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Jüdische Rundschau · 1937-12-31 · Heft 104 (31.12.1937) · page 12

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
42 (1937)
Issue
Heft 104 (31.12.1937)
Date
1937-12-31
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seit« 12 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 104, 31. XII. 1937 Ein «mtergcbende* Judentum Bmyfcfci lir ״Wlmmr RaichapanV mm Sowjetrußland Von unser cm Wiener Bericlrterstatter J, HL, Wien, 28. Dezember Dkl Wiener ״Reichs post**, dm __ Organ der österr«fallisci1«n Katholiken, veröffentlicht « ihrer Ausgabe vom 27. Dezember unter obigem Titel von einem nach Rußland entsendeten SorTdcrticrfcntersfaffer einen Artikel über die Lage der Juden in der Sowjetunion. Einleitend weist der Bericht auf die revolutionäre Entwicklung der Juden in Rußland innerhalb der kurzen Spanne Zeit von 20 Jahren hin, die es nicht schwer mache, bei gleichem EntwfcWonf»״ tcrepo das Aussterben des typisch rassischen Judentums als Volksgruppe in zwei Dezennlen voran »zu sag er», ״Die ersten zwanzig Jahre der Sowiethemcbaft", beißt es in dem Artikel weite», ״haben die soziale und wirtschaftliche Struktur de* n»#isehen Judentums in einer Weise verändert, daß ein Vergleich mit dem Judentum der Vorkriegszeit kaum möglich erscheint. Die Revolution, die dem Judentum allerlei Vorteile und zahlreiche seiner Vertreter auf einflußreiche Posten brachte, hat in ihren späteren Wirkungen einen großen Teil des Judentums wirtschaftlich vcrnicht€t... U «bereites war der orthodoxe Teil des Judentums den machthabenden jüdischen Kommunisten ein Dorn im Auge. Mit allen Mitteln brutalen Terror» rückten diese Ihren gläubiger» Artgenossen zu Leibe und schreckten auch vor keinerlei Blut opfern zurück, so daß die orthodoxen Juden heute zum Aussterben verurteilt scheinen. WM dem Machtantritt des Bolschewismus erhielten dir Juden zwar die äußere Gleichstellung mit den anderen Volksgruppen der Sowjetunion, aber der hebräische Sprach «nt er» rieht, die Eigenheiten jüdischer Kttltu» war» den mit Schärfe unterdrückt.״ ״Die Sowjets haben mit ihrer Jtidenpolrtik außerordent* liehen Erfolg gehabt. Die große Zahl orthodoxer Juden, die in verschiedenen Städten und Dörfern der Ukraine and Weißrußlands vor der Revolution bis zu 70 Prozent der Bevölkerung ausmaehten, sind in den letzten zwanzig Jahren gen von ein e m religiös e n J11 den tum h a t. Die» ser Russifi/iernngspro/eli wurde noch beschleunigt durch staatliche Zwangsmaßnahmen, wie etwa die Schließung jüdisehcr Schulen und Synagogen, durch das Verbot der Be» sehneidung und den gewaltsamer! Bruch mit alten Traditionen.“ In der Ukraine und in Weißrußland *eien starke antisemitische Strömungen Rst/usteHeu. Jede propagandistische Aetißerung für den Zionismus werde unweigerlich mit Ver» haftung und Verbannung bestraft. Schließlich weist der Artikel auf das verunglückte fitneriment des Judenstaate* in Btro» Bidschan im sibirischen Amurgebiet hin. Der Plan Stalins, reiche amerikanische Juden für die Verwirklichung dieses Projektes hcran/uzichen, scheiterte, ln dieser judetikolonie Biro-Bidschan werden keine jüdischen Schulen und Synagogen geduldet. Die Juden hätten auch hier — genau wie in den übrigen Republiken und autonomen Staaten der Sowjet- Union — keinerlei Freiheit, ihrer eigenen Kultur und Rellgion gemäß zu leben. Hebräische Kulturprobleme. Aus London wird ms berichtet: Im Rahmen der monatlichen Voresungen der englischen Sektion des Jüdisch - Wissenchaltlichen Institutes (JIWO), hielt Dr. S. Rawidowicz :Inen sehr Interessanten Vortrag über den geistigen Stand- >rt der modernen hehräiachcn Kultur, wobei er auch auf die (von ihm vor einiger Zeit in der ״J. R.“ entwickelte) Theorie der ״Schutafutn“, der gegenseitigen schöpferischen Wechselwirkung■ zwischen Palästina und der Gallith zu sprechen kam. Rawidowicz ging davon aus, daß in der hebräischen Kultur modcinen Datums sich vor allem eine permanente dialektische Spannung zwischen der Tendenz der Kontinuität und der des [,rötestes geltend gemacht hat. Aul der einen Seife war man bemüht, das Alte fcrHzusetzen, während die anderen den Bruch i!1 der Kultur herbeiführen wollten. Die hebräische Literatur weist gegenwärtig einen starken Aufschwung, besonders in Palästina auf. je konkreter die Schicht ist, auf die sie »ich stützt, um so konkreter und farbiger ist die Literatur, die doch in der heutigen Zelt meistens eine politisch-oricnfierfe ist. Das Kennzeichen der heutigen hebräischen Literatur ist nach Rawidowicz, daß sie zu sehr statisch ist, sic kommt mit dem Leben nicht mit. Ihr fehlt das dynamische Moment. Noch vor zwei Ocncrationen war die hebräische Literatur eine Kampflitcratur, die gegen die alten Formen des Leben», gegen die Unbeweglich» Reit und Starrheit kämpfte. Sie brachte auch einen neuen Luftzug aus Europa mit sich. Heute dagegen herrscht in Ihr eine statische Ruhe, man lebt noch von der! Resten eines Mendel״ und der anderen. 1 'cherhaupt, meint Rawidowicz, zeichnet sich unsere Kultur zu sehr durch die ״Tendenz des Atavismus" aus. .,Jedes Geschlecht muH von neuem die Weltgeachiehtc schreiben", dieser bekannte Ratz müßte auch bei un« weitgehendste Anwendung finden. Jede Generation muß einen neuen, ihren eigenen Ton in diese Schreibung hineintragen. Die Galuthhinder müssen einen mehr aktiven, schöpfe» dienen Anteil an der hebräischen Literatur von heute haben. J. M. Zum Ausschneiden] Da die jüdischen Feiertage in den Kalendern nicht mehr angegeben sind, empfehlen wir unseren Lesern, nachatehende Tabelle auszuschneiden und in ihren Taschen» holender elnzuhlebnn! Jüdische Feiertage im Jahre 1938 J. Januar 1. SAwat (Ros* ChodesA) 17. Juli 3ehlwa Asiar B'Tammut 17. Januar ChamtiAa Asiar 29. Juli 1« Aw B'SAwai 8. August 9. Aw (Fasten am 2. Februar 1. Adar I 7. August) 4, Mär* 1. Adar II 28. August 1. Elul 1«. Mir* Fasten Esther 38. 27. Sepi, Ros* Hasdianah 17. Hirt Purim 28. Sepl, Fasten Qedaljah 2. April 1. Nissan 3. Oktob. Jom Kippur 18. April t. Tag PessaA 10. Oktob. l.Tag Sukkoth 23, April fl, Tag PessaA 17. Oktob. SAemtnl Asereth 2. Mal i, Dar 18. Oktob. SimAalh Thora 19. Mat Lag Ba'Omer 23. Oktob. 1. MarAeiAwan 31, Mal 1. Stwan 34. Nov, 1. Klslew S. Juni 1. Tag SAawuofh 18.-25. Dez . Chanukkah 30. Juni t. Tamtnus 33. Dez. 1. Tewelh Ehelichkeit von Ausländerkindern Ausländische Juden, in deren Heimat noch jüdisches Eheschiießungsrecht gilt, gehen häufig in Deutschland nur eine jüdisch-rechtliche Ehe ein, ohne auch vor einem Standesbeamten zu heiraten. Eine solche Ehe mag nach ihrem Heimatrecht gültig sein, in Deutschland gilt sie nicht. Denn das deutsche internationale Eheschiießungsrecht steht auf dem Boden des Territorialitätsprinzips; die Form der Ausländerehe bestimmt sich daher nach deutschem Recht, das im Gegensatz zu ihrem Heimatrecht nur die obligatorische Zivilehe kennt. Bei solchen Ehegatten kann von einer Pflicht zur ehelichen Gemeinschaft keine Rede sein. Die Frau teilt weder Namen noch Staatsangehörigkeit des Mannes und hat gegen ihn keinen Unterhaltsanspruch und kein gesetzliches Erbrecht, Die Rechtslage kompliziert sich noch, wenn aus einer solchen Ehe Kinder hervorgehen. Es erheben sich dann namentlich folgende zwei Fragen: 1, welchen Namen führen solche Kinder? Den des Vaters oder den der Mutter? 2. ge!» ten sie als ehelich oder unehelich? Die beiden Fragen sind nicht einheitlich zu beantworten, da für sie verschiedene Rechtsordnungen maßgebend sind. Die erste Frage ist eine personenstandsrechtliehe und daher nach deutschem internationalem Personenstandsrecht zu entscheiden. Nach dem geltenden Personenstandsgesetz von 1875 ist — cbettso wie nach dem neuen Personenstandsgesetz von 1937, das am 1. Juli 1938 in Kraft tritt — die Pflicht zur Anmeldung von Geburten auch bei Ausländern nach deutschem Recht zu beurteilen. Kinder aus Nichtehen im Sinne des deutschen Rechts dürfen mithin beim Standesbeamten nicht alt ehelich angemeldet werden. Meldet gleichwohl ein ausländischer Vater ein solches Kind als ein aus Seiner Ehe mit Frau X,, geborene V., entsprossenes, also als sein eheliches an, so hat er damit, — wie das Reichsgericht wiederholt entschieden hat — den äußeren Tat- Bestand der Personenstandsveränderung in einheitlichem Zusammentreffen mit intellektueller Urkundenfälschung verwirklicht und kann, sofern ihm Vorsatz zur Last fällt, bestraft werden. Schwieriger ist die zweite Frage, ob solche Kinder im Verhältnis zu ihrem Vater als unehelich oder als ehelich zu gelten haben. Diese Frage ist eine privatrcchtlichc und ist nach deutschem internationalem Privatrecht zu beantworten. In keinem Fall kommt ausländisches Eheschließung»- recht, nach welchem die Kinder ohne weiteres ehelich wären, zur Anwendung, da die Gültigkeit der Ehe ausschließlich nach deutschem Recht zu beurteilen ist. Vom Standpunkt des internationalen Privatrechts fragt es sich nun, ob internationales Eheschiießungsrecht oder internationales Kind* ■ chaftsrecht maßgebend ist. Kommt EheschlieBungsrecht zur Anwendung, so folgt aus dem Umstande, daß — wie oben angeführt — eine Nichtehe im Sinne des deutschen Rechts vorliegt, mit zwingender Notwendigkeit: Solche Kinder sind unehelich, ohne daß es auf den guten Olauben eines F.iternteiles arikommt. Anders ist jedoch die Rechtslage, wenn Kindschaftsrecht zur Anwendung kommt. Denn nach diesem regeln sich die Rechtsbeziehungen zwischen dem ausländischen Vater und seinem Kinde nicht nach deutschem, sondern nach dem Heimatrccht des Vaters. Gelten daher nach diesem Heimatrecht Kinder aus nichtigen Ehen als ehelich, so müssen sie auch nach deutschem Recht als ehelich gelten. Zu der Frage, ob deutsches zwischenstaatliches Ehe* schließungsrecht oder Kindschaftsrecht maßgebend ist, hat das Reichsgericht bisher noch keine Stellung genommen. Dagegen haben sich bereits zwei Obergerichte mit ihr beschäftigt, die sie in entgegengesetztem Sinne entschieden haben. Wahrend das Oberlandesgericht München das Eheschi ießungsrecht für maßgebend und deshalb die Kinder aus solchen Ehen für unehelich erklärte, hatte das Kammerge* rieht bereits in einer früheren Entscheidung Kind■• schaftsrecht angewendet und demgemäß solche Kinder als ehelich erklärt. Diese von der Wissenschaft lebhaft begrüßte Rechtsansicht hat das Kammergericht in einer neuen Entscheidung vom 9. Juli 1937 aufrecht erhalten. Die beiden Entscheidungen des Kammergerichts betrafen österreichisches und alt-russisches Recht. Sie haben aber auch für solche Rcchtsgebiete anderer Staaten Bedeutung, in denen österreichisches bzw. alt-russisches Recht gilt, wie z. B. im österreichischen Polen (Galizien) und einem Teil Ru* mäniens und Jugoslawiens einerseits, Ostpolen und einem Teil Litauens andererseits. Darüber hinaus müssen sie aber auch für solche Rechte gellen, die in ähnlicher Weise wie Oesterreich und das frühere Rußland einen Unterschied zwischen ehelichen und unehelichen Kindern bezüglich der Kinder aus Nichtehen nicht kennen, z. B. Kongreßpolen und Sowjetrußland. Für die Angehörigen aller dieser Rechtsgebiete ist es von größter Wichtigkeit, daß, wenn sie in Deutschland nur jüdisch geheiratet haben, ihre Kinder als ehelich gelten. Dein Vater stehen daher alle sich aus der Vaterschaft ergebenden Rechte zu, wie überhaupt alle Rechts- Wirkungen eintreten, die das jeweilige ausländische Kindschaftsrecht an die Geburt eines ehelichen Kindes knüpft. Justizrat Jacob Lissnea, Berlin IN ALLER KURZE Der syrische Ministerpräsident bestätigte verschicdcne Gerüchte, die seit seiner Rückkehr aus Paris in politischen Kreisen umliefen. Diesen Gerüchten zufolge ist die Auflösung aller politischen Parteien mit Ausnahme der der syrischen Regierung nahestehenden Gruppen des ״Nationalen Blockes" geplant. Ferner kündigte der Ministerpräsident das Verbot aller oppositionellen Zeitungen an, da diese durch ihre Haltung die Aufbauarbeit der Regierung behinderten. In Wien starb, 100 Jahre alt, der bekannte Rechtsanwalt Dr. Adolf Steiner. Der Verstorben«, der der älteste jüdIsche Rechtsanwalt in Oesterreich war und sieh bis in die letzten Tage •eine Rüstigkeit bewahrt hatte, galt als eine Autorität auf dem Gebiete des Zivil- und Gebührenrechtes und war langjähriges Mitglied der judiziellen Staatsprüfungskommission. Zu seiner Klientel gehörte seinerzeit auch das Haus Rothschild. Der Bankier Henri Bodenheim er in Paris, Präsident des Zentralrats des ״Ort", starb im Alter von 72 Jahren. Das neue Schauspiel von Franz Werfel ״ln einer Nacht“, über dessen Erstaufführung in Wien wir vor einiger Zeit berichtet haben, wird im Monat Januar vom Jüdischen Kulturbund Rhein-Ruhr unter der Regie von Ben Spanier in den wichtigsten Städten des Rheinlandes aufgeführt werden. Das Exekutiv - Komitee des Verbandes für jüdische Kultur hat einen jährlichen Preis von 300 Dollar für das beste jiddische Theaterstück ausgesetzt. Anläßlich der lööjährifren Wiederkehr der Erfindung der Photographie durch den Franzosen Daguerre fand in Budapest vom 23. Oktober bis zum 7. November eine internationale Photoschau statt. An dieser beteiligten sich 38 Länder mit 769 Photographen und 2901 eingesandten Aufnahmen. Auf Palästina entfiel «Ine Bronzemedaille, die der Tel Aviver Photograph A. Himmelreich (früher München) erhielt. Franz Osborn gibt hei den im Haag sfatffindenden Pianisten-Meisterkonzerten am 2. Januar einen Klavierabend. Am 13. Januar spielt Osborn in Amsterdam beim Jubiläumskanzert zum 50jährigen Bestehen des Concertgebouw (u. a. Uraufführung eines neuen Werkes für Klavier und Orchester von Rudolf Mengelberg). Das Konzert wird am 14. Januar In Rotterdam und am 16. Januar In Amsterdam wiederholt. Dr. Heinz Unger dirigierte auf seiner Amerikareise mit großem Erfolg das Symphonieorchester in Toronto. Er wird Fm Frühjahr wiederum eine Konzertreise nach Amerika unternehmen und wird inzwischen in London und Leeds Konzerte geben, Felix Langer! Hörspiel .,Knaben raufen und träumen“ wurde bei dem Preisausschreiben für Hörspiele der Philips Radio AG. mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Offen• Aualandsstellen (zur Besetzung genehmigt vom Landesarbeitsamt Brandenburg.) Es werden gesucht: 1. Für Argentinien für eine Preßguß-Fabrik ein jüdischer Herr, der mit dem Messing Preßgut! - Verfahren vollständig vertraut ist und eine Preßguß-Maschine ״System Eckert Nürnberg“ bedienen kann. Bezahlung der Ueberfahrt und gutes Gehalt zugesichert. — 2. Für England zum sofortigen Eintritt ein erfahrener, jüdischer Metafldriicker. — 3. Für England für ein Boarding-Houae eine Junge, jüdische Haushaltsgehilfin, die alle verkommenden Arbeiten zu verrichten hat. Gehalt gut. Eigenes großes, nettes Zimmer. — 4. Für Italien eine diplomierte, jüdische Säuglingsschwester, die möglichst Praxis in Fsmilienstellen besitzt. Antritt 1. Februar 1938. Gehalt 300 Lire und freie Station. Anstellungsdauer bei Zufriedenheit ein Halbes Jahr. — Ausführliche Bewerbungen nur auf Dünnluftpoatpapier, Zeugnisabschriften, Lebenslauf sowie Paßphoto werden weitergeleitet durch die Jüdische Gemeinde, Berlin SW 19, Llndenstr. 48/50. Druckfehlcrbsrlehtlgung. In der vorigen Nummer ist auf Seite 7 unter ״Kleine Nachrichten“ eine Notiz über den Tod von Dr. Isidore Gold st ein, New York, erschienen. Darin muß es richtig heißen: Dr. Goldstein gehörte zu den aktiven (nicht ״fiktiven“) Freunden der Hebräischen Universität Jerusalem. Schach Bearbeitet von J. Miese• Ein lehrreicher Partieschluß In der Partie Foerder—Dobkin, die im Turnier um die Meister- *chatt von Palästina im September dieses Jahres zu Jerusalem gespielt wurde, kam es nach dem 25. Zuge von Schwarz zu nachstehender Position Schwarz) Dobkin י־ tw+f y a - j ׳! u 5. 1 ־■ י,“ י נ WeiB: Foerder Diese Partie wurde in der Sch runde des Türmers gespielt. Foerder brauchte nur ein Re um sich den ersten Preis ohne Mühe das Rer lasse, da ja die rnate gleich sind, und nirgen schwacher Punkt vorHegt. Ansicht würde aber au >r für Wci teilen Kraft einem Bauern gedeckt kt und von einem feindlichen Bauern nicht angegriffen werden kann ist dem Läufer überlegen ur. dem Turm beinahe gleirhwcrti[ Weiß muß also in der vorlieg«: den Stellung «len Damentauscl vermeiden, denn das dann eit stehende Endspiel wurde für Schwarz einige Gewinnchancen sann nun ein feindurchdachtes g7—gS logensp 28. I) d: 27. 112—hü Dm die Dame auf der d-Linie zum Tnu-rh entgegcnzustellen. 28. n dl—-al! D 07—dB 29. I. c5—b8! . Das ist die Pointe: der Läufer, auf der Diät »oll der Dame al— 33. L b8—c5f 34. DcS—c7! und Schwarz mußte (wegen der durch Dc7—g7f Dauerschach remis Hauptversammlungen der sächsischen jüdischen Provfnzialorganisationen. Die Bezirksdarlehnskasse Magdeburg, der Synagogcngcmeindcvcrband der Provinz Sachsen latd der Provinzialverband für Jüdische Wohlfahrtspflege in Sachsen- Anhalt hielten am 14. November unter Leitung von Rabb. Dr. Wilde ]Magdeburg) ihre Hauptversammlungen ab. Die stellvertretende Vorstandsmitglied Prof. Dr. Otto Landsberg wurde Rechtsanwalt Dr. Ernst Merzbach einstimm»g gewählt. Als Ersatz für Dr. Merzbach wurde Max H einem an 11 als Schriftführer, und als Ersatzmitglied für Dr, Aiterbach (Halberstadt) Joseph Baer (Halberstadt) neu gewählt. Es verbleiben weiterhin im Vorstand: Rabb. Dr. Wilde als Vorsitzender, Hermann Broder als Schatzmeister, Norbert Kugelmann (Oschersleben) und Rabb. Dr. Walter (Dessau) als Beisitzer. Stadtbankdirektor i. R. Schäfer f' verband. Der neu gewählte Vorstand( setzt sich aus Rabb. Dr, Wilde als Vorsitzendem, Max Heinemann als Schatzmeigfer, Hermann Broder und Rabb. Dr. Kahibcrg (Halle) zusammen. Für den ausgeschiedenen Herrn Silberberg (Halbersiadt) wurde Lassar Seckbach vorgeschlagen. Dr. wilde gab einen Rückblick auf ein Jahr gesteigerter Tätigkeit zur Erhaltung jüdischen Lebens in den Kleingemeinden. Anschließend hielt Dr. Charig (Stendal) ein Referat: ״Neue Wege der Fürsorge in den Kleingemeinden“. — Bei der Tagung des Provinzialverbandcs für Jüdische Wohlfahrtspflege in Sachsen- Anhalt erteilte Frl. Maas den Geschäftsbericht. Nach dem Kassenbericht wurde der Etat für 1937/38 vorgelegt, der mit dem Betrag von 23 447,31 RM. angenommen wurde. — Erl. Egcr (Reichsvertretung) berichtete über Probleme der Sozialarbcit.

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