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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 521

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 521)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644303--0978-2645320
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506 Jos. J. Koran, Abgeordneter, „Die Judenschulen in Böhmen". „Nach und nach räumen die Juden selbst dank ihrem Verhalten mit den ererbten Vorurteilen auf. Auf der anderen Seite bewirkt der Fortschritt und die zunehmende Bildung des Volkes die ständige Abnahme der ererbten Aversion gegen die Juden.4' Die nachfolgenden Seiten enthalten wertvolles, statistisches Material; das Schulwesen der Juden —, deren gab es im J. 1886 noch 114, durchwegs deutscher Unterrichtssprache. Der Konfession nach waren: 192 katholische, 17 evangelische und 1259 jüdische Schulkinder. „Diese Schulen befinden sich — bis auf zehn — durchwegs im tschechischen Gebiete des Landes, was nur beweist, daß es den Juden nicht so sehr um die Konfession, als um die deutsche Sprache zu tun ist." Dr. Sigm. Winter, „Über die Verluste in der Prager Judenstadt"; ein Beitrag zur Geschichte der Prager Juden. Über die Pflicht des Aufrufes verlorener (o. gestohlener) Gegenstände in der Synagoge; über die Durchsuchung und Fahndung in der Judenstadt nach diesen Gegenständen. Das Privileg. Ferdinand II. v. 23. IL 1623, ferner: Der deutsche Gerichtsdolmetsch u. der Judeneid u. Bann. 7. Jhrg. 1887/88. M. U. C. Vikt. Vohryzek, „Dr. Mor. Bastyf", (Biogr., Bild.) J. U. Dr. 2alud, „Goldkörner aus dem Talmud" Dr. Aug. Stein, „Die Judengemeinden in Böhm e n". Die 'Gesetze, betreffend die Konstituierung der Judengemeinden in Böhmen nach dem kaiserl. Patent v. 3. Aug. 1797, welches die Rechtszustände regelte. Weiters behandelt der Artikel die Reiehsverfassung v. 4. September 1848 und das Gesetz v. 31. Dez. 1852, welches die Grundsätze der Staatsbürgerschaft festlegt, ferner die Gleichberechtigung aller Staatsbürger ausspricht. Die Erklärimg der Gesetze v. 21. XII. 1867 u. des Landesges. f. Böhmen v. 24. II. 1873 —; eine eingehende Erklärung der Verfassung in Bezug auf die jüdische Religionsgenossenschaft, bezeichnet unter dem Namen

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