Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 300)
- Language
- German
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die denenselben anvertraute Seelen in denen principiis verae fidei wohl unterrichtet und darinnen gesteifet werden, ernstlich verfügen, dann auch ob die Catechisirung an allen, besonders jenen Orthen, wo diese Secta eingeschlichen, oder ein Verdacht davon obhanden ist, steths, eyfrig und embsig geschehe, durch die vicarios foraneos, wie auch durch andere Weege fleißig und beständig invigiliren lassen, Unserer königlichen Statthalterey aber, welcher eben auch untern heutigen dato ,2 weilen das ketzerische Übel in Unserem Erbkönigreich Böheimb noch immer einschleichet, mitgegeben wird, mit dem (tit.) Ertzbischoffen zu Prag zusammenzutretten und gemeinschaftlich zu überlegen, wie dieses und all anderes ketzerisches, höchst schädliches Unweesen aus Unserem Erbkönigreich Böheimb völlig ausgerottet und künftighin abgehalten werden könte und was pro bono religionis einzuführen wäre, an die Hand geben, was zu Erreich- und Beförderung dieses so heylsamen Wercks dien- und vorträglich seyn mag, quoad praeteritum aber, ob die Fahrlässigkeit wegen der eingangs bemelten eingeschlichenen und durch so viele Jahr ohne Entgegengehung gedauerten jüdischen Sectae an seithen Ihres Consistorii, oder aber des Bitschower und anderer Pfarern seye, mithin weme solches zu Schulden gehe, genau inquiriren lassen und die hieran Schuld Habende in die behörige Bestrafung ziehen. Worüber Wir von Deiner Andacht, was durch die diesfällige Inquisition hervorgekommen und was wider die schuldig Befundene vorgekehret worden, einen Bericht zu Unserer Wissenschaft gnädigst gewärttigen. Hieran etc. Und Wir verbleiben etc. Wienn, den 12. Januarii 1748. Excitatorium an den Bischofen zu Königgratz. VIII. Reskript an den Prager Erzbischof vom 12, Jänner 1748 betreffs der Sekte der sog. Bidschower Israeliten. (Archiv des Ministeriums des Innern in Prag, CG, Publ. Gl/1, Abschrift). Maria Theresia etc. Lieber Getreüer. Deine Andacht werden aus Unserem an den (tit.) Bischofen zu Königgratz unterm heütigen Dato ergehenden, in copia hier angeschlossenen Rescripto1 mit mehreren ersehen, was Wir an denselben auf den von Unserer königlichen Appellationscammer über die vollführte Inquisition wider die occasione der in dem königgratzer Creyß in Unserem Erbkönigreich Böheim hervorgebrochenen jüdischen Sectae in Verhaft gezogene Sectarios und Anhängere allerunterthänigst erstatteten Bericht zu erlassen gnädigst befunden. Da nun auch aus diesem Bericht zu entnehmen gewesen, was maßen dero Consistorium von Unserer königlichen Appellationscammer inhalt eines an dieselbe unterm löten Junii des letzt abgewichenen 1747 Jahrs erlassenen Zuschreibens2 die Communicirung all und jeden verführten Actorum inquisitionalium anverlanget, um wieder die Individua mit der gewöhnlichen Inquisition zu verfahren und nach denen geistlichen Satzungen darüber zu erkennen, wo doch vermög der unterm 29ten Augusti 1721 ergangenen Pragmaticae § 5to gantz deutlich ausgemessen worden ,3 3 Zum Reskript (Pragmatica) vom 29. (nicht: 27.) August 1721 vgl. Ant, Rezek, Dejiny prostonärodniho hnuti nabozenskeho v Cechäch I, S. 64. daß Ihrem Consistorio nur in jenen Fällen das Examen, wann die pro determinatione sectae erforderliche Umbstände nicht clar genug erhoben worden, communiciret werden solle, solches aber hier nicht unterwaltet und hiernächst auch Deiner An- 2 Das erwähnte Reskript hat sich in den Akten im Archiv des Ministeriums des Innern in Prag, CG, Publ. G 1/1, nicht erhalten. 1 Vgl. Beilage VII. 2 Der Bericht des Prager Appellationsgerichtes vom 15. Juni 1747 ist mir leider nicht bekannt. 153 299