Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 190)
- Language
- German
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ehrnv. vndt wohlweysen Rath der Statt Commothaw wegen im anno 1634 geliehenen hundert Gulden sowohl deß Herrn Matthei Fischers Rests halben ganz völlig contentirt worden vndt dieweill vorhero vom H. Matthes Fischern ein zu Pappier gebrachter Schein, die obangeregte 100 fl. betreffende, mir zu Händen gegeben, solcher Schein aber in der feindtl. Occupirung deß Rothenhauses nebenst andern Schriefften in Rauch aufgangen, alß solle ermelter Schein, da ja vber Verhoffen derselbe jemahls gefunden werden möchte, null vndt nichtig sein, wie ich mich auch hiermit cräfftigstermassen renuncirt vndt verziehen haben will. Zu deßen Vrkundt ich mich eigenhändig vnterschrieben vndt mit meiner gewönlichen Petschafft besieglet. Datum Commothaw den 11. April anno 1642. Aus dem Ratsprotokollbuehe von 1639-1647, S. 121v-122, 128v-129. 144. 1644 September 6. Isaac von Kaaden macht gegen seine nicht erschienene Schuldnerin Reise- und Zehrungsauslagen geltend. Isaac Jud von Caden ist heutt dem 6. 7br. 1644 bey e. e. Rath vorkommen vnd hat sich beschwert, weiln Fr. Anna Lutherin nicht erschienen, daz er sich von heutt acto an veroffenbaret haben will, weil er alzeit Reisen und Zehrungsvncosten aufwenden muß, daß er solche verursachte Vnkosten künftig von ihr wider fodern vnd haben will. Aus dem Ratsprotokollbuche von 1639—1647, S. 205. 145. 1644 September 20. Es wird neuerdings im allgemeinen und einigen namentlich genannten Komotauern ganz besonders bei Strafe von 10 Schock verboten, in den Vorstädten Ausspann und Beherbergung, insbesondere von Juden, vorzunehmen. Dinstags den 20. Septembris a. 1644. Wegen der Gastgeber vnd Juden. Weil von vhralters gebreuchlich gewesen, daz inn den Vorstäden kein Ausspahn oder Gasterey vilweniger, wider der Stad altes Privilegium die Juden zu beherbergen vnd aufzuhalten, gestattet worden, alß solin sich nit allein Gerg Schatz, Daniel Hupauff, Christof Zitterbart, Gallus Fasel, Margaretha Falkin, Matths Wernner vnd andere mehr, sie seyn Bürger oder Hausgenoßen, bey Straff zehen Sch. dessen enthalten, sondern auch die einheimische Lastwägen vom Gebürg nicht 187