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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 125

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 125)
Language
German
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Gleichwie nun auch zur Verhüttung aller neuen Zwistigkeiten und erhaltung des ruhestandtes unter der Prager Judenschaft dienlich und von nöten, daß die Ober Rabiner bey sich ereigneten Zufällen in protection genommen werden; Also werdet Ihr (wie Unser gnädigster befehl hiemit ist) auch über denselben hand und schütz halten, Und daran Unsern gnädigsten willen und Meinung gehorsambst vollbringen. Geben zu Ebersdorff den fünften Monatstag octobris, im Sechzehnhundert drey undt Neunzigsten, Unserer Reiche des Römischen im Sechs undt Dreißigsten, des Hungarischen im Neununddreißigsten und des Böheimbischen im achtunddreißigsten Jahr. Leopold. Beilage x (Zu Seite 103) Auftrag der böhm. Kammer zur Auszahlung der Akzidentien an Broda Dem Richter der Alten Stadt Prag Herrn Georg Ludwig Kutschera und dero selben deutschen buchhaltereiRaithdienerOndrae Opitz zuzustellen und anzuzeigen. Die böhm. Camer resolviret, daß gleich wie Abraham Brodt Prager jüdischer Rabbiner bis zu des anderen Raby Gabriel Elkesch Ankunft aus Pohlen, weillen er diese Funktion inmittels allein versehen, die völlige accidentien passiert worden, also auch ihm Brodt, ex paritate ratione von der Zeit an, als bemelter Elkischer zu seinem anderwertigen accomodation von hier wiederumben abgereiset u. zw. insolang er allein Rabiner hier ferner verbleiben würdt, gleichfalls die völlige Accidentien gereichet werden sollen. Dahero würdet Ihr Richter und Opitz hiemit anbefohlen, den Eltisten der Prager Judenschaft die Befolgung dessen aufzuerlegen. Den Toders aber ob und warumben er wider... gehandelt befragen... und auch bestrafen... 6. Oktober 1696. Beilage xi (Zu Seite 105) Zeugnis der Koliner Judengemeinde"für Elias Wedeies Wir N. N. Eltiste, Gemeind Eltiste und Beisitzer der Kolliner Judenschaft tun hiemit auf Anlangen, dem Elias Wolf Wedeies, Prager jüd. Ober Jurist und Rabiner der weithen Hoff Schull in Prag, hiemit attestiren, daß derselbe bei uns im a. 1685 im Monath February für einen Rabiner ordentlich erküset worden, welcher nun die ganze zeithero dieser seiner Funktion wohl vorgestanden, und annehmliche genüge geleistet, derselbe nun ist, soviel wir gesehen und eigentlich Wissenschaft haben, ein überaus sehr wohl studierter und mentierter Rabiner, wie nicht weniger aber von allen aus Pohlen und anderen Ländern durchreisenden vornehmen Rabinern mit seiner lehr zimblich gerühmt worden, consequenter auch ist er mit solcher guten Vernunft beschaffen, daß derselbe vermittelst wohlgenügende Aussprüche und Vergleichungen die Gemeinde alzeit hero in geliebter Ruhe und guter Einigkeit erhalten tut, und obwohlen sich gebühret, daß er als unser Rabiner den Gebrauch nach, alhier bei uns wohnen solle, in ansehung aber, dessen gute Worte, Sitten und Zeugnis, auch seiner wohl Capacität halber, thun wir ihme, ungeachtet seiner zu Prag Verbleibung, für einen Rabiner halten und gebührend respektiren, und daß nun deme also und nicht anders ist, haben wir dieser unsern Attestation unsern Gemeinde Insigl wissentlich beidrucken lassen so geschehen in der Köngl. Stadt Kollin a. d. Elbe. 19. February A. 1697. L. S. 128 50

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