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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 445

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 445 (sequence 451)
Language
German
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des Wiener Tempels erbaut und eingerichtet wurden. So wurde z. B. die Synagoge in Brandeis a. E. nach dem Brande vom J. 1830 nach dem Muster des Wiener Tempels umgebaut und vom J. 1835 an daselbst der reformierte Ritus mit deutschen Gebeten, Predigten und Gesängen eingeführt. Der regulierte Ritus mit Chorgesang wurde auch vom J. 1838 in Neubidschow, vom J. 1841 in Schwarzkosteletz und im J. 1850 auch in Böhmisch-Leipa durchgesetzt. (Vgl. das Verzeichnis der jüdischen Gemeinden in der Beilage zu meiner zit. Studie im Jahrb. VII., 1935, S. 374 u. ff.) Zweifellos kam es namentlich in den Vierzigerjahren des 19. Jahrhunderts auch in vielen anderen jüdischen Landgemeinden zur Einführung des regulierten religiösen Ritus, wovon wir aber vorläufig keine näheren Daten besitzen. 36 Peter Beer: ,,Reminiscenzen. Bezüglich auf Reorgsanisation des öffentlichen Gottesdienstes bei den Israeliten. Allen, die Sinn für das Gute haben, und zunächst den Vereinsmitgliedern des neu organisierten Cultus der Israeliten in Prag, zur Beherzigung dargereicht. Prag 1837, 73 Seiten, Preis 36 kr.44 Der Reinertrag aus dem Verkaufe dieser Broschüre, die vom Gubernium mit warmer Empfehlung an alle Kreisbehörden in Böhmen zum Verkaufe ausgeschickt wurde, war für das Spital der Prager Judengemeinde bestimmt. — Der Autor bringt dort nach einem kurzen Vorwort vom 1. Juli 1837 vier selbständige, aber dem Thema nach zusammenhängende Aufsätze zum Abdruck: I. Eine kurze Darstellung der Entstehung des Vereines für die Regelung des religiösen Kultus in Böhmen, worin als Hauptzweck des Vereines betont wird: wahre Frömmigkeit, deutsche Predigten, Reform des Gottesdienstes, Sittlichkeit, Pflege der Heimatsliebe und der Bürgertugenden. II. In einer Skizze der Entwicklung des öffentlichen Gottesdienstes bei den Juden stellt der Autor in einer kurzen Übersicht die historische Entwicklung von den ältesten Zeiten an dar, verfolgt den alten, zumeist polnischen Ritus, der durch unverständliches Schreien und Unordnung in den Synagogen charakterisiert sei. Beer behandelt dann die Entwicklung der Verbesserungsbestrebungen in Deutschland, wo der westfälische Jakobsohn auf seinem Gute in Seesen den ersten regulierten Tempel mit deutschem Predigen, Beten und Chorgesang mit Orgelbegleitung begründete; ihm folgten sodann weitere, der des Bankiers Jakob Beer in Berlin im J. 1817, in Hamburg im J. 1819 und dann auch anderwärts in Deutschland, in den österreichischen Ländern sodann in Wien, Pest, Preßburg, Kanizsa. Hernach wird kurz der Beginn der Tätigkeit des Prager Vereines geschildert. III. In einem Kapitel über das Gebet in deutscher Sprache und in anderen nichthebräischen Sprachen weist der Autor dessen Zulässigkeit und Berechtigung im jüdischen Gottesdienste nach. Der deutsche Gottesdienst sei verständlicher und aufrichtiger als der in der beschwerlichen und antiquierten hebräischen Sprache, die sich außerdem mit ihren östlichen Metaphern nicht für den kühlen Norden eigne. Er widerlegt weiter die üblichen Einwände der Rabbiner gegen die Einführung des Deutschen in die Synagogen: die Vorfahren hätten so gesprochen, fremde, des Deutschen unkundige Leute könnten am Gottesdienst nicht teilnehmen, ein verständliches Deutsch wecke eher Befürchtungen vor der Entstehung eines Sektenwesens. Der Autor zeigt, daß das Hebräische nicht die ausschließliche gottesdienstliche Sprache der Juden war, daß vielmehr neben ihr schon in alten Zeiten auch das Griechische und Chaldäische angewendet worden sei, daß dem Hebräischen manche Ausdrücke für neuere Begriffe fehlen, das poetische Hebräisch sich für die Bedürfhisse des täglichen Lebens nicht eigne und übrigens auch beim Gebrauche der deutschen Sprache ständig nötig sein werde, die hebräische Sprache zum Verständnisse der religiösen Schriften zu studieren. IV. Dieses umfangreiche Kapitel widmet der Autor dem Nachweise der Berechtigung der Verwendung von Gesang und Musik im jüdischen Gottesdienste. Er führt historische Belege und Zitate über die Bedeutung und Wirksamkeit der Musik an und widerlegt die landläufigen Einwendungen der Rabbiner: daß den Juden nach der Zerstörung des Jerusalemer Tempels verboten gewesen sei, Gesang anzuhören, daß die den Juden feindlichen Völker die Musik in die Kirchen eingeführt hätten, daß den Juden an Samstagen schon deshalb verboten sei, auf Musikinstrumenten zu spielen, damit sie 446 36

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