Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 450)
- Language
- German
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435 14) In den Akten. Fasz. V. 8, findet sich 1) ein Extrakt des 10. und 286. Artikels der „Landespolizei14; 2) ein Extrakt des 98. Artikels „deren von denen Verordneten zu Verfassung der gemeinen Policey gemachte und von Rabiner ratifizirte Policey, welche statuirt den 1. Adas (!) 476, kleine Zahl", am Schluß: „Geschehen Meseritsch den 3. Heschwen 499, kleine Zahl. — Marcus Simon Coen, Schulsinger und Beglaubter allda, Salomon Löbl, Gemeindebedienter und Beglaubter allda"; 3) „Translation des Extracts des 27. Articul der Gemein-eltisten Policey allhier in Nickolspurg", am Schluß: „Den 13. Heschwann, 499 kleiner Zahl. — Samuel Teutsch, Landschreiber und Beglaubter, Juda Meister, Gemein-Bedienter und Beglaubter"; 4) Extract des 145. Articuls der Trebitscher Juden Gemein-Policey"; dieser Artikel lautet: „Betreffend die Fremdleute, welche Waaren anhero zu verkaufen bringen oder einige einkaufen wolten, darf der Frembde nicht Selbsten zu denen Khristen gehen, mit ihnen zu handeln, es seye an selbe zu verkaufen, sondern er, Jud, muss seine Waare an hiesige ansässige Juden aufrichtig und ordentlich ohne die geringste List oder Erfindung verkaufen, welche ansässige Juden dann mit denen Christen nach Gefälligkeit und Willen handien können. Und haben der Richter und Geschworene, wann sie gleich die (Lücke von 1 oder 2 Worten) darzu berufen sollten (will geschweigen die zu den Pardon Deputirte) solche Policey zu rasiren nicht die geringste Macht, sondern es beruhet einmahl dabei, kein Frembder soll mit keinem Christen handien, es seye Ein- oder Verkaufen oder auch etwas tauschen auf keine nur ersinnliche Weise; und wolte er, Frembder, gleich Pardon darvon entrichten. Dann es ist leicht zu erachten, dass erwehntes ein Equitable und zu Erhaltung der Judengemeinde statuirte Juden-Policey ist. — Vorgesagte Policey ist 432 kleine Zahl von des damahl lebenden Rabiner ratifizirt worden, welches also gefertiget Isak Mayer Trumim (?) von Prag, Rabiner in Trebitsch". 15) Ein anderer Akt aus dem Jahre 1738 betrifft einen Prozeß zwischen David Austerlitz und der Witwe Maria Theresia nach dem verstorbenen Anton Christmayr, Bestandinhaber des herrschaftlichen Branntweinhauses in Pirnitz, in dem Austerlitz vergeblich 300 Gulden für gelieferte Häute und andere Waren fordert. — Unter den Papieren findet sich ein interessanter Heiratskontrakt der beiden vom Judentum zum Christentum übergetretenen Eheleute Christmayr, der als Beil. V. abgedruckt wird. iß) Fasz. IV. i. 3. 17) u. a. heißt es „. . . selbe nicht mit 60 Gäng zu 15 Fäden schweifen, sondern nur mit 50, höchstens 53 und 54 Gäng, wo einem jeden Stuck soviel Fäden fehlen"; auch in anderen Akten für die Erzeugungsweise wichtige Angaben (Fasz. V. 19). 18) Ich führe diese Liste (aus Fasz. V, 21) an, weil wir über Werte in der damaligen Zeit im allgemeinen sehr schlecht unterrichtet sind und uns daher von Summen, die genannt werden, schwer eine klarere Vorstellung machen können; an den Preisen