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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 96

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 96)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644313--2984-2647331
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Aron. Sein Schreiben von 24. diß haben wier empfangen, darauß in ein vnd andern noch Vberleßung mit mehrern vornommen vnd wolten nu gerne den Herrn die bewuesten vortagten Interesse abführen vnd richtigmachen , aber die jezige große Kriegsbeschwer vnnd Geltcontrib. will es darzu nit kommen laßen. Bitten derowegen dienstfrdl., sich noch ferner, biß es ein Endt nehmen möcht, zu gedulten. Die begerten 2 Vaß Braunbier wollen wier den Herrn, vfs ehiste immer müglichen, vff künfftige Abraittung der Interesse zuschicken. Wann der H. solche empfehet, wolle er vnbeschwerdt deme, der es vberlieffert, ein Scheinel ertheilen. Vor eines. Vors andere den Eliaß Herolt betreffent berichten wier den H., daß nit allein ehr, sondern auch sein Weib Todtes vorblichen, haben derowegen deßen Weißen vorordeneten Vormindern deß Herrn Schreiben vorhalten laßen. Waß sie hierauf in Antwordt einwenden, daß wirdt Er auß den Einschluß mit mehrern vernehmen. Dießes wier Ihme also zue frdl. Wiederantwordt nachrichtsamb nit vorhalten wollen, göttlicher Obacht empfehlendt. Datum Commuthau den 29. Marti 1634. 43 a. Angelegenheit des verstorbe?ien Elias Herolt, Schreiben der Vormunde seiner Erben. An Lazaro v. Aron Juden: Vnßern frdl. Grueß vnd alles Guetes beuor. Ersamber vorsichtig vnd wohlgeachter Herr Lazare Aron. Waß des weilandt Eliae Herolts seel. Weißen vorordenete Vormündere an vnß supplicando gelangen laßen vnd an den H. zu schreiben bitten thun, daß geben wier denselben auß den Einschlueß mit mehrern zu uornehmen. Wannen dann sie nit vmbstendig, daß, wan ihnen ihrer Mündel Vätern seel. Obligation vorgezeigt werden möchte, sich in Bezohlung einzulaßen, vnd vnß bitten, daß wier den Herrn zuschreiben wolten, damit ihnen der H. genugsambe Approbation vorlege, daß ihm Eliaß Herolt seel. (weiln sie in seinen hinterlaßenen Schrifften nichts deßen befinden) erwähnte Summa Geltes schuldig worden sey, alß wirdt der H. seinen Bewaiß ehisten denen Herrn Vormindern ohne vnser Maßgeben vorzuzeigen wißen, auf daß sich dieselben inkünfftig dornach achten, vnd da befunden, daz Eliaß Herolt seel. waß schuldig, sie sich mit dem Herrn alßdann nit allein wegen Interesse sowohl auch der Haubtsumma halber abfinden köndten, welches wier also den Herrn nebenst göttlicher Obacht vnß allerseits nit vorhalten sollen. Actum Commuthau den 3. Maj 1634. 93

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