Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 1 (1902-1903)
- Issue
- Heft 52 (6.11.1903)
- Date
- 1903-11-06
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2692297-2692298-2692349--00540-2694932- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
•'**7 7 zu Nr. 52 des Frankfurter Israelitischen Familienblattes. Zm Frage -er Einwanderung in die Bereinigten Staaten wird der „Weser-Zeitung" aus New-Iork geschrieben: „Es ist bekannt) daß seit längerer Zeit di: B:- 4 völkerüngsfrage der Vereinigten Staaten von Amerika /ein Gegenstand ernster Erwägung der hiesigen zuständige» Stellen ist. Zwei bedeutsam: Fragen drängen sich dabei auf, und ihre Beantwortung ist schwierig: Was soll mit den Negern gesch hn und wie soll eine bedrohliche Verschlechterung der einheimischen weißen Bevölkerung die durch den mass nhaften Zuzug minderwertiger Einwanderer aus der alten Welt entsteht, vermieden werden? Gerade die sehr ernste Bedeutung der zweiten Frage darf nicht unterschätzt werden, denn die jährlich steigend: Einwanderungsziffer redet eine zu unzweideutige Sprach:. Nach dem im Februar d. I. veröffentlichten Geschäft. bericht der hiesigen Deutschen Gesellschaft für 1102 landeten im verflossenen Jahre im Hafen von New- Aork 71^124 Personen. Von diesen waren 139 276 im Zwischenverdeck gefahren. In diesem Jahre wird die Zahl der Einwanderer auf mehr als 900900 vorausberechnet. Den .Hauptanteil der hier gelandeten Zwischcndeckreifenden hat im verflossenen Jahre Italien mit nahezu 181000 Personen gestellt. Aus Oesterreich-Ungarn sind gegen 141000 Einwanderer angekommen. Rußland und Finland haben rund 86 000 Personen geliefert. Aus Großbritannien sind 30 000 Menschen eingetroffen, während aus Deutschland — abgesehen von den aus ■ anderen Ländern eingetroffenen Angehörigen deutscher Rasse und Staatsangehörigkeit — nicht ganz 25 000 zugezogen sind. In den letzten zehn Jahren, von 1893 bis 1902, sind 3166 331 Fremde im Hafen von New-Iork gelandet worden. Darunter befanden sich 280933 Deutsche. Besorgt fragt man hier: Was soll aus der Rasse der Bereinigten Staaten werden, wenn das so weitergeht? Zwar wird zugegeben, daß in merkwürdig kurzer Zeit bei den Einwanderern.eine Umwandlung der ursprünglichen Rasseeigenschaften erfolgt. Immerhin darf nicht sorglos und gleichgiltig zugesehen werben, wenn der jährliche Zuwachs von mehr als 1 Prozent der Gesamtbevölkerung aus fremdem Volkstum kommt, und zwar z,»meist aus Bestandteilen der Gesellschaft, die in ihrem Bildungsgrade und ihren Rassencigcnschaften ininderwertig sind. Schon aus diesen ganz allgemeinen Gründen darf es daher keineswegs befremden, wenn Behörden und selbst breiteste Kreise der Bevölkerung dem steten Fremdenstrom aus allen Himmelsrichtungen mit gemischten Gefühlen Zusehen. In der Tat ein buntes Völkergemisch, das da beispielsweise im verflossenen Jahre jenseits des großen Wassers das Glück suchte, das der Heimatboden versagte: Unter den im Zwischendeck eingctrofsenen Zuzüglern befanden sich, nach Rassen verteilt, 43552 Deutsche, die übrigens nicht alle aus Deutschland selbst, sondern auch aus anderen europäischen Ländern eingewandert sein werden, da der Bericht der Deutschen Gesellschaft — wie oben bereits erwähnt — den Zuzug unmittelbar aus Deutschland auf 25 000 angibt, aus Böhmen, Ungarn/ Kroatien und Dalmatien kamen 45 609. Von der angelsächsischen Nasse trafen aus Großbritannien 29051 Personen ein. Russen, Finländer, Litauer, Rnthenen zählte man 25 828. Die Zahl der Slowaken betrug 29 984, die der Polen 57 075 und die der I s r a e l i t e n 58 429. Die den Angelsachsen verwandten Skandinavier stellten 40 559 Vertreter. Diese und die Deutschen sind indes dem Amerikaner keineswegs unwillkommen. Außer den Erwägungen, die sich auf die Rasscnverschiedenheit beziehen, liegen noch andere Gründe vor, die zu der Ueberzeugung geführt Hab:«, daß eS nicht nur erwünscht, sondern sogar nötig geworden ist, minderwertige und lästige Personen von der Einwanderung nach Möglichkeit auszuschließen. Es darf den Behörden eines großen, geordneten Gemeinwesens durchaus nicht gleichgiltig sein, ob und wie viel Verbrecher, -Kranke, Gebrechliche, Mittellose und geistig verkümmerte Personen jährlich ins Land kommen Man wird auch das Streben der Staatsverwaltung begreiflich finden, dem Verlangen der heimischen Arbeiter nach Möglichkeit gerecht zu werde,» »>nd den Zuzug fremder Arbeitskraft mindestens einzudämmen. Diese Auffassung hat dazu geführt, daß die Einwanderung von Arbeitern unter Kontrakt gesetzlich verboten ist. Die Zwischendecksreisenden werden, wie man weiß, auf Ellis-Jsland gelandet. Da die dortigen Raumverhältnisse den mit der Zeit schnell gesteigerten Anforderungen nicht mehr entsprechen, so sind die vorhandenen Bauten im verflossenen Jahre verbessert worden. Die Einwanderungsbehörde hat noch ferner 900000 Dollar gefordert, damit das Hauptgebäude und das Krankenhaus erweitert werden können. Außerdem beabsichtigt man ein besonderes Gebäude zu errichten, damit die mit ansteckenden Krankheiten behafteten Einwanderer dort abgeschlossen und entsprechend behandelt werden können. Bisher war ein Dcnnpfer gemietet, der den Zweck hatte, die Stadt mit Ellis-Jsland zu verbinden. Jetzt soll ein neues Fährboot beschafft werden. Alle diese'Maßregeln ... beweisen, daß die Einwanderungsbehörde bestrebt ist, den durch den wachsenden Andrang gesteigerten Lbliegenheiten nachzukommen. Zu den Obliegenheiten gehört nun auch die Untersuchung der Einwanderer auf etwaige Augenleiden, die wegen der Ansteckungsgefahr den Gesundheitszustand der einheimischen Bevölkerung bedrohen. Unangenehme Erfahrungen haben gelehrt, daß diese schon länger bestehende Verordnung neuerdings verschärft beobachtet werden muß, denn es trafen namentlich aus dem östlichen und südlichen Europa zahlreiche Einwanderer ein, die mit ansteckenden Augenkrankheiten behaftet waren. So unbequem und lästig derarttge Untersuchungen für die Ankoinmenden sein mögen, so notwendig sind sie zur Abwendung großer Gefahren für die Allgemeinheit. Auch wenn gelegentlich, was aber sicher nur selten vorkommt, ein verwöhnter Kajütenreisender auf Ellis- Jsland der lästigen Untersuchung unterworfen wird, so mag er überzeugt sein, daß zu solcher Maßregel gegen ihn, durch die er in seiner Behaglichkeit gestört wird, berechttgter Grund vorliegt, denn über die Notwendigkeit der. Untersuchung im Allgemeinen herrscht in den maßgebenden Fachkreisen volles Einverständnis. » Es kommt zuweilen vor, daß Einwanderern durch die Dampferlinren, mit denen sie angekommen sind, zwangsweise zurückbesördert werden. Die Entscheidung darüber liegt in erster Linie bei der auf Ellis- Jsland tätigen Untersuchungsbehörde (Board of Inquisition), gegen deren Beschlüsse Berufung an den Secretary of thc Treasury zulässig ist. Daß es bei derartigen Verfügungen nicht immer ohne Härte abgeht, ist wohl begreiflich. Im übrigen werden deutsche Einwanderer verhältnismäßig nur wenig davon bettoffen. Die hiesige deutsche Gesellschaft unterhält ständig zwei Beamte auf Ellis-Jsland, die den Deutschen und wenn nötig auch anderen Ein- »vanderern in allen Schwierigkeiten beistehen und nach Möglichkeit dafür sorgen, daß unbegründet scheinende Entscheidungen der Untersuchungsbehörde rückgängig gemacht werden. Gelegentlich wird dann auch die Hilfe und das vermittelnde Eingreifen des hiesigen deutschen Generalkonsulats angerufen, das in derarttgen Fällen — und meistens ja mit gutem Erfolg — sein Bestes tut." Interessant ist, daß das zusammengewürfelte, jugendliche Volk der Vereinigten Staaten auch schon Besorgnisse für seine Rasse hegt: etwa wie ein 16jähriger Jüngling, der bereits seinen zukünftigen Schnurrbart dreht. Bunte Chronik. Was ist ein „Plettfresser"? Diese Frage war letzthin Gegenstand einer Verhandlung vor dem Berliner Schöffengerichte. In einem Weinrestaurant der Friedrichstadt saßen, wie die Norddeutsche Allgem. Ztg. berichtet, zwei bis dahin gut befreundete Herren B. und M. bei der Abcndtafel. Während der erstere sein Souper sehr bald beendet hatte, entwickelte Herr M., obwohl er schon einige Nummern der reichhalttgen Speisekarte vertilgt hatte, einen so gesegneten Appetit, daß er. sich noch eine Rehkeule, etwas Spargelgemüse und — damit er später nicht zu lange auf das Servieren warten brauche — eine Schüssel Austern bestellte. B. empfand einiges Unbehagen, als er sah, wie sein Gegenüber die eben erst gebrachte Rehkeule nebst Z»»behör im Galopvtempo hatte verschwinden lassen und traute seinen Ohren kaum, als er hörte, wie der Unersättliche den Ganymed fragte, ob er nicht vor den Austern noch schnell einen gediegenen Kaiserschmarrn bekommen könnte. Während der Kellner sich mit dem neuen Aufträge entfernte, erblickte M. auf dem kalten Buffet ein Roastbeef und stand sofort auf, um sich kurzerhand einen Kosthapven davon persönlich zu holen. Dies ging dem guten B. doch über die Hutschnur, und ehe noch Freund M. mit seinem Roastbeef zurückgekehrt war, hatte er sich zu einem anderen Bekannten an den Nebentisch gesetzt und dabei die Bemerkung fallen lassen, daß es unmöglich fei, den Appetit eines solchen Plettfressers mit anzusehen. So leise die Bemerkung auch gesprochen war, erreichte sie doch das Ohr des anderen, der in stiller Wut schnell noch einige Kleinigkeiten zu sich nahm und sich alsdann entfernte. Bald hatte nun B. seine Anklage. Tie üblichen Einigungsversuche des Vorsitzenden scheiterten an der Hartnäckigkeit der Parteien: M. hielt sich durch das Wort „Plettfresser" für schwer beleidigt, B. bestritt, eine Beleidigung beabsichttgt zu haben, er wußte aber auch nicht einmal anzugeben, was er unter diesem Worte verstehe. Auch der Kläger kannte die Bedeutung nicht, ebensowenig der Amtsrichter und die Schöffen. Da platzte plötzlich her Beklagte mit der Mitteilung heraus, daß er diesen Ausdruck in einer Komödie im Gebr. Herrnfeld- Theater gehört habe. Der Gerichtshof hielt es hiernach für angezeigt, die Sache zu vertagen und die Theaterdirektoren Gebr. Anton und Donat Herrnjeld als „Sachverständige" vorzuladen. * In dem neuen Termin wurde zunächst Direktor Donat Herrnfeld vernommen. Er bekundete: Das Wort „Plett" (eigentlich Bolette) ist ein Ausdruck, deräbei Israeliten, gebräuchlich ist; inan versteht darunter eine Art Wohltätigkeit, die darin besteht, daß man armen Glaubensgenossen Gelegenheit bietet, an bestimmten Tagen Tischgast in, eigenen oder im Hause von Bekannten zu sein. Es ist zu unterscheiden z>vischen „Plettfresser" und „Pletlesser". Plettesser sind die, die sich in bescheidener Weise damit begnügen, was ihnen vorgelegt wird, Ivährend die „Plettfresser" einerseits nicht genug bekommen können, dann aber auch bei jedem Gange ausdrücklich betonen, wie großartig ihnen dies bei dem „Plett" der anderen Familie geschmeckt habe. — Vors.: Demnach wäre ja doch der Ausdruck „Plettfresser" eine Beleidigung? — Sachverst.: Eigentlich ja; allerdings komint es wohl darauf an, zu welcher Gelegenheit und z», wem er gebraucht worden ist, ob da überhaupt vo»» einem „Plettfresser" die Rede sein kann. — Da trat der Beklagte vor und erklärte, daß er die Bedeutung des Ausdrucks tatsächlich nicht gekannt habe und daß er bereit sei, eine kleine Buße zu zahlen und die Kosten zu übernehmen. Der Kläger »var mit dieser Erklärung zufrieden, verzichtete sogar auf die Buße und überließ dem Beklagten nur die Koste». — Nachdem die Sache durch Vergleich erledigt war, sah man außerhalb des Gcrichtsaales Parteien und Zeugen in gemütlicher Weise beraten, wo sie die Versöhnung feiern sollten, denn B. bestand darauf, die Herren für die ihm erlassene Buße zum „Plettfressen" einzuladen. Einen Verwandten Moses Mendelssohns, der in sehr dürftigen Verhältnissen lebt, will man in Krakau entdeckt haben. Von dort wird der „N. Fr. Pr." geschrieben: Seit einiger Zeit weilt hier ein nach Ungarn zuständiger Greis namens Meier Hirsch Mendelssohn, der durch amtliche Dokumente den Beweis erbringt, er 'sei ein Enkel des im Jahre 1831 verstorbenen Hirsch Mendelssohn, eines Brrrders des Philosophei» Moses Mendelssohn. Im Iahe 1892 wurde dieser Meier Hirsch Mendelssohn aus Grund der Aussage seiner damals minderjährigen Tochter Anna durch die Behörde i>» Leipzig für tot erklärt, und diese irrtümliche Todeserklärung ist in den Akten des Leipziger Armenrates mit dem Bemerken eingettagen, daß Meier Hirsch Mendelssohn iin Jahre 1893 im Krankenhause zu Frankfurt a. M. verstorben ist; auf Grund dieser Todeserklärung w»»rde auch die Verlassenschastsabhandlung nach demselben durchgeftihrt. Das königliche Standesamt in Franks»»rt bestättgt jedoch unter dem 1. August 1899, Nr. 1838, daß eil» Meier Hirsch Mendelssohn unter den in Frankfurt Berstorbenen voin Jahre 1889 bis 1896 nicht vorkommt, woraus erhellt, daß diese Todeserklärung irrtümlich erfolgte. Im Oktober 1899 wurde Mendelssohn, der damals in Berlin weilte, ans ihm unbekannten Gründen aus Deutschland ausgewiesen. Er beansprucht Unterstützung aus der für arme Verwandte der Familie Mendelssohn in De»,tschland errichteten Stiftung, kann jedoch infolge der Ausweisirng nicht nach Deutschland kominen, um seine Rechte geltend zu machen. Sein Rechtsbeistand in Krakau hat nun Schritte in Berlin und bei dem österreichischen Ministerium des Aeußern wegen Aufhebung dieser Ausweisung oder Bewilligung eines, wenn ailch nur kurzen, Aufenthaltes in Berlin unternommen, um diese Todeserklärirng als ungülttg aufzuheben uni» die Rechte Meier Hirsch Mendelssohns bei der genannten Sttstung zur Geltung bringen zu können. Mommsen u n d d e r Antisemitismus. In den „Archäologisch-epigraphischen Mitteilungen von Oesterreich (XVI 1)" hat Mommsen die Inschrift von Arykanda in Kleinasien, die eine Petitton um Verfolgung der ersten Ehristen und den zustimmenden Bescheid des Kaisers Maximians enthält, in einer Weise glossiert, die voll sattrischen Humors - ist. Mommsen nahm an, daß diese verfolgungssüchttge Eingabe der Probinzen Lytten und Pamphylien aus dem Jahre 311 oder 31S nach Ehristi stammte und macht dazu folgende Bemerkung: „Die Antisemiten — Ehristus war ja auch ein Semit —. hatten es also vor anderthalb Jahrtausenden weiter gebracht als ihre heutigen Gesinnungsgenossen. Vielleicht findet dieser kleine Beittag zum Humor der Weltgeschichte auch außerhalb des Gelehrtenkreises verständnisvolle Leser. Daß der schlechte Ehrist ein schlechter Staatsbürger und ein illoyaler Untertan und bösarttger Atheist ist, das bekommen wir oft genug z»» hören und zu lesen. Hier kommt n»»n die »Staatsreligion (der Römer) und verfolgt eben diesen Ehristen als einen schlechten Bürger und vor allem als notorischen Atheisten. Tie Hetze der damaligen Gläubigen ruft genau die gleiche Staatshilfe gegen den neuernden Unglauben an, wie diese selben Ungläubigen, nachdem sie zur Staatskonfession geworden sind, jetzt ihren Widerpart verfolgen. So wechseln die Zeiten und ewig bleibt die Dummheit und die Bosheit." Wir bitten unsere geehrten Leser sich bei > Ankäufen auf das frankfurter Israel. Familien» blatt beziehen zu wollen.