Mannheim
Compact Memory

Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-12-01 · 6 (Dezember 1929) · page 37

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
6 (Dezember 1929)
Date
1929-12-01
Page
– (sequence 37)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2709108-2709121-2709127--724-2709923
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

merkbar. Jede nicht unbedingt notwendige Kraft wind abgestoßen. Die ungünstige Wirtschaftslage führt in steigendem Umfange wieder zu Betriebsstillegungen, Betriebseinschränkurogen und -auflösungen und im Zusammenhang damit zu größeren Kündigungen und Entlassungen. Besonders ungünstig wirken sich anscheinend die Schwierigkeiten des Groß- und Einzelhandels aus. Viele Firmen haben ihr Personal bis auf das äußerste verringert und behelfen sich bei besonderen Anlässen mit Aushilfspersanal. Manche kleineren Geschäfte sind gezwungen, ganz auf die Beschäftigung von Angestellten zu verzichten. Die Gesamtzahl der verfügbaren arbeitsuchenden Angestellten ist weiter angestiegen ...". Die katholischen Verbände, die nichtgewerbsmäßige Arbeitsnachweise ails Einrichtungen tra>gen oder an diesem Arbeitsgebiete besonders interessiert sind, sind in einem „R eich sverband s o <z i a 1 - c a r i t a t i v e r Stellenvermittlungen" zusammengefaßt, der 21 Verbände als Mitglieder zählt. (Caritas, Nr. 10, Oktober 1929.) Den Schutz erwerbstätiger Jugendlicher im Entwurf des Arbeitsschutzgesetz es untersucht H. Maass im Zentralblatt für Jugendrecht und Jugend wohl fahrt (Nr. 6, September 1929). Der Gesetzentwurf, der den erhöhten Schutz für Jugendliche einbezieht, tritt damit an Stelle der in der Gewerbeordnung, dem Gesetz betr. Kinderarbeit, der Arbeitszeitverordnung und in sonstigen Verordnungen enthaltenen Arbeitsschutzbestimmungen für erwerbstätige Jugendliche. Die Schutzaltersgrenze für Jugendliche soll allgemein auf 18 Jahre erhöht werden, die Arbeitszeit in der Regel 8 Stunden täglich nicht überschreiten (sie kann jedoch bis 10 Stunden ausgedehnt werden). Nachtarbeit sollen Arbeitnehmer unter 18 Jahren und Arbeiterinnen über 18 Jahren zwischen 8 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht leisten. Die Urlaubsregeluni? ist in den Gesetzentwurf nicht einbezogen worden. Anfang Oktober hat in Amsterdam eine Tagung des internationalen gewerkschaftlichen ArbeiterimnenkoToitees stattgefunden. Unter dem Titel „F r a u e n e r w e r b s a r b e i t und F r a u e n <1 ö h n e" erstattet Gertrud Hanna in der Gewerkschaftszeitung (Nr. 44 vom 2. 11. 1929) über diese Tagung Bericht. Die Mehrzahl der Arbeiterinnen würden die innere Verbindung mit der Erwerbsarbeit nicht finden, da für einen grossen Prozentsatz der Frauen Erwerbsarbeit ein vorübergehender Zustand sei. Was die Erwerbsarbeit der verheirateten Frau anbetrifft, so sei eine besondere Empfehlung für sie zwar nicht am Platze; sie generell verbieten, hieße jedoch, gegen eine unaufhaltsame Entwicklung ankämpfen. In der „Internationalen Rundschau der Arbeit" (Heft 10, Oktober 1929) nimmt Else Luders zum „Einfluß der deutschen Arbeit e r i n n e n s c h u11 >z g e s e t z e auf die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen*4 Stellung. Es hat sich innerhalb der Frauenbewegung die sog. „Open-Door-Bewegung" gebildet, die aus grundsätzlichen Erwägungen für die rechtliche Gleichstellung der beiden Geschlechter eintritt und Sondermaßnahmen für Frauen bekämpft, da sie dadurch eine Schwächung der Stellung der Frau in der Wirtschaft befürchtet. Else Lüders weist nun auf Grund der deutschen Verhältnisse nach, daß die Sondergesetze, die nur für Arbeiterinnen »gelten, in keiner Weise zu einer Benachteiligung der weiblichen Arbeiter geführt haben. Anläßlich des zehnjährigen Bestehens des preußischen Ministeriums für V o 1 k s w o h 1 f a h r t ist die Nummer 21 des Amtsblattes des Ministeriums, der „Volkswohl fahrt" (vom 1. 11. 1929) als Denkschrift erschienen. Die Entwicklung der drei Hauptarbeitsgebiete des Wohlfahrtsministeriums, Gesundheitspflege, Wobnungsfürsorge und allgemeine Fürsorge wird zusammenhängend dargestellt, die einzelnen Arbeitsgebiete im einzelnen erörtert. Von den verschiedenen Arbeitsgebieten der allgemeinen Fürsorge seien hier erwähnt: Notstandsarbeiten, Bau von Arbeiterwohnungen, Umsiedlung Dauererwerbsloser, Durchführung der Sozialversicherung und der öffentlichen Fürsorge wie auch der Jugendwohlfahrt, Gefährdetenfürsorge, Fürsorgeerziehung, Fürsorge für entlassene Strafgefangene u. a. im. Zu den Aufgaben des Ministeriums für Volkswohlfahrt gehören auch das soziale 165

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.