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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 181

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 181)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644307--1640-2645984
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IL 1652 November 29 „Gescheite Propositions-Conditiones, wie die Schelmen- Juden zahlen wollen." Ihr Gnaden Herrn Graffens Praetension. Unterschiedliche Obligationen ,........ 6.600 fl. Wahlgeld (Wollgeld?)............ 1.043 „ 11 kr. Von beiden Posten 2jährige Interessen....... 940 „_ 8.583 fl. 11 kr. Dazu 2jährige ausständige Rentschulden u. Zinse (vgl. I.) . . 2.530 „ 17 „ 11.113 fl. 28 kr. Von den Juden geforderte Abzüge (»Bedenken darwider«): 1) Die Interessen, da sie allen ruinierten Städten und Untertanen nachgelassen wurden...... 940 fl. 2) Wegen des dauernden Arrests und der Unmöglichkeit, ihrem Erwerb nachzugehen, dann weil sie trotzdem an Kontributionen 700, für militärische Exekution 400 fl. hergegeben, erhoffen sie Nachlaß der 2jährigen rückständigen Rentschulden und Zinsgelder von........... 2530 ,, 3) Von den schuldigen Wahlgeldern im Betrag von 1043 fl. 11 kr. habe der Graf erhalten: in vier Raten von dem arrestierten Juden Pinkus a) 400, b) 96, c) 23, d) 85 fl., zusammen....... 604 „ 4) Die 6 Faß Wein, die ihnen der Graf weggenommen, erwarteten sie zurück und rechneten sie nicht ein. Das übrige ergebe ... _4.074 fl._ so erübrige zunächst . . . 7.039 fl. Von dieser reduzierten restlichen (Schuldsumme sollen 1000 fL binnen 4 und 500 fl. binnen 6 Wochen abgezahlt werden. Dann fährt der Akt wörtlich fort: „Sodann aber die verbleibende 9009 fl", während es doch 7039 — 1500 5539 ausmacht. Von diesem Betrag sollten jährlich 4%, „wie von andern Lands-Creditorn observirt wird", bis zur Tilgung („Complirung") der Schuld gezahlt werden. Weiters wollen sich die Juden für völlige Freilassung aus dem Gefängnis und Aufhebung der militärischen Exekution, die sie noch zu ertragen haben, verpflichten, zu jeder Quatember d. h. also viermal im Jahre) zu zahlen, je....... 900 „ III. Der Juden Gegenforderung vom 29. November 1652. 1. Für die verbrannten „und nie genossenen" Kühe .... 600 fl. 2. Für zuviel und entgegen ihren Privilegien bezahltes Fleischgeld................ 5.000 „ 3. Für höher als bei anderen Herrschaften bezahlte Schafe und von diiesem genommene „Müchspeis"........ 2.O0O „ 4. Die ohne Schuld erlegten Strafgelder....... 2.400 „ ö. Wegen Verlusten an der Maut zu Feinds Zeiten .... 900 „ 6. Vom Grafen früher versprochene Befreiung von Leistungen, die sie dann doch bezahlt, wenigist....... 1.000 „_ 11.900 fl. Hiezu rechnen sie noch den nicht mit Ziffern bezeichneten erlittenen Sehaden „und daß wir denen Purgern in Ung.iBrod zugleich mit einem halben Gultpferd contribuiren müssen, welliches sich über 9000 fl. belaufet", wie dies alles bei der Kanzlei (Kommission) bewiesen worden. „Daraus erscheint, daß der Juden Gegenforderung Ihr Gn. des Herrn Graffens umb etlich hundert Gulden übertrifft." Daher wird diese Aufstellung auf der Rückseite als „bestialische Gegenforderung" bezeichnet. (Doppelte Ausfertigung fast wörtlich gleich.) 170 64

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