Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 117)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 82% known words query
- IRI
…/2644300-2644315--2521-2646867- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
2. Das Gesuch des Phil, et Med. Dr. Moyses Burga Clava um Befreiung von der Pflicht, Judenkleidung zu tragen, wird abschlägig beschieden*. Wien, 21. April 1692; Praes. 29. April 1692. Reinschrift, an die Statthalterei in Prag. Arch. Min. Inn. Prag, Neue Manip. J 7/70, Bl. 141 f. Leopold von Gottes Gnaden erwehlter römischer Kaiser, auch zu Hungarn und Böheimb König. Hoch- und wohlgeborne, Würdiger, Wohlgeborne und Gestrenge, liebe Getreue. Wir haben Uns Euer untertenigsten Bericht vom siebenten Februarii currentis anni untertenigst referiren und vortragen lassen und daraus gnädigst in mehrern vernommen, aus wasfür Motiven und Ursachen Ihr der gehorsambsten Meinung gewesen, daß der Moyses Burga Clava, Philosophiae und Medicinae Doctor, Prager Jud, ungeachtet unserer unlängst ergangenen gnädigsten Resolution, worinnen denen Juden umb vielen Unterschleifs und heimblicher Praktiken willen ernstlichen verboten worden, sich hinfüro in Christenkleidern nicht mehr betreten zu lassen, sich jedannoch in Kleidern als ein Christ betragen könne und möge. Gleichwie wir nun gnädigst nicht sehen, wie der Supplikant, als welcher sich des Judaismi nicht schämet, sich der Kleidung, so dem Judaismo zugeeignet, schämen könne, auch sonsten noch viele ganz erhebliche Gegenbedenken obhanden, derentwegen wir dergleichen Petito zu deferiren angestanden. Also haben wir Euch solches hiemit zur Nachricht und zu dem Ende, damit Ihr mehrerwehnten Supplikanten mit seinem Gesuch abzuweisen wissen möget, hiemit in Gnaden bedeuten wollen, und sintemalen auch wohl zu vermuten, es werde derselbe unter dem Vorwand des erhaltenen Doktorats auch Praxim exerciren wollen, als werdet Ihr, wie unser gnädigster Befelch hiemit ist, (im Fall er sich derselben anmaßen wolte), vermittelst des Rectoris Magnifici die medizinische Fakultät, ob? und wie weit derselbe zu admittiren oder nicht, vernehmen und uns disfalls fernerweit mit Guetachten gehorsambst berichten. Daran beschicht unser gnädigster Will und Meinung. Geben in unserer Stadt Wien den einundzwanzigsten Monatstag Aprilis, im sechzehenhundert zweiundneunzigsten Jahr. Leopold mp. 3. Gesuch des Dr. med. Salomon Gumpertz an den Kaiser um Befreiung von der Pflicht zum Tragen des Judenabzeichens. Prag, Ende Mai 1701; Praes. 30. Mai 1701. Reinschrift. Arch. Min. Inn. Prag. Neue Manip. P 1/7/70, Bl. 4. Allerdurchleuchtigst, großmächtigst und unüberwindlichster Römischer Kaiser, auch zu Hungarn und Böheimb König, Erzherzog zu Österreich etc. etc. Demnach von der sambtlichen Judenschaft zu Prag für deren Medicum ohnlängst an- und aufgenommen worden, und bereits an deme ist, daß mich ehistens mit Weib und Kindern allda häuslichen niderzulassen gedenke, wobei dann Ewer 1 Im Protocollum Decretationum Nr. 626, 5. Februar 1692, sub voce: Jüdischer Doctor, im Arch. Min. Inn. Prag findet sich noch folgende Eintragung: „Moyses Burga Clava, jüdischer Doctor, bittet in puncto des überreichten allergnädigsten kais. Rescripti auf sein darin enthaltenes Petitum einen favorablen Bericht nach Hof zu erstatten, und bis zu erfolgender kais. Resolution ihm ein Halstuch oder Kragel statt des jüdischen Kröses tragen zu können erlauben". 112