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Neue jüdische Presse · 1915-09-17 · Heft 36 (17.9.1915) · p. Seite 6

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
13 (1915)
Issue
Heft 36 (17.9.1915)
Date
1915-09-17
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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-it.vrrfc.1. r-fi -Eeite 6. Frankfurter Israelitisches Familienblatt. Nr. 36. Nr. 36 Dritte Kriegsanleihe. Länger als Jahresfrist steht Deutschland einer Welt von Feinden gegenüber in schwerem Kampfe, wie er in der Geschichte nicht seinesgleichen findet. Ungeheuer sind die Opfer an Gut und Blut, die der gewaltige Krieg fordert. -Gilt es doch, die Feinde niederzuringen, die der .Zahl nach überlegen sind und sich die Vernichtung Deutschlands zum Ziel gesetzt haben. , Diese Absicht wird an den glänzenden Wasicntaten von Heer und Flotte, an den großartigen wirtschaftlichen Leistungen des von einem einheitlichen nationalen Willen beseelten Deutschen Volkes zerschellen. Wir sehen, fest vertranend auf unsere Kraft und die Reinheit des Gewissens, in dem von uns nicht gewollten Kriege zuversichtlich, der völligen Niederwerfung der Feinde und einem Frieden entgegen, der «uh den Worten unseres Kaisers „uns die iwtwendigeu militärischen, politischen und wirtschaftlichen Sicherheiten.für die Zukunft bietet und die Bedingungen erfüllt zur ungehemmten Entfaltung unserer schaffenden Kräfte in der Heimat und auf dem freien Meere". Dieses Ziel erfordert nicht nur den ganzen «Helden- «und Opfermut unserer vor dem Feinde stehenden Brüder, sondern auch die stärkste iAnspannnng unserer finanziellen Kraft. Das Deutsche.Volk hat bereits bei zwei Kriegsanleihen seine Opferfrcudigkeit und seinen Siegeswillen bekundet. Jetzt ist eine dritte Kriegsanleihe aufgelegt worden. Ihr Erfolg wird hinter dem bisher Vollbrachten nicht zurückstehen, wenn jeder in Erfüllung seiner vaterländischen Pflicht seine verfügbaren Atittcl der neuen Kriegsanleihe zuwendet. Ausgcgeben werden funsprozcntigc Schuldverschreibungen der Reichsanleihe. Der Zeichnungspreis beträgt 99 o/o, bei Schuldbuchzcichnungcn 88,80»/o. Die Schuldverschreibungen sind wie bei der ersten und Zweiten Kriegsanleihe bis zum 1. Oktober 1824 unkündbar, gewähren also 9 Jahre lang einen fünfprözentigen Zinsfuß. Da aber die Ausgabe ein volles Prozent unter dem Nennwert erfolgt und außerdem eine Rückzahlung zum Nennwert nach einer Reihe von Jahren in Aussicht steht, so ist die wirllichc Verzinsung noch etwas höher als 5 vom Hundert. Die Ünkündbarkeit bildet für den Zeichner kein Hindernis, über die Schuldverschreibungen auch-vor dem 1. Oktober 1324 zu verfügen. Die neue «Kriegsanleihe kann somit als eine ebenso sichere wie gewinnbringende Kapitalanlage allen Kolkskreiscn aufs wärmste empfohlen werden. Für die Zeichnungen ist in umfassendster Weise Sorge getragen. Sie werden bei dem Kontor..der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 39) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (Preußische Staatsbank) und der Preußischen Zentral-Genossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Häuptbank jn Nürnberg und ihrer Zweiganstalten sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und,' und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen. und ihrer Verbände, bei jeder deutschen Lebensversicherungsgescllschaft und jeder deutschen Kreditgenossenschaft, endlich bei allen Postanstalten am Schalter erfolgen. Bei solcher Ausdehnung der Vermittlungsstellen ist den weitesten Volkskreisen in allen Teilen des Reichs die bequemste Gelegenheit zur Betelligung geboten. Wer zeichnen will, hat sich zunächst einen Zeichnungsschein zu beschaffen, der bei den vorgenannten Stellen, für die Zeichnungen bei der Post, bei der betreffenden Postanstalt, erhältlich ist und nur der Ausfüllung bedarf. Auch ohne Verweickmng von Zeichnungsscheinen sind briefliche Zeichnungen statthaft. Die Scheine für die Zeichnungen bei der Post haben, da es sich bei ihnen nun, um eine Einzahlung handelt, eine vereinfachte Form. Jn den Landbestellbezirken und den kleineren Städten können diese Zcichnungsscheine schon duxch den Postboten bezogen werden. Die ausgefüllten Scheine sind in einem Briefumschlag mit der Adresse an dia -Ppst entweder dem Postboten mitzugeben oder ohne Marke in den nächsten Postbrieskasten zu stecken. Heber das Geld braucht man zur Zeit der Zeichnung noch nicht sogleich zu verfügen, die Einzahlungen verteilen sich auf einen längeren Zeitraum. Die Zeichner können vom 30. .September ab jederzeit voll bezahlen. Sie sind verpflichtet: 30o/o des gezeichneten Betrages spätestens bis zum 18. Oktober 1915, 20o/» des gezeichneten Betrages spätestens bis zum 24. November 1915, 25o/o des gezeichneten Betrages spätestens bis zum 22. Dezember 1915, 25v/o des gezeichneten Betrages spätestens bis zum' 22. Januar 1916 zu bezahlen. Nur wer bei der Post zeichnet, muß schon zum 18. Oktober ds. Js. Vollzahlung leisten. Im übrigen sind Teilzahlungen nach Bedürfnis zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen. Auch, die Beträge unter 1000 Mk. sind nicht sogleich in piner Summe fällig. Da die einzelne Zahlung nicht -geringer als 100 Mk. sein darf, so ist den» Zeichner kleinerer Beträge, namentlich von 100, 200, 300 und 400 Mark, eine weitgehende Entschließung darüber eingeräumt, an welchen Terminen er die Teilzahlung leisten wlll. So steht es demjenigen, welcher 100 Mark gezeichnet hat, frei, diesen Betrag erst am 22. Januar 1916 einzuzahlen. Der Zeichner - von 200 Mk. braucht die ersten 100 Mk. erst am 24. November 1915, die übrigen 100 Mk. erst-am 22.Jarruar 1916 zu zahlen. Wer 300 Mk. gezeichnet hat, hat gleichfalls bis zum 24. November 1915 nur 100 Mark, die zweiten 100 Mk. am 22. Dezember, den Rest am 22. - Januar 1916 zu zahlen. Es findet immer eine Verschiebung zum nächsten Zahlungstermin statt, solange nicht mindestens 100 Mk. zu zahlen sind. Der erste Zinsschein ist am 1. Oktober 1916 fällig. Der Zinscnlauf beginnt also am 1. April 1916. Für die Zeit bis zum li. April 1916 findet der Ausgleich zugunsten des Zeichners im Wege der Stückzinsberechnung statt, d. h. ,es werden dem Einzahler 5«/o Stückzinsen von dem auf die Einzahlung folgenden Tage ab zm! Wege der- Anrechnung auf den einzuzahlenden -Betrag vergütet. So betragen die Stückzinsen auf je 100 Mk. berechnet: für die Einzahlungen bis zum 30. September 1915 2.50 Mk., der Zeichner hat also in Wirklichkeit nur zu zahlen für Stücke 96.50 Mk., für Schüldbucheintragungen 96.30 Mk.; für die Einzahlungen am 18. Oktober 1915 2.25 Mk, der Zeichner hat also in Wirllichkeit nur zu zahlen für Stücke 96.75 Mk., für Schüldbucheintragungen 96.55 Mk.; für die Einzahlungen um 24. November 1915 1.75 Mk., «der Zeichner hat also in Wirllichkeit nur zu zahlen 97.25 Mk., für Schüldbucheintragungen 97.05 Mk. Für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, ermäßigt sich der .Stückzinsbetrag um 25 Pfg. Für die Einzahlungen ist nicht erforderlichdaß der Zeichner das Geld'«bar bereitliegen hat. Wer über ein Guthaben bei einer Sparkasse oder einer Bank verfügt, kann dieses für die Einzahlungen in Anspruch nehmen. Sparkassen und Banken werden hinsichtlich der Abhebung namentlich dann das größte Entgegenkommen zeigen, wenn man bei ihnen die Zeichnung vornimmt. Besitzt (der Zeichner Wertpapiere, so eröffnen ihm die Darlehenskassen des Reichs den Weg, dunch Beleihung das erforderliche Darlehen zu erhalten. Für diese Darlehen ist -er Zinssatz um ein Viertelprozent ermäßigt, nämlich auf 51/40/0, während sonst der DarlehensziNssatz 5Vs0/0 beträgt. Die Darlehensnehmer werden hinsichtlichder Zeitdauer des Darlehens bei den Darlehenskassen das größte Entgegenkommen finden, gegebenenfalls im Wege der Verlängerung des gewährten Darlehens, so daß eine Kündigung zu Ungelegener Zeit nicht zu besorgen ist- Wer Schuldbuchzcichnungen wählt, genießt neben einer Kursvergünstigung von 20 Pfg. für je 100 Mk. alle Vorteile des Schuldbuchs, die hauptsächlich, darin bestehen, daß das Schuldbuch vor jedem Verlust durchs Diebstahl, Feuer oder sonstiges Abhandenkommen der Schüldverschlreibungen schützt, mithin die Sorge der Aufbewahrung beseitigt und außerdem alle sonstigen Kosten der Vermögensverwaltung erspart, da die Eintragungen in das Schuldbuch! sowie der Bezug der Zinsen vollständig gebührenfrei erfolgen. Nur die spätere Ausreichung der Schuldverschreibung, die jedoch nicht vor dem 15. Oktober 1916 zulässig sein soll, unterliegt einer mäßigen Gebühr. Die Zinsen erhält der Schuldbuchgläubiger durch die Post portofrei zugesandt; er kann sie aber auch 'fortlaufend seiner Bank, Sparkasse oder Genossenschaft überweisen lassen oder sie bei einer ReichDbankanstalt oder öffentlichen Kasse in Empfang iiehmen. Angesichts der großen Vorzüge, welche das Schüldbuch gewährt, ist eine mögnchst lange.Beibehaltung der Eintragung dringend zu raten. Aus Borstehendenr ergibt sich, daß die Beteiligung an der Kriegsanleihe nach! jeder Richtung auch den weniger bemittelten Volksklassen erleichtert ist. Die Anleihe stellt eine «hochperzinsliche und unbedingt sichere Anlage dar. Darüber hinaus aber ist cs eine Ehrensache des Deutschen Volkes, durch umfangreiche Zeichnungen die weiteren Mittel auszubringen, deren Heer und' Flotte zur Vollendung ihrer schweren Aufgaben! in dem uni Leben und Zukunft des Vaterlandes geführten Krieg unbedingt bedürfen. - 9 VUVNI Hl werden innerhalb 8 Tagen nach den neuesten Formen amgeändert- BrGnnerstrassa 23, I, Ecke Senckenbergstrasse. Heim*. Kertell, Borgwrog Na. 17m Iiieferant für das israel. Gemeinde- Sehrelnerel mit Dampfbetrieb für Bbh und Möbel. Ladeneinrichtungen, Treppenban. Zurdokgesetzta Domen-, Bett- und Tisch - toosche :: Servlerschürzen :: Handgestlckte Decken u Trutz ROmsr s Tsi E.F cb Vornehm lewissenl chüler h 1 Ichtversi ] 36 Goethestrasse 36. leligiöse v uu iebüne lul Kräftige, äusgiebige u. reinschmeckende Mischung Pfand . .1.60 Mk. Mischung feinerer Qualitäten Pfand.1.70 u. 1.80 Mk. Mischungen von hochfeinen Qualitäten Pfand.2 — und 2.20 Mk. Schade & Fällgrabe. -MD Elnzl I. 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