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Neue jüdische Presse · 1919-02-28 · Heft 9 (28.2.1919) · p. Seite 8

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
17 (1919)
Issue
Heft 9 (28.2.1919)
Date
1919-02-28
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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Frankfurt am Main. L Die Demokratie fordert Durchführung der demokratischen Grundsätze auch. in der Gemeindeverwaltung, d. h. von Allem Gleichberechtigung all er Stände, Bekämpfung jeder Klassenherr^ / Schaft. "Nach gesetzmässiger Festlegung des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes für Mann und Frau soll die Gemeinde die erste und vorzüglichste Pflanzschule für politische Betätigung und Heranbildung zu staatlicher und sozialer Mitarbeit sein. Ihre Selbstverwaltung.ist uneingeschränkt durchzuführen durch Ausdehnung ihrer Befugnisse. Die Bestätigungs- und Kontrollrechte des Staates sind zu beseitigen. Bei der. Umwandlung der Staatsorgane in Selbstverwaltungskörper soll die Gerneinde die : untereT ns tanz für alle wesentlichen >■ Staatsaufgaben darstellen, auf der sich die übergeordneten Instanzen der Staatsverwaltung aufbauen. Die sachliche Mitwirkung der gesamten 'Bürgerschaft an den Angelegenheiten ihrer Gemeinde muss gesichert werden durch Einführung der unmittelbaren Volksabstimmung für grundsätzlich wichtige Beschlüsse und durch Ermöglichung des unmittelbaren Volksbegehrens. Auch bei Konflikten zwischen Stadtverordnetenversammlung und Magistrat soll jeder der beiden die Entscheidung der Bürgerschaft durch unmittelbare Abstimmung über die strittige Frage anrufen können. 2. Die Lebensmittelversorgung wird noch geraume Zeit nach dem Frieden den wichtigsten Zweig der Verwaltung abgeben. Ihre dauernde Sicherung wird nur möglich sein, wenn die 1 ä n.d liehen Versorgungsgebiete in eine politische Verbindung mit der Gressstadt gebracht werden, die eine einheitliche' Organisation ermöglicht Die Schaffung leistungsfähiger Lebensmittelmärkte^muss alsbald mit Eintritt -der Friedensverhältnisse v unter Einschaltung des freien Handels in die Wege geleitet werden. Ein ‘ weit- " gehender und schneller Abbftu der .Preise für alle Waren des notwendigen .'Lebensbedarfes ist auch durch gemeindliche Massnahmen-zu erstreben. 3. Die Kriegsfolgen in moralischer und physischer Beziehung weisen den Gemeinden erhöhte und neue Aufgaben zu. Die Volksbildung.ist^uf veine erweiterte Grundlage zu stellen. Die Einheitsschule ist die notwendige Voraussetzung des demokratischen Staates. Es ist allen begabten Schülern der Aufstieg zu höheren Schulen oder zu besonder er Fachbildung zu ermöglichen, jedoch ohne dass damit eine geistige Verarmung der Volksschule hervorgerufen wird. Eine Verkleinerung der Schulklassen muss mit allen Mitteln herbeigeführt und allgemeine Lernmittelfreiheit gewährt werden. Die Schulentlassenen bedürfen 'besonderer Fürsorge. Die Jugendfürsorge ist auszubauen, die Fortbildungsschule für Knaben- und Mädchen ist weiter zu entwickeln. Dem technischen Unterricht in Fachschulen wird erhöhte* Bedeutung zukommen. Die körperliche Ertüchtigung ist durch Pflege von Sport und Turnspiel zu fördern. Auf dem Gebiete der Krankenfürsorge sind vor allem Massnahmen gegen die Folgen des. Krieges erforderlich, Tuberkulosenfürsorge und vor allem energische hygienische und sozialpolitische Massnahmen zur Verhütung der Seuchen- und Schwindsuchtsgefahr. Der Ausbau von Bezirkskrankenhäusern ist irr die Wege zu leiten. Säuglings- und Wöchnerinnenfürsorge sind zu erweitern. Auch in der Gemeindeverwaltung ist auf Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene besondere Rücksicht zu nehmen. Die Wohnungsnot macht ein uri- , mittelbares Eingreifen der Gemeinden notwendig. Ländliche Siedlungen sind zu fördern. Die Strassenkosten sind zu er- , mässigen, die baupolizeilichen Anforderungen herabzusetzen. Der Vororts¬ und Nachbarortsverkehr ist in Verbindung mit den Eisenbahnbehörden einer grundsätzlichen Umgestaltung und Verbesserung zu unterziehen. Die private wie die gemeinnützige Bautätigkeit müssen tatkräftig gefördert werden. Die kommunalen Hypothekeninstitute sind zur Verbilligung des Baukredites und damit zur Herabsetzung der Wohnungsm.iete^ji auszugestalten. 4. Die H eb u n g der wirtschaftlichen. Kräfte der Stadt ist die Voraussetzung aller Gemeindefürsorge. Vor Allem muss Frankfurt wieder seine Stellung als H a n - — deisstadt zurückgewinnen. Den Interessen des Grosshande 1 s ist in Zusammenarbeit mit der Handelskammer nachhaltige Fürsorge zu widmen. Von seiner Blüte hängt das Wohlergehen breiter -Schichten der städtischen Bevölkerung ab. Besondere Massnahmen sind zu treffen, die Stadt wieder zu einem Mittelpunkte des süddeutschen Verkehrs zu erheben und die Verbindungen mit dem Auslande erneut anzuknüpfen. Der Kleinhandel ist zu unterstützen durch vermehrte Ermöglichung der. Erstellung billiger .Geschäftslokale uncj Läden, durch Belebung und Hebung der Altstadt, durch Förderung des Verkehrs und des wirtschaftlichen Lebens., Dem Handwerk, ist zu .helfen-, i durch Förderung und Unterstützung seiner :* Selbsthilfeorganisationen. Hein früherer . Wirkungskreis ist ihm durch Abbau der /> kriegswirtschaftlichen Einrichtungen zurückzugewähren. Das Submissionswesen ist den Anforderungen des Handwerks entsprechend zu regeln. \ Beamten, '.Angestellten und Arbeitern sind ausreichende Gehälter und Löhne zu gewähren. Die allgemeine Einführung von Tarifverträgen ist zu unterstützen. ‘ Die Arbe i ts b e d i n g u n g e.n~ sind vorbildlich zu gestalten. 5. Bei gesteigerten Ansprüchen stehen die Gemeinden vor einer Zerrüttung der Finanzen. Ungeheure Forderungen an die Steuerleistung werden bereits Reich und Staat stellen. Diese Lage erfordert genaueste Abwägung der Notwendigkeit jeder! Ausgabe, Sparsamkeit in der Verwaltung, Vereinfachung der Geschäftsführung sind erste Erfordernisse.' Die Gemeindebetriebe sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen.. Monopolbetriebe sind in Gemeindebewirt-' Schaffung überzuleiten. Grund und Boden; dessen Wer? durch die Entwicklung der Grossstadt geschaffen wird, ist in steigendem Masse in kommunale Nutzung zu nehmen. Nur hierdurch können unverdiente Werte der kommunalen Gemeinschaft erhalten und eine künftige Ueberlastung mit' Steuern in der Gemeinde vermieden werden. In der Bewirtschaftung von Grund und. Boden ruht die Zukunft der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.- Die wirtschaftliche Aufgabe der Demokratie in. der Gemeinde liegt in der Umwandlung der sozialen Ideen der Gegenwart zu schaffender Wirklichkeit, in der Erhaltung individueller Wird^ schaftskraft auf den Gebieten; wo! sie? unersetzlich für die Unterhaltung und Ernährung der grossstädtischen Bevölkerung ist und zugleich in dem Aufbau sozialer G em ein wirtschaf t, wo es gilt, Monopolgewinne zu erfassen und stärke finanzielle Kräfte für die Zukunft zu sichern, die wachsende soziale Aufgaben zu lösen im Stande sind. Gesunder Wirklichkeitssinn, nicht dogmatische Partei sc ha blon e muss entscheiden, wo das Eine, wo 'das'Andere notwendig ist. " Wird Ordnung und Ruhe bewahrt,, wird die Verwaltung in gesetzmässige Bahnen zurückgeführt, wird uns die Möglichkeit geboten, diese Grundsätze zu verwirklichen, so wird die Stadt die furchtbare Prüfung dieser Zeit überstehen können und nach schweren.< Jahren des Ueberganges zu neuer Blüte gelangen. / .■ Tür bit-SRebolfUm-mid beit ^nfaratenteif nerännvortlich: Da l H ffi e 18,, Frankfurt a. M-, Druck von L oig^-^.4LTet.b,.er,.HmÄfurtM^ 4700^330

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