Mannheim
Compact Memory

Neue jüdische Presse · 1907-12-27 · Heft 50 (27.12.1907) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue jüdische Presse
Volume
5 (1907)
Issue
Heft 50 (27.12.1907)
Date
1907-12-27
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2692297-2692511-2692561--03683-2698396
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Beilage zu Nr. 50 des Frauksmer Jsraelttischeu FamMeublatles. Plan für die Gewinnung einer allgemeinen I gesicherten Fürsorge für jüdische Gemeindebcamie nach staatlichen Grundsätzen. Von Ad. P e r i tz - Königsberg i. Pr. (Schluß.) Unsere vorstehenden allgemeinen Bemerkungen gegenüber jeder nicht für unsere eigensten Verhältnisse eingerichteten Pensionskasse sprechen auch gegen den Gedanken, mit unfern ganzen Plänen in solcher Hinsicht auf die zu erhoffende staatliche Pensionsversicherung aller Privat b e a m t e n zu warten. Das wird notwendigerweise eine Kasseneinrichtung sein, die auf alle Verhältnisse nur allgemein paßt und in vieler Hinsicht die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Beamtengruppcn aus ihrer speziellen Lage ganz unbesriedigt lassen muß. Das bedeutet für alle Berufsstände soviel, daß jeder derselben, der es nur einigermaßen ermöglichen kann, inrmer bestrebt sein wird, eine eigene Pensionskasse mit gleichen Zielen, wie die zu erwartende staatliche Versorgungsanstalt, aber für seine besonderen Verhältnisse eingerichtet, zu schaffen. Diese Kassen dürfte,! auch nach Erfahrungen anderwärts bei einer künftigen Verwirklichung der Bestrebungen für eine staatliche Versorgung ...ler Privatbcamten von der Regierung als Ersatzkassen anerkannt und mit den gleichen Vergünstigungen wie jene ausgestattet werden. — So werden auch fortgesetzt neue Kassen für die Pensionsversicherung einzelner Berussstände auch aus den Kreisen der Privatbeamten begründet und die soziale Bewegung hat in dieser Hinsicht durch die Aussicht auf die staatliche Pensionsversicherung der Privatangcstellten keine Einschränkung erfahren. Es steht auch noch gar nicht fest, ob der Kreis der künftige, staatlichen Fürsorgeeinrichtung soweit gezogen werden wird, daß die jüdischen Gemeindebeamten auch darin mit eingefaßt sein werden. Und wer sagt uns, wann die staatliche Pensionsversicherung der Privatbeamten sich verwirklichen wird: wann sie Gesetz werden und wann sie für die Beteiligten in Kraft treten wird? Die staatliche Versorgung wird auch nicht billiger sein wie die, die, wir uns aus eigenen Mitteln schassen können, und der Zwang zum Beitritt, der dort vorwalten soll, wird dann auch unserer Kasse indirekt zugute kommen. Die Gemeinden werden dann nicht mehr vor die Frage gestellt sein: Willst du oder willst du nicht? — sondern nur noch: Wählst du die eigentlich für die jüdischen Gemeindebeamten mit den Zielen und Leistungen der staatlichen Versorgung eingerichtete Pensionskasse oder die allgemeine staatliche Kasse für alle Privatbeamte? — An uns nur wird es liegen, unsere eigene Versorgungsinstitution so zu gestalten und mit so vielen sozialen und materiellen Vorteilen für die jüdischen Beamten und die jüdischen Gemeinden auszustatten, daß eine Gemeinde gar nicht im Zweifel sein kann, wo sie ihrer Versorgungspflicht gegen ihren Beamten am besten zu genügen vermag. — Es wird für die einzelnen Gemeinden am Ende auch eine Ehrensache sein, um der Gesamtinteressen, die wir bei solcher eigenen Kasse besonders zu berücksichtigen und zu fördern vermögen, sich unserm gemeinsamen Unternehmen, bei dem sie sonst alles finden, was ihnen die allgemeine, staatliche Pensionseinrichtung zu bieten vermag, anzujchließen. Es dürfte sich nun fragen,, ob sich auch gegenwärtig schon für eine solche gemeinsame Pensionskasse für jüdische Gemeindebeamte, die bei ihren anzunehmenden hohen Leistungen naturgemäß auch entsprechend hohe Beiträge fordern muß, eine genügende Zahl von Gemeinden sindcn dürfte, die bas Unternehmen im ganzen verlohnend und versicherungstechnisch in gesicherter Form durchführbar zu machen vermögen. Uns' scheint dies nicht zweifelhaft. Wer den Bewegungen auf diesem Gebiete in den Kreisen unserer jüdischen Gemeinden in neuerer Zeit aufmerksam gefolgt ist. der wird wohl beobachtet haben, daß sich aller Orten jetzt ein Suchen nach einer bequemen, aber auch zugleich gesicherten und befriedigenden Versorgungsweise für unsere jüdischen Gemeindebeamten bemerkbar macht. Unsere Gemeinden finden nicht das Geeignete für ihre Zwecke, darum bleibt viele gute Absicht bei ihnen heute. unerfüllt und darum gehen manche in ihrem Streben dabei so leicht irre. — Daß Gemeinden, die an sich nicht die Absicht haben, .nach dieser Seite hin etwas Wesentliches für ihre Beamten zu tun, auch durch Einwirkung von außen dazu gebracht werden können, zeigt das Beispiel in Westfalen und Ostpreußen, wo die Gemeinde-Verbände die Sache in die Hand genommen und einen großen Teil ihrer Gemeinden zu hohen Leistungen für die Versorgungssichernng ihrer Beamten veranlaßt haben. In Westfalen sind es 20 (große und llcine) Gemeinden, die für ihre 42 Beamten bis 9"/» der Gehälter an Versicherungsbeitrag zahlen, und in Ostpreußen gehören fast sämtliche Gemeinden (41 von 45 in Betracht kommenden) zn der vom Verband und der dortigen Lehrerschaft begründeten lolalen Pensionskasse, die bei wesentlich höheren Leistungen wie unsere sonstigen Vcreins-Penjionskassen von den Gemeinden bis 130 Mark p. a. pro Beamten und von diesem selbst bis 70 Mark Jahresbeitrag fordert. Was in Westfalen und Ostpreußen möglich gewesen, muß auch anderwärts zn erreichen sein, wenn die dafür ani ersten berufenen und ihrer Natur nach auch am besten dafür geeigneten provinzialen Synazöge n - B e r b ä n d e sich der Aufgabe nach dieser Seite hin mit Eifer und Entschiedenheit annehmen und es ist gewiß nicht daran zu zweifeln, daß die Synagogen-Verbände überall den guten Willen und das ernste Streben dafür zeigen werden, wenn nur erst die allgemeine Pensionsanstalt geschaffen oder in Frage gestellt ist, die sich für unsere Gemeinden zur Versorgungssichernng ihrer Beamten besonders empfiehlt. — Eine andere große Frage bei der praktischen Erwägung unseres Planes ist die Beschaffung der notwendigen Geldmittel für den Sicherheitsfonds der Kasse, der in allen Fällen unbedingt erforderlich ist. Uns schwebt dafür die Gründung eines wohltätigen Aktienunternehmens mit bedingter mäßiger Verzinsung der eingelegten Kapitalien vor. Unsere wohltätigen Glaubensgenossen, die auch sonst gern gemeinnützige Zwecke unterstützen, werden sicher! auch für ein solches gemeinförderndes jüdisches Unternehmen zn gewinnen sein, und auch unsere großen Verbände, Vereine, Logen usw. für allgemein jüdische Zwecke, wie ebenso die größeren Gemeinden werden sich wohl zur > Uebernahme von Aktien unserer Pensionskasse bereit finden lassen. Natürlich wird es auch hier der rechten Helfer bedürfen, die die Kasse in solcher Weise praktisch zn fördern wissen. — In solcher Art ist erst vor kurzem in Rheinland ein ungleich größeres gemeinnütziges Pensionskassen-Unternehmen ins Leben gerufen worden. — Und wenn's so doch nicht ginge, so bliebe uns immer die Gründung der Kasse unter Anlehnung an eine große, leistungsfähige Lebensversicherungs-Gesellschaft übrig: ein Verfahren, das nichts Ungewöhnliches im Betriebe der Pensionskassen bedeutet. Daß sich diese Gesellschaften auch für unsere Bestrebungen — natürlich aus geschäftlichen Rücksichten — zu interessieren vermögen, zeigt ein Artikel des Direktors der Victoria-Versicherungsgesellschaft, S. I. Leszynsky-Berlin, der solche Verbindung der Pensionskassen mit seiner Gesellschaft, wenn auch im anderen Sinne, wie wir es; hier meinen, in Vorschlag bringt („Jüd. Presse" 1900, Nr. 10, Beilage für. Lehrer und Kantoren und anderwärts). Die Aufbringung der sonstigen Mittel für die Versicherung denken wir uns aus bestimmten Beiträgen derGemeinden undder Beamten. Wo eine Gemeinde ihrem Beamten den Beitrag dafür erlassen kann, wird sie es gern tun in dem Gefühl, daß sie ihn damit erst den Beamten im öffentlichen, staatlichen Dienste gleichstellt. Aber Bedingung für die Gewährung der Pensionsversicherung braucht das nicht zu sein. Auch die öffentlichen Beamten haben lange Zeit Zuschüsse zu ihrer Versorgung zahlen müssen, und in den meisten Fällen wird dies von den Angestellten noch heute verlangt. Ebenso würde ja auch eine künftige staatliche Versorgung Beiträge von den Beamten selbst erheischen. Jedem Beaniten ist auch die gesicherte Fürsorge für sich und seine Familie viel zu viel wert, als daß er eine mäßige Ausgabe dafür scheuen würde. Natürlich muß sie in allen Fällen im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit liegen. Im allgemeinen wird man wohl ein Drittel des Gesamtbeitrages auf seinen Teil rechnen dürfen. Dabei soll die bekannte traurige Lage vieler unserer jüdischen Beamten und Gemeinden nicht übersehen werden. Gewiß wird es auch Gemeinden sowohl wie Beamte bei uns geben, die wegen ihrer allgemein dürftigen Verhältnisse die von der Pensionskasse erforderten Beiträge absolut nicht aufbringen können. Diese aus der allgemeinen Fürsorgevorkehrung ganz auslassen, hieße den betr. Beamten ein doppeltes Unrecht zufügen und den Gemeinden eine Pflicht erlassen, die mit ihren! ganzen Verhältnis zn ihrem Beamten zusammcnhängt, und die ebensowenig davon getrennt werden darf, wie etwa die Pflicht der Leistung eines eigenen Betrages für das Gehalt desselben. So weit man diese Verhältnisse zu berücksichtigen trachtet, wird es sich immer nur darum handeln können, den betr. Beamten und Gemeinden ihre Beiträge zur Pensionskasse nach Erfordernis zu ermäßigen bezw., da das Versicherungs-Aufsichtsgesetz .Ausnahmen gegenüber dem Einzelnen nicht zuläßt und dies auch für die Leistungsfähigkeit der Kasse gefährlich wäre, daß man ihnen aus besonderen Hilfsfonds Zuschüsse zu den Pflichtbeiträgen gewährt. Für die Beamten sind solche Hilfsfonds bereits vorhanden in ihren fast in allen Bezirken bestehenden Hilfs- und Unterstützungskassen (auch Pensionskassen genannt). Wo es solche lokalen Kassen nicht gibt, erfüllen die für ganz Deutschland geltenden Hilfskassen (Achawa, Kantorenkasse usw.) ihre Aufgabe. Wohl haben diese Kassen gegenwärtig nicht die Bestimmung der Unterstützung ihrer Mitglieder zur Erwerbung einer Vollpension bei einer andern Pensionskasse, aber es läge doch kein grundsätzliches Hindernis vor, sie in solcher Weise zwecklich auszugestalten, wenn sich das für ihre Mitglieder besonders enipfiehlt. Wir meinen, daß diese Kassen ihre Gelder gar nicht nützlicher und zweckdienlicher verwenden könnten. All ihr Streben geht doch zunächst aus die Gewinnung einer voll befriedigenden Versorgung für ihre Mitglieder und wenn sie diesen Zweck auf eine" andere Weise, als sie es bisher erstrebt, so viel leichter und schneller gewinnen können als heute, wie sollten sie da nicht fteudig ihren Plan danach ändern wollen! Hier ist doch der Zweck alles und der Weg nichts! — Die Kassen brauchen auch ihre zeitige Bestimmung, wonach auch Beamte, die bereits eine Versorgung nach staatlichen Grundsätzen erlangt haben, einen ergänzenden Zuschuß von ihr erhalten, nicht ganz auszugeben. Ein Bedürfnis dafür ist bei den bescheidenen Grenzen, in denen die staalliche Versorgung sich immer hält, gewiß auch in dieser Hinsicht anzuerkennen, nur wird es zwecklich natürlicherweise der Gewinnung einer allgemeinen Grundpension für die Mitglieder nachzustehen haben und es wird nur gerecht sein, daß diese Kassen denjenigen ihrer Mitglieder, die noch gar keine Versorgung sonst haben, einen größeren Anteil von ihren Mitteln dafür zukommen lassen. Das ist gewiß auch im Sinne der Wohltäter, die zum Bestehen dieser Kassen so Wesentliches beitragen und denen sicher das Interesse der Beamten ohne eine gesicherte Versorgung im Maße der staatlichen Fürsorge am nächsten steht. — Im übrigen glauben wir, daß die Vertreter dieser Kassen, wenn es erst einmal gelten wird, das Versorgungswesen für unsere gesamte Beamtenschaft grundsätzlich zu regeln, in ihrem sozialen Empfinden und Handeln anderen Kreisen nicht nachstehen werden. — Die Berücksichtigung der-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.