Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 459)
- Language
- German
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444 es sind dies: 1. Wem und wohin er unterthänig seye? — Antwort: Hier ist niemand unterthänig, sind alle unter den obrigkeitlichen Schutz gehörig. 2. Ob er mit oder ohne Consens geheurathet habe? — Antwort: Alle diese haben mit Consens der allerhöchsten Stelle geheurathet. 3. Mit was für einem Eecht er sich in Pürnitz befünde? — Antwort: Weil diese Juden unterm Schutz genohmen wurden, und von allerhöchsten Orten den Consens zur Heurath erhalten haben. 4. Ob er mit Vorwissen der Juden-Gemein als ein verheurather und ein Familie constituierender geduldet werde? — Antwort: Diese werden mit Vorwissen der Gemeinde geduldet, weil sie in die Familienzahl gehörig. 5. Ob von solchen Aufenthalt des Judens die Obrigkeit gewust und solche geduldet? — Antwort: Von diesen in hiesigen Familienstand und -Zahl gehörigen Schutz-Juden weiß die Obrigkeit und werden darum geduldet. f». Ob er ein eigenes Haus und unter welcher Nro besitze? — Antwort: Hier hat keiner sein eigenes Haus und sind obrigkeitliche Züns- und Bestand-Häuser. 7. Ob er irgendwo mietungsweis und bei welchen Juden, namentlich dann in welchen Nro wohne? — Antwort: Wie gemeldet sind lauter obrigkeitliche Züns- und Bestand-Häuser. (Außerdem zeigt die Tabelle folgende Rubriken):