Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 8 (1934)
- Issue
- Heft 367 (25.5.1934)
- Date
- 1934-05-25
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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3ttfi*S "^PA'^Wr'm^^m DIE NEUE WELT Nr. 367 Reb Meir und der Koitimi'§§ar Von Meir Domnitz Reb Mair Perlmann, der allgemein beliebte Zaddik vpu. Y . . ., einer kleinen Stadt im Herzen Sowjetruß lahds, erhob sich, seiner Gewohnheit gemäß, frühmorgens. Er fröstelte. Hastig zog er seine abgetragenen Kleider an und glitt lautlos an dem benachbarten Schlafzimmer seiner mutterlosen Tochter Ruth vorüber. Erst als er die Treppe hinabschlich, schlüpfte er in seinen Ueberrock, der an der Küchentür hing. Bald hatte er die Stadt hinter sich, in der kaum eine Menschenseele um diese frühe Stunde zu treffen *yar Aber ... es gab einige Ausnahmen. Neun Ausnahmen Neun Juden erhoben sich gleichzeitig mit dem Rebbe, als ob sie irgend eine mystische Botschaft empfangen hätten. Neun geisterhafte Schatten schlichen schweigend durch r GRABSTEINE FRIEDLÄNDER & DEUTSCH Wien,I.Bez„ Seitenstettengasse 2, Telephon V-28-U28 XI.. Zenitaltriedhof. neb.d. 7. Tot, Telephon U-18-0-85 die Stadt, besorgt, ängstlich einander meidend. Reb Meir traf alltäglich mit seinen Schülern beim Morgengrauen in der Waldlichtung zusammen. Als er eben seinen Talmudvortrag beginnen wollte, erschien plötzlich seine Tochter Ruth. Sie bebte. „Was gibt es, mein Kind?" fragte er bestürzt. Schluchzend stieß Ruth hervor: „Flieh! Flieh, Vater! Noch ist es Zeit. Ein Sowjetspion ist hinter dir her. Du wirst verhaftet, wenn man dich hier entdeckt!" „Mein Kind, ich glaube zu fest an Gott, als daß ich Irgend etwas fürchtete, was mir zustoßen könnte. Ich muß Seine Heiligkeit unter Seinen Himmeln verkünden ... .Um jeden Preis!" Noch während er sprach, nahten Schritte. Eine Schar Soldaten erschien, Mann hinter Mann in der Lichtung, stellte sich mit „Stillgestanden" vor der Hütte auf, ein Offizier kommandierte: „Rührt euch!" und rief dann laut: „Meir Perlmann"! Die Schüler umdrängten dicht ihren Lehrer, als ob sie ihn vor dem scharfen Späherblick des Offiziers schützen könnten. Sanft schob Reb Meir sie. zur Seite, trat vor den Offizier und, ihn fest ins Auge fassend, sagte er jnit würdiger Ruhe: „Ich bin Rabbi Meir Perlmann". Der Offizier blickte in ein Dokument: „Meir Perlmann, Sie sind angeklagt, durch religiösen Unterricht konterrevolutionäre Handlungen auszuüben. Die Klage gegen Sie wurde erhoben von Samuel Goldmann, der seine Aussage beschwor." Ein Schauder erfaßte die zitternde Schülergruppe, als sie den Namen des Verräters vernahm. Es war kaum einen Monat her, daß er die frühen Morgengottesdienste nicht mehr besuchte. „Sie und Ihre Anhänger werden in das Y . . er Gefängnis abgeführt, wo Sie bis zur Vollstreckung des Urteils verbleiben werden. Der Befehl ist vom Kommissar unterzeichnet." * Die Verhandlung gegen Reb Meir Perlmann und seine Schüler machte großes Aufsehen In dem Y . .er Distrikt. Reb Meir war weit und breit beliebt. Die Bauern sympathisierten mit ihm, waren jedoch zu eingeschüchtert, um ihr Mitleid öffentlich zu zeigen. Ein weiterer Anlaß für das große Interesse an diesem Prozeß war die Gegenwart des neuernannten Distriktskommissars, der seine Regierungstätigkeit mit einem rücksichtslosen antireligiösen Feldzug begonnen hatte. Reb Meirs Fall war der erste, bei dem der Kommissar selbst den Vorsitz führen sollte . . . Die Wände des großen Gerichtssaales waren mit rotem Tuch drapiert. Ueber der Estrade für den Kommissar und seine beiden Beisitzer hing ein Bild von Lenin. Drückendes Schweigen herrschte, als der Kommissar mit seiner Leibgarde und den Beisitzern den Saal betrat. Er und die beiden Richter bestiegen die Estrade und nahmen in roten, gepolsterten Armstühlen Platz. Der Staatsanwalt hielt eine lange Rede, worin er die äußerste Strenge des Gesetzes gegen Rabbi Meir Perlmann wegen seiner konterrevolutionären Verbrechen forderte. Nachdem er über eine Stunde geredet, wurde der Belastungszeuge Samuel Goldmann vernommen. Er stellte sich neben den Staatsanwalt und erklärte in wenigen Worten: Auch er sei Perlmanns Schüler gewesen. Dann beschrieb er salbungsvoll, wie er es für seine Pflicht dem Vaterland gegenüber gehalten, das Treiben des Rabbi und seiner Anhänger den Behörden zur Kenntnis zu bringen. Der Beisitzer zur Rechten des Kommissars lächelte ironisch, als er Goldmanns Glaubensbekenntnis vernahm: er sei eifriges Mitglied des Bundes der Gottlosen. Reb Meir glich einem Patriarchen, wie er vor dem Kommissar stand. Sein langer, schwarzer Kaftan war zerschlissen, doch lag in seinem Auftreten eine edle Würde, die durch den langen weißen Bart noch gesteigert wurde. Er sprach einfach von dem uralten jüdischen Glauben. Seine Augen blitzten, wenn er die Stimme erhob. Der Kommissar beobachtete dureh halbgeschlossene Augen jeden Ausdruck, der über das Gesicht des alten Rabbi glitt. Die Zuhörer fühlten den tödlichen Zwiespalt, der zwischen seiner und des Rabbis Weltanschauung klaffte. Als Reb Meir mit dem prophetischen Ausdruck schloß: „Der Gott Israels wird sein Volk nicht verlassen!", schien der Kommissar einen Augenblick zu erschauern . . . Reb Meir trat zurück. Die Richter begaben sich in das hinter der Estrade befindliche Beratungszimmer. Zehn Minuten später betraten der Kommissar und die Beisitzer wieder den Saal. Gewitterschwüle herrschte, als — zum ersten Male während der Verhandlung — der Kommissar sich erhob und verkündete, daß Reb Meirs Schüler fünf Jahre unter strengste Polizeiaufsicht gestellt würden, während welcher Zeit sie Y. nicht verlassen dürfen. Dann machte er eine Pause. Ein sonderbarer Ausdruck glitt über sein Gesicht: Reb Meir, als Führer, solle die ganze Schwere des Gesetzes zu fühlen bekommen. Er wurde mit sofortiger Wirkung auf fünfzehn Jahre nach Sibirien verbannt. Unter den Bauern erhob sich ein Gemurmel, das sich wie Sturm in Baumkronen anhörte. Es schwoll an, doch ein Schrei, der durch den Saal gellte, ließ es verstummen. Als der Kommissar sich niedersetzte, flog Ruth, die unbeachtet gesessen, durch den Saal, warf sich vor der Estrade nieder . . . Sie konnte nur ein Wort schreien: „Gnade!" Dann wurde sie ohnmächtig. Der Kommissar blickte auf sie hinab, nickte den Beisitzern zu, die ihm durch die roten Portieren unter Lenins Bild aus dem Saale folgten. Reb Meir stürzte vor, als er Ruth fallen sah. Er hob sie auf und spritzte etwas Wasser, das ihm ein Rotgardist gereicht hatte, in ihr Gesicht. Sie öffnete die Augen und lächelte bloß, als sie den Vater erkannte. Rotgardisten brachten sie in ein kleines Nebenzimmer, wo man ihr ärztliche Hilfe zuteil werden ließ. Viele Bauern, die dem Rebben ihre Teilnahme zuriefen, wurden von den Soldaten hinausgedrängt. Der diensthabende Offizier erlaubte den Schülern, sich kurz von ihrem Lehrer zu verabschieden. Tränen überströmten des Rebben Gesicht, als er jeden einzelnen segnete. Chaim, der älteste und treueste, kniete vor ihm und küßte seinen Kaftan. Er hieß ihn aufstehen und umarmte ihn innig. Chaim konnte nicht sprechen. „Es ist Gottes Wille", murmelte Reb Meir. Nachdem seine Schüler ihn verlassen hatten, stand er noch einige Minuten im Gebet inmitten des Saales. Die Rotgardisten warteten in respektvoller Entfernung . . . * Reb Meir PerLmann hatte zum ersten Male seit Oktober 1917 das Gesicht seines Sohnes — des Kommissars — wiedergesehen. (Nach einer preisgekrönten Erzählung der Londoner „Jewish World".) Amtliche Verlautbarungen der IfraeL Kultusgemeinde Wien« Israelitische Jugendgottesdienste. 1. Jugendgottesdienst für Volks-, Haupt- und Mittelschüler (-Schülerinnen). Samstag, den 26. Mai d. J., um 3 Uhr nachmittags, in allen Gemeinde- und Vereinssynagogen. 2. Besondere Jugendgottesdienste für Mittelschüler und -Schülerinnen für Unterklassen im II. und IX. Bezirk. Samstag, den 26. Mai d. J.p um i/45 Uhr nachmittags, im Leopoldstädter Tempel, II. Tempelgasse 5, und in der Vereinssynagoge, IX. Müllnergasse 21. Grabsteingeschäfte. Laut Verordnung des Bürgermeisters von Wien vom 19. Mai 1934 haben alle Grabsteingeschäfte in Wien an Sonn- und Feiertagen geschlossen zu halten. Nach den Strafbestimmungen wird auch der Besteller strenge bestraft. Konkurs. Der Vorstand. der Israelitischen Kultusgemeinde Wien beabsichtigt, anläßlich der diesjährigen hohen Feiertage Funktionäre (Kantoren, Vorbeter, die auch als Kaur'im wirken können, Schofarbläser und Chorsänger) für die temporären gottesdienstlichen Veranstaltungen zu bestellen. Nähere Auskünfte werden im Schulamte der Israelitischen Kultusgemeinde, Wien, I., Seitenstettengasse 2, I. Stock, während der Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr vormittags erteilt. Mlnjanim für die hohen Feiertage 1. Der Vorstand beabsichtigt, für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Maßnahmen vorzuaorgen, beziehungsweise durch die Tempelvereine Vorsorgen zu lassen. ■•Demgemäß wird die Kultusgemeinde nur in Fällen, in welchen ein tatsächlicher Bedarf vorhanden ist, die Genehmigung für ein temporäre» Bethaus erteilen. — 2. Im Sinne des § 80 des Gemeindeetatuts ist vQfcMiete eines Lokals und vor Einschrelten um die behördliche GBWehmigung die Bewilligung des KultUBVorstandea einzuholen. — 3. Die Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 2 0» J u p i d. J. im Elnreichungsprotokoü der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, II. Stock, zu überreichen. Es wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, daß später einlangende Gesuche nicht angenommen werden. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. — 4. Privatpersonen, die um Bewilligung eines Minjan-s ansuchen, haben entsprechende Nachweise über Charakter, Moralltät usw. bezüglich der zu verwendenden Vorbeter (Namen derselben sind im Gesuche anzugeben) und auch den Nachweis Uber deren Befähigung zu erbringen. — 5. An weibliehe Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. — 6. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Verwendung beizubringen. — 7. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschließlich für den erwähnten Zweck benützt werden. — 8. Für Lokale, in welchen während des Jahres Veranstaltungen stattfinden, deren Tendenz unvereinbar ist mit einer Stätte, an ■welcher ein Gottesdienst abgehalten werden soll, wird eine Bewilligung nicht erteilt. — 9. Die Errichtung eines temporären Betlokals in der Nähe von ständigen Bethäusern wird grundsätzlich nicht bewilligt. — 10. Die Bewilligung gilt nur für die einschreitende Partei und ist somit nicht übertragbar. Im Uebertretungsfalle wird die erteilte Bewilligung sofort zurückgezogen und die Behörden werden gleichzeitig hlevon verständigt. — 11. Ein A nk a u f von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. — 12. Die Bewilligung wird den Betlokalinhabern nur unter der Bedingung erteilt, daß dieselben der Kultusgemeindo für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich bis längstens 27.August d. J. zur Verfügung stellen und als Kultusgebühr 10 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Betsitze an die Hauptkasse der israelitischen Kultusgemeinde Wien abführen. — 13. Unmittelbar nach den hohen Feiertagen ist an den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien ein Verzeichnis der beim Aufrufen zur Thora erfolgten Spenden mit Namen und Adresse des Spenders sowie genauer Bezeichnung des Zweckes einzusenden. — 14. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verpflichtung sowie aller für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines temporären Bethauses gestellten Bedingungen Ist eine Kaution zu erlegen, welche bei Nichteinhaltung auch nur einer dieser Verpflichtungen für wohltätige Zwecke der Kultusgemeinde verfällt. Die zu leistende Kaution, welche in Bargeld zu erlegen Ist. wird mit S 20.— bis S 200.— bemessen. — 15. Der Text einer etwa beabsichtigten Annoncierung oder Plakatierung ist dem Gesuch zur Genehmigung anzuschließen. Eine Ankündigung, welche der Würde einer Betveranstaltung widerspricht, ist unstatthaft und hat zur Folge, daß die erteilte Bewilligung rückgängig gemocht wird. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizeiaufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. — Als ,,H a u s a n d a c h t e n" werden nur jene gottesj dienstlichen Uebungen anerkannt, welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. In der jüdischen Gemeinde in Kopenhagen Ist die Stelle eines Kantors frei. Verlangt wird klangvolle Stimme, gute musikalische Ausbildung, ausreichende hebräische und talmudische Kenntnisse. Kohen können nicht in Betracht kommen. Bewerbung mit Lebenslauf, Familienstand, Zeugnisabschriften, Lichtbild und Angabe der Größe sind bis 15. Juni an das Sekretariat der jüdischen Gemeinde in Kopenhagen, Nybrogade 10, einzusenden. In der Synagoge Chor ohne Orgel. Kopenhagen, Mal 1934. Der Synagogenvorstand. Empfehlenswerte Firmen Restaurants, Caf6s etc. Restaurant Rillet, vorzügliche streng orthodoxe Küche, II., Hammer-Purgstall-Gasse, bei Salztorbrücke. Cafc-Bcstaurant Edison (Inn. Fleischmann), VIII., Aiser« Straße 9, Tel. 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Auskünfte nur telephonisch von 9 bis 3 Uhr Telephon A.48.1.89 und A-20-2-78 ^EJSflitUmer, Xeüeger, Herausgeber und wrantsotUlcher Redakteur: Obefbaurat Robert Stricker. — Droit: Prustest. m<X .Verlagii-A,.G, Ignas Stctaww», beide Wlsfl, Uü^i JiflAlffMrÄii^^ti^ffltEftß Q Ö^i^Äj j \