Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 110)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 72% known words query
- IRI
…/2644300-2644313--2998-2647345- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Allmechtigen alle glückselig vndt selbst beliebente Wolfart beuor. Euer Gnd. undt Gestr. Befehlich vnterm dato Prag 4. Decembr. abgewichenen 1636,ten Jahrß nebenst der Präger Juden Klagschrifft habe ich gehorsambst empfangen vnd solchem e. e. Rath der Stadt Commothaw vmb Bericht vorhalten laßen. Waß nun e. e. Rath hierauf in Schriefften bey mir ein wenvndt bitten thuet, ingleichen welcher Gestalt sich bemelte Präger Jueden zuuor auch einmal über hiesigen Rath beschwert vndt vff gehorsamben Gegenbericht von ihren, hiesiger Stadt hochschädlichen Intent gnedig abgewißen worden, haben Euer Gn. vndt Gestr. auß den Beylagen gnädig mit mehren zu ersehen. Derowegen gelanget an Euer Gn. vndt Gestr. mein gehorsamb vnd hochvleißiges Bitten, hiesigen Rath vndt gemeine Stadt vber habende Priuilegia vndt vnterem dato Prag 1. Octobr. a. 1635 von Euer Gn. vnd Gestr. ergangenen gnedigen Absehiedt anstadt vndt in Nahmen Ihrer Maytt. gnädig zue schüzen, dan der Präger Jueden vnbillich vndt vnrechtmäßiges Begehren gemainer vndt zuuor vorderbter Stadt alhier auß vnterschiedlichen Vrsachen vollent eußeriste Ruin vndt Vorderben zuefügen würdte. Will aber hoffen, Euer Gn. vnd Gestr. werden mich sambt meinen Amtsvntergebenen nebenst Wiedervbersendung der Präger Jueden Klagschrifft in dero Gnadt vnd Gunsten gehors. befohlen sein laßen. Datum Commothau dem 18. February a. 1637. 52 a. 1637 Feber 28. Beschluß der böhmischen Kammer auf Abweisung der Eingabe. Die Eltisten der Prager Judenschafft hierauf zu beschayden, die königl. böhm. Camer habe auf anderweit eingeholten Bericht vnd der Statt Comothaw producirte Priuilegia befunden, das sie austruckhlich dahin befreyet, das khein Judt nimmermehr zu ewigen zukünfftigen Zeiten bey ihnen wohnen nach haußlich sitzen soll in der Statt vor der Statt auch auf den Güettern der Statt Commothaw, auch sallen sie kheinen Handel Handtierung nach Gewerb vnd Handtwerckh in der Statt nach vor der Statt treiben, vnd laßet es also gedachte böhmische Camer bey den ihnen Eltisten dißfahls den ersten Octobris anno sechzehenhundert fünffvnddreißig gegebenen Beschaydt nachmahls vnd allerdings bewenden vnd sie hiemit gäntzlichen abweißen. Ex camera bohemica Pragae 28. Februarij 1637. - Christian Itter. Aus dem Korrespondenzbuche der Herrschaft von 1634^-1637, S. 82v bis 83; aus dem Originalbescheid der Kammer von 1659. 107