Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 323)
- Language
- German
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künftig nicht befugt sein, fremden jüdischen Studierenden eine Aufenthaltsbewilligung für Prag zu erteilen, doch sollte sich dieses Verbot nicht auf jüdische Handelsleute beziehen. Die Gubernialverordnung, die gemäß diesem Antrage am 15. Feber 1816 an die Stadthauptmannschaft, das Konsistorium, an die Gymnasial- und polytechnische Studien-Direktion sowie an die Studiendirektionen sämtlicher Universitätsfakultäten erging, bedeutete daher den förmlichen Abschluß der langschwebenden Verhandlungen. Diesmal wurde die Judengemeinde mit ihren Einwendungen zur Gänze abgewiesen, was für sie sicherlich eine große und schwere Enttäuschung war. Es bleibt freilich fraglich, inwiefern dieses Verbot auch einen wirklichen Erfolg hatte. Die Erfahrungen mit anderen amtlichen Verhandlungen über Rechtsfragen der Prager Juden haben ganz klar gezeigt, daß die Praxis vielfach nicht befolgte, was der Buchstabe des Gesetzes anordnete. Die Wachsamkeit der landesfürstlichen Behörden ließ oft in Bälde nach und die Zeit half der Prager Judenschaft stets am besten, alte Positionen wieder zu gewinnen. Ob es auch diesmal der Fall war, geht aus den vorhandenen Akten nicht hervor. Die Frage der Prager „jüdischen Universität" kam erst später wieder aufs Tapet, i. J. 1838. Im Zusammenhang mit der Sammelaktion des Magdeburger jüdischen Predigers und Redakteurs der Leipziger „Allgemeinen Zeitung des Judenthums" Dr. Ludwig Philippson, der in Deutschland eine jüdische theologische Fakultät errichten wollte, stellte damals der Vorsteher der Prager Judengemeinde, M. J. Landau, beim Prager Gubernium den Antrag auf Errichtung einer jüdischen Theologischen Fakultät in Prag für die Juden der österreichischen Länder. Die Verhandlungen über diesen Antrag fallen jedoch nicht mehr in den Rahmen der vorliegenden Studie.13 Gerade in dieser Zeit sah sich jedoch das böhmische Gubernium gezwungen, auf das Verbot der „jüdischen Universität" vom Jahre 1808 nochmals zurückzukommen. Im Dezember des Jahres 1839 machte nämlich der jüdische Bücherzensor Karl Fischer das Gubernium darauf aufmerksam, daß in dem zu Wien i. J. 1826 erschienenen Konversationslexikon vermerkt sei, die Juden in Prag hätten mehrere Synagogen und eine Universität. Das Gubernium machte dann über Antrag des Referenten, Gubernialrats Janko, die niederösterreichische Regierung aufmerksam, daß das Systemalpatent vom Jahre 1797 kein Wort über eine jüdische Universität enthalte und daß das Hofdekret vom 19. November 1808 die Verwendung dieser Bezeichnung unter Strafe untersagt. Die niederösterreichische Regierung sollte daher für eine amtliche Richtigstellung dieser irriger Nachricht sorgen.14 312