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Jüdische Rundschau · 1904-06-24 · Heft 25 (24.6.1904) · page 16

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
IX (1904)
Issue
Heft 25 (24.6.1904)
Date
1904-06-24
Page
– (sequence 16)
Language
German
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:'Seite• m. JÜDISCHE RUNDSCHAU. No. 25. Statut der Zionistischen Vereinigung für Deutschland. . (Nach den Beschlüssen des Hamburger Dclegiertcntagcs.) Einleitung. § I. Die deutsche Landcsorgauisatiou umfasst alle fm Gc• biete des Deutschen Reiches wohnhaften Zionisten. § 2 Die Landes'organisation gliedert sich in Ortsgruppen. Oruppen, Verbände. Zentralkomitee und Delegicrtentag. § 3. Jeder Zionist gehört einer Ortsgruppe an, jede Orts* gruppe untersteht einem Gruppenverband. Der Delegicrtentag setzt sich aus den Vertretern der Ortsgruppen zusammen. Das Zentralkomitee wird von! Delegicrtentag gewählt. Die Einrichtung einer Orts-Gruppe und eines Gruppen-Vcrbandcs wird von dem Zentralkomitee ausgesprochen. Delegicrtentag. § 3. Der Delegicrtentag tagt jährlich mindestens einmal an einem vom Zentralkomitee zu bestimmenden Orte. § 5. Die Aufgaben des Dclegiertcntagcs sind: a) Entgegennahme und Prüfung des Geschäfts- und Rechenschaftsberichtes des Zentralkomitees, b) Feststellung des Programms und Etats der nächsten Vcrwaltungspcriodc, c) Entgegennahme und Beratung von Petitionen und Anträgen, d) Wahl des Zentralkomitees für die nächste Verwaltungsperiode. § 6. An den Verhandlungen können nur die von den Ortsgruppen gewählte Delegierten teilnehmen. Jede Ortsgruppe wählt einen Delegierten, Ortsgruppen von mehr als 50 Schekel- Zahlern zwei Delegierte, Ortsgruppen von mehr als 100 einen Delegierten für jedes angefangene weitere Hundert. . § 7. Jeder Delegierte verfügt nur über eine Stimme. Die Delegierten sind an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden. Zentralkomitee. § 8. Die Aufgaben des Zentralkomitees sind: , a) Vertretung der Landesorganisation nach aussen, b) Ueberwachung der Organisation, d) Leitung der zionistischen Propaganda. §9. Insbesondere liegt dem Zentralkomitee ob: a) den Yerwaltungsrayon in die Gruppenverbändc zu teilen, deren Sitz zu bestimmen und alljährlich diese י Einteilung nach Massgabe der geänderten Verhältnlsse zu revidieren, b) die Statuten sämtlicher Ortsgruppen zu prüfen und zu > genehmigen und die Wahlen der Verbandsmitglieder zu genehmigen. Gegen die Entscheidung des Zentralkomitecs steht die Berufung an den Delegiertcntag offen, c) die notwendigen Vorbereitungen für den Kongress zu treffen. § 10. Die Anzahl der Mitglieder des Zentralkomitees wird * vom Delegicrtentag bestimmt. — Der Delegiertentag wählt den . Präsidenten des Zentralkomitees und die bestimmte Zahl von "!Mitgliedern. — Mit Ausnahme des Präsidenten wählt das * Zentralkomitee seine Funktionäre selbständig. Zentralbüro. § 11. Dem Zentralkomitee untersteht das ZentraJbüro. Dasselbe besteht ,aus drei vom Delegiertcntag zu wählenden Mitgliedern. Der Sitz des Zentralbüros wird vom Delegiertentag bestimmt. § 12. Das Zentralbüro hat folgende Aufgaben: a) Kassenwesen, b) Statistik, c> Führung einer Liste der deutschen Zionisten, * . d) Beschaffung der Maler'alicn für die Agitation, e) Vermittlung von Agitationsverträgen. f) Ablieferung der Schekelgelder an das Zentralkomitee, , , g) Vorbereitung der Wahlen zum Kongress uud /היוו Delegiertcntag. § 13. In allen Angelegenheiten verkehrt das Zeutrnlbüro ,׳־ direkt mit den Ortsgruppen und Qruppenverbänden und bc- - richtet darüber dem• Zentralkomitee. / - t ' ’ Gruppenverbände. ( , ¬14 §* י. Die Aufgaben der Gruppenverbändc sind:! י a) zionistische Propaganda, ן b) Ueberwachung der Qruppcntätlgkeit und Gründung ו ..neuer Ortsgruppen.; § 15. Den» Zentralkomitee ist von joder neu gegründeten Ortsgruppe sofort Nachricht zu geben. Bei Wegzug eines Mitgliedes der Ortsgruppe ist die nunmehr zuständige Ortsgruppe ■za benachrichtigen. § 16. Der Gruppenverband hat vierteljährlich dem Zentralbüro einen Bericht über den Bestand an Mitgliedern und seine Tätigkeit zu erstatten. § 17. Der Gruppenverband wird von sämtlichen Mitgliedern der Ortsgruppen des Verbandes auf de Dauer eines Jahres gewählt. Das Zentralkomitee bestimmt die Zahl der Mitglieder. Jede innerhalb des Verbandes bestehende Gruppe hat das Recht auf Vertretung. Gruppen. jt IS. Ortsgruppe ist die Vcrcinigu:'׳.: von mindestens 50 Zionisten an einem Ort. Diejenigen Mitglieder der Organisation, welche an Orten wohnen, in denen mangels der Mindcstzahi keine Ortsgruppe besteht, gehören zu der Gruppe des nächstgelegenen Ortes. § 19. Die Leitung der Ortsgruppe liegt dem Vorstand ob. Einkünfte. § 20. Die Einkünfte der Organisation bestehen aus den über den Betrag einer Mark hcrausgcliendcn Beiträgen der Schckelzahlcr, aus Spenden und Zuwendungen jeglicher Art. § 21. Jeder Zionist soll einen Landesbeitrag von mindestens 1 Mk. zahlen. Ortsgruppen haften für die Landesbeiträge ihrer Mitglieder. Statuten-Aenderung. § 22. Eine Statuten-Aenderung kann nur durch den Delcgiertentag mit zwei Drittel Majorität beschlossen werden. Ihre am 12. Juni 1904 in Breslau stattgehabte Vermählung beehren sich ergebenst anzuzeigen. - Festenberg, in! Juni 1904. Tierarzt Max Jungmann und Frau Emma, geb. Peiser. 002־ OOOOC-OwGOC C OCC OCC 0 t o ~ ro c% 0 0 ך׳» I ס 00000-00 0000־0*00 ‘ j I! 0 o O. 3 Burgstr, 10. .Tel. I, 8162 I M «t M »» « m M Unter Aufsicht des Rabbinates der Isr. Synagogen-Gemeinde [» iiAdafis JiorOcl‘* || empfiehlt sein Keslaarant. Vorzügliche Küche wie bisher. Stadtküche. Hochzeiten, Festlichkeiten, kalte Buffets und einzelne ״ Schüsseln in bekannt guter und preiswerter Ausführung. O Israel. Kinder-Hospiz Duhnen b. Cuxhaven (Nordsee). 4 vSchentliche XurperloDen von Juni—September- Das neuerbaute, an der Nordsee herrlich belogene und allen hygienischen Ansprüchen genügende Israel. 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