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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 250

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 250)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644305--1256-2645599
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ausgestellt und von Leml Lasch und Lippmann Popper Schames unterschrieben. Ausgestellt war die Urkunde von Feiwel Sohn des Jesaja, Moische Sohn des Samuel, Samuel Sohn des Leiser, Herz, Moische, Aaron, Jitschok, Söhnen des Leiser, Jechiel und Samuel, Söhnen des Jakob, Moische der Sohn des Leiser, Aaron, Hersehl Sohn des Salomon, Jidel der Sohn des Jesaja und Maier der Sohn des Jakob. Sie mußten dem Lampl 20 Gulden und 2 Gulden für Auslagen bezahlen, obwohl sie bereits dem Karpeles bezahlt hatten. Sie bitten das Gericht, den Benjamin Karpeles zu veranlassen, daß er ihnen die 22 Gulden zurückzahle. Benjamin verlangt Beweise, daß sie wirklich die 22 Gulden bezahlt haben. Das Gericht bestimmt, daß sie durch Urkunden oder durch Zeugen beweisen, daß sie dem Lampl bezahlt haben. 89 Es wird der Frau des David Karpeles auferlegt, nachdem sie ihren Mann bei Gericht vertreten und statt seiner Geld genommen hat, dem Leib Zigeiner innerhalb 14 Tagen 2 Gulden zu bezahlen. 90 Montag, den 7. ljar 5443. Es erscheint Peter Schüler und Matis Graf. Peter erzählt, sein Geschäftsteilhaber Hermann Neumayer hätte bei Matis einen Gulden hinterlegt, den er jetzt zurückfordert. Matis erklärt, Neumayer hätte bei ihm ein Kleidungsstück gekauft und einen Gulden hinterlegt, für den Fall, wenn er innerhalb 14 Tagen das Kleid nicht abhole, so soll der Gulden verfallen sein. Dem Matis wurde auferlegt, zu beweisen oder zu schwören, daß er unter den angeführten Bedingungen den Gulden bekommen habe. 91 Selig Gerson Singer hat mit dem Gumpel Leitnieritz einen Vergleich gemacht, kraft dessen er statt der in der Schuldurkunde verzeichneten 6 Gulden nur 3 bezahlen muß. Er hat auf Grund dieses Vergleiches dem Gumpel sogleich 45 Kreutzer und später 2 Gulden gegeben. Gumpel hat aber die Schuldurkunde dem Neubauer übergeben und dieser fordert nun von Selig den vollen Betrag. Selig bittet dae Gericht, den Gumpel zu veranlassen, die Schuldurkunde zurückzugeben. Gumpel verpflichtet sich, innerhalb 8 Tagen die Urkunde zurückzustellen. 245

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