Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 332)
- Language
- German
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Wirksamkeit des Patentes nur auf die Zukunft beziehe. Die vor dem 3. August 1797 angestellten Rabbiner sollten dieser Pnifung nicht mehr unterzogen werden. Die Hofkanzlei gab jedoch dem Gubernium recht, daß es keine besonderen Talmudlehrer dulden wollte und anordnete, der Talmudunterricht sei ausschließlich von den Rabbinern zu erteilen. Nach dem Hofdekrete war jedoch ein Unterschied zu machen zwischen Talmudlehrern und Hauslehrern für Hebräisch und die Grundbegriffe der mosaischen Religion. Das Hofdekret genehmigte daher den Gubernialantrag, die gesamte Judenschaft in Böhmen davon in Kenntnis zu setzen, daß jeder jüdische Hauslehrer, der von einem Rabbiner geprüft ist und ein deutsches Schulzeugnis besitzt, Hebräisch, Pentateuch und Mischna unterrichten darf. Von jüdischen Jünglingen, die „zum Unterricht im Talmud" zugelassen werden wollten, sollte künftig nicht mehr die Absolvierung des philosophischen Studiums gefordert werden, weil das Patent v. J. 1797 diese Vorbedingung nicht stellt, sondern im §14 bestimmt, daß kein Jüngling zum Unterricht im Talmud zugelassen werden darf, wenn er nicht die schriftliche Bewilligung des Schuloberaufsehers beibringt, der jedoch verpflichtet war, vor Ausstellung einer solchen Bewilligung sich durch eine strenge Prüfung vom Fortschritt des Bittstellers in der deutschen Sprache zu überzeugen. 9 Die Beschwerde der Judengemeinde an den Magistrat vom 20. Juni 1813 hatten folgende Judenälteste unterschrieben: Michael Jurist, Wolf Wienner, Juda Jeiteles. 10 Nach den amtlichen Berichten der Kreisämter vom Jänner 1815 gab es damals im Prachiner, Saazer und Elbogner Kreise folgende Bocherim (Herrschaft, Name, Geburtsort, seit wann im Aufenthaltsort): Im Prachiner Kreise: Breznitz, Doschitz, Drahenitz, Dub, Langendorf, Libiegitz, Netolitz, Nezdaschow, Protiwin, Schlüsselburg, Schichowitz, Ckin, Welhartitz, Worlik, Wodnian, Wohrazenitz, Wolin, Nathan Kaufmann, Prag, seit Juni 1814. Israel Elias Löwy, Prag, seit Oktober 1812, Abraham Luft, Podhor im Klattauischen. Mathias Klatowsky, Tuschkau, H. Worlik, seit 1811. Hermann Lewitoch, dto. Michael Salus, Laun, Joseph Zucker, Ckin im Prach. Daniel Tolmielis (?), Breznitz, 11 Jahre. Abraham Frisch, Nezdaschow im Prch., J/4 Jahr. Adolph Lichtenstein, Prag, 2 Monate. Gottfried Ladner, Unter Kralowitz, im Casl., y4 Jahr. Simon Bruner, Luzan im Klatt., seit 1811 Samuel Goldscheider, Brennporitschen. Moises Löbl Herrmann, Kolinetz im Klatt. Salomon Manirlsdörfer, Bayreuth, über 10 Jahre. Mathes Kohn, Ckin im Prach., von Jugend auf. Bern. Schwarzkopf, Langendorf im Prach., seit 1808. Isack Ester, Luzan. Joseph Neustadtl, Prag, Adam Klempera, Woratschen. Michl Hartmann, Obora. Herz Gotthard, Polen. Jakob Herrmann, Schnatich im Reich, Samuel Kanturek, Praschnoaugezd im Pils., 174 Jahr. Im Elbogner Kreise: (Name, Geburtsort, Land, Aufenthaltsort, seit wann) Lazar Kohorn, Uttwa, Böhmen, Luditz, seit 1. X. 1814. Süssmann Abeles, Petschau, Böhmen, Neudek, seit 1. X. 1814. Samuel Böhm, Welhartitz, Böhmen, Kostlau (?), seit 1. X. 1814. 321