer wieder befürwortete Plan, eine Besiedlung der Frankreich gehörenden Insel Madagaskar mit Juden durchzuführen, ist, wie der J. T. A. von besonders zuverlässiger Seite mitgeteilt wird, vor kurzem Gegenstand von Verhandlungen zwischen der polnischen und der f r an z ö s ischen Regierung gewesen. Von polnischer Seite war angeregt worden, einen Teil der „ü b e r- Jtfoffenfoslau&ttteffer üetotnnt triebet ein (MielI)ßmmer=ßQs» Sei ber am 21. b. ftattgefunbenen Bs3ieljung ber II. Älaffe entfiel mteber ber Haupttreffer von S 40.000.-— auf bas vom S3ctntunb 2Bed)feIfiaus Gdjettiammer & Srfjatlera 35Hctt, 1. 5Bes.f Stctäanäpiait 11 in v'm einteilen ©erfa-uftc £os STCr. 25.406. schüssigen" jüdischen Bevölkerung Polens in Madagaskar anzusiedeln. Demgegenüber wies die französische Regierung darauf hin, daß die klimatischen und sonstigen Verhältnisse Madagaskars nur wenigen Hundert europäischen Einwanderern eine Niederlassung in Madagaskar ermöglichen würden. Die französische Regierung erklärte sich bereit, Einwanderer aus Polen in diesem begrenzten Ausmaß zuzulassen, jedoch nur unter der Bedingung, daß die Auswanderer-Elemente aus allen Teilen der Bevölkerung und nicht nur aus dem jüdischen genommen werden. In Warschauer offiziellen Kreisen glaubt man, daß mit Rücksicht auf diese Antwort der französischen Regierung der zu propagandistischen Zwecken so oft erwähnte Madagaskar-Plan von der polnischen Regierung als praktisch bedeutungslos fallengelassen werden wird. KOKS ANTHRACIT BÄSCH IV, ARGENTINIERSTRASSE 22 - TEL. 047*5*40 Inhaber Dr. Richard Bäsch VSRSl „ORBISif-Sottderreise nach POLEN CZERN0WITZ ■ WBB«*B^ UND BERLIN Abfahrt: 5. Jänner 1937 Anmeldungen: Poln. ReiSebUrO „ORBIS" l. Kärntnerstraße 41, R-si-5-78 Oesterreichisches Verkehrsbüro I. Friedrichstraße 7, B.27.500, 1. Graben 20, U.s«.o.j5 Drei Schweizer Urteile Zum Fall Frankfurter Im Jahre 1907, vor rund dreißig Jahren, fand in Thun ein „Großer Prozeß" statt. Die Geschworenen des Berner Oberlandes hatten über ein junges Mädchen aus Rußland zu urteilen, Tatjana Leon« tiew, die Tochter eines Generals. Sie hatte den in der Schweiz weilenden zaristischen Minister Durnowo erschießen wollen. Sie hatte sich aber in der Person geirrt und einen Herrn aus Paris getötet, dessen ganze Schuld darin bestand, dem reaktionären Minister ähnlich zu sehen. Man vergaß aber fast ganz des Irrtums der Mörderin und sie wurde so behandelt, als hätte sie den allmächtigen Durnowo und nicht den simplen Monsieur Mueller aus Paris getötet. Es war ein Prozeß gegen denZarism u s, welcher sich vor den Geschworenen des Berner Oberlandes abwickelte, die kaum eine Ahnung hatten, wie es im Rußland des Zaren zuging. Aber man hat es ihnen gezeigt! Trotz aller Bemühungen der Agenten des großmächtigen Rußland wichen die Richter nicht einen Schritt zurück. Alle großen russischen Revolutionäre erschienen vor der Zeugenbarre, Historiker, Gelehrte aller Fakultäten. Die Verteidigung, geführt vom berühmten Advokaten Brüstlein, hatte alle Möglichkeit, zu beweisen, welche Hölle dieses zaristische Rußland für das Volk und für alle Freisinnigen und Sozialisten bedeutete. Tatjana Leontiew wurde unter mildernden Umständen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. * Wir sind im Jahre 1923. Wieder ein „Großer Prozeß" gegen Rußland. Diesmal vor den Geschworenen von Lausanne. Ein Schweizer aus Rußland, C 0 n r a d i, und Offizier des alten Rußland, P o 1 u n i n, waren angeklagt, den Delegierten Sowjetrußlands Worowski ermordet zu haben. Es war ein Gegenstück zum Prozeß von Thun vor sechszehn Jahren. Der Präsident der Liga gegen die Dritte Internationale, Aubert, und sein Kollege Schopf er, die Verteidiger, bemühten sich mit allen Mitteln, zu zeigen, welches Unglück der Bolschewismus über Rußland und ganz besonders über die in Rußland ansässigen Schweizer gebracht hat. Die höchsten Personen des alten Rußland marschierten als Zeugen auf. Eine Agitation für Conradi und Polunin ging durch die ganze Schweiz. Man verglich die Attentäter, welche Worowski getötet und zwei seiner Begleiter schwer verletzt hatten, mit Wilhelm Teil. Noch mehr! Es gab im Gerichtssaal enthusiastische Kundgebungen für Conradi! Es war ein Prozeß gegen den Bolschewismus, noch tendenziöser als der Prozeß gegen den Zarismus vor sechzehn Jahren. Man erörterte alle durch die Bolschewiken begangenen Verbrechen. Auch sehr ehrenhafte Menschen vertraten die Anschauung, daß das Verbrechen, einen Bolschewiken getötet zu haben, kein sehr schweres sei. Die Attentäter wurden Helden. Conradi und Polunin wurden freigesprochen, unter dem ungeheuren Jubel der Massen in und vor dem Gerichte. Man trug sie im Triumph durch die Stadt. «s Wir schreiben den 14. Dezember 1936. Ein judischer Student aus Jugoslawien, David Frankfurter, ist angeklagt, den „Führer" der Nationalsozialisten in der Schweiz und Delegierten des Nationalsozialismus in Deutschland, Gustloff* getötet

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