Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 438)
- Language
- German
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BEILAGE I. (Zu Seite 430.) Dekret Leopold I. wegen der Kaution de judicio sisti. Leopold von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, auch zu Hungarn und Böheimb König. Hoch und Wohlgeborene, Wohlgeborene und Gestrenge, Liebe Getreue. Aus dem Beischluß werdet Ihr Euch gehorsambst informieren können, wie praecipitander et nulliter des in causa criminali wider auf dem Neustätter Rathaus verhaften Berl Jeitels Prager Juden, delegirte Neustätter Gericht verfahren, den inquisitum, ehe selbiger über des Klägers Deduktionsschrift und dicti testium vernomben, auch seine deductionem innocentia und gegen Beweis verführt, ad Torturam condemnirt; Unser Königliches Appellations Collegium aber solche nullitet bereits redressirt und den Inquisitum zu seiner Defension zuzulassen verordnet hat. Demnach nun dieser Inquisitions Processus in die drei Jahre extendirt worden, und zu vermuten, daß selbigem sobald kein End gemacht werden möchte; inmittelst wir aber von dem Inquisito, allermassen aus dem Inschluß zu sehen, ihm ad cautionem idoneam des Arrests zu entlassen unaufhörlich angegangen werden, sonsten aber selbiger, wie vorkombt, ein wohlverhaltener Mann sein solle, dem Publico bevorab wenig gedient wäre, wenn er ohne dem hohen Alters squalore carceris aufgehen sollte, zumalen auch hiebevorn in simile casu criminali nach rechtlichen Aussatz der Stadtrechten Simon Aaron Wedel Judenrabbiner sub dato elften Juni sechzehnhundert siebenundsechzig von Uns gegen genugsamber Caution processu pendente des Arrests entlassen worden. Diesemnach ist hiemit Unser gnädigster Befehl, daß Ihr über die in beiliegenden gehorsambsten memoriali benannte Caution, nachdem der Inquisit dieselbe, so sich diesfalls in Bürgschaft de Judicio sisti einlassen wollen, benennet haben wird, höret, es erwäget und zu Händen Unserer Königlichen Böheimbischen Hofkanzlei mit Gutachten gehorsambst berichtet. Gestalten Ihr dann schon wie zutun und hieran unsern gnädigsten Willen und Meinung gehorsambst zu erstatten wissen werdet. Geben zu Laxenburg, den sechsundzwanzigsten Monatstag Mai im sechszehenhundert siebenundsiebziegsten, Unserer Reiche, des Römischen im neunzehnten, der Hungarischen im zweiundzwanzigsten und des Böheimbischen im einundzwanzigsten Jahr. Leopold Hartwigius C. de Nostiz Ad Mandatum Sac. Caes. Reg. Mattis. Reg. Boh. Sup. Cansellarius. proprium: G. von Gollen. beilade II. (Zu Seite 431.) Bürgschaftserklärung der 24 Prager Juden. Demnach Berl Jeiteles, Präger Judt, so itzt in dem Rathaus der Königlichen Neuen Stadt deswegen im Arrest verbleibet, weilen er angegeben worden, gleichsamb derselbe an des Weil. Wenzel Wimberskys Entleibung nebst anderen schuldig sein solle, uns Endesbenannte erbeten lassen, für ihn Cautionem de Judicio sisti, oder auf Wiedergestellung zu leisten. Und wir nun in Betrachtung, daß ein Mensch seinem Nebenmenschen zu helfen schuldig, auch in Ansehung sein des Berl Jeiteles jederzeit ehrlichen Wohlverhaltens, ihm dieses nicht abschlagen wollen. Als tun wir Endesbenannte uns hiemit offerieren, anerbieten und einwilligen, für gedachten Berl Jeiteles, wie gedacht, auf Wiedergestellung, auf das allerbeste und kräftigste, 435