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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 491

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 491)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644307--1950-2646294
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Aus dem Archiv der Stadt Linz. Von V. K u r r e i Ii. Die Linzer Märkte, die seit dem Jahre 1382 bestanden und zweimal im Jahre, zu Ostern als Ostermarkt und im Herbste als Bartholomäusmarkt, abgehalten wurden, waren nicht nur für den Handel in Oberösterreich sehr wichtig, sondern brachten auch infolge des Zusammenströmens von Käufern und Verkäufern aus den verschiedensten Ländern ein sehr buntes Bild in das Stadtleben von Linz.1 Welchen Anteil die Juden an dem Linzer Marktleben hatten, habe ich in meiner Schrift „Die Juden in Linz"2 zu schildern miich bemüht. Damals konnte ich mich lediglich auf die vorhandenen Akten des Linzer Stadtgerichtes stützen und aus den einzelnen Prozessen die Details für den Handel der Juden in Linz herausschälen. Durch einen Fund, den Herr Obermagistratsrat Dr. August Z ö h r e r , Archivar der Stadt Linz, gemacht und mir zur Bearbeitung freundlichst zur Verfügung gestellt hat, bin ich heute in der Lage, mein« Arbeit von damals reichlich zu ergänzen. Es handelt sich um zwei Verzeichnisse der sogenannten Federnwaage auf dem Linzer Markte. Dies sind zweimal zwei Foliohefte — 36 und 28 Blatt—, die jeweils zur Hälfte von einer, zur Hälfte von einer anderen Hand geschrieben sind. Die Überschrift lautet bei dem ersten: „Vortzeichnis was im Ostermarkt des vier und neunzigisten Jars auff meiner hern Federwag ist abgewegen worden wie volgtt alhie zu Linncz 13. April 1594", bei dem zweiten: „Vermerkst wraß inn der Fötter Wag abgewegen ist worden Anno 1603 Jar." Am Ende jedes der beiden Verzeichnisse ist eine Abrechnung, aus der wir erfahren, daß erstmalig 834 Zentner 79 Pfund mit 20 fl. 52 Kr. 2 Pf. Waaggeid, zweitmalig 561 Zentner 82 Pfund mit 14 fl. 10 Pf. verwogen wurden, der Zentner mit 6 Pf. Waaggeld gerechnet. Hierbei sind auch die drei bei der Waage bestellten Beamten unterschrieben. In beiden Verzeichnissen zusammen erscheinen abgesehen von zwölf christlichen Händlern nur Juden bei der Waage. Nehmen wir nach der Aufstellung Sctaffmanns2* als ßteuerertfrag eines Marktes rund 130 fl. für die Stadt an, so ist die Federnwaage mit mehr als 10 Prozent daran beteiligt. Rechnet man, daß nach der Verordnung König Maximilians aus dem Jahre 1494 jeder Jude 3 fl. Marktmaut bezahlen mußte, so ergibt sich, wie wir bald aus der Zahl der jüdischen Händler ersehen werden, daß die Juden eine ganz respektable Summe der Stadt einbrachten. Im Jahre 1569 verfügte Maximilian II., daß fremde Juden mit einem von der Hofkammer ausgestellten Paßl 481

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