Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 235)
- Language
- German
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229 Hänßel Löbl zue Leibzig beim Herrn Johann Niclas Walter von Weymar, mit einem Ausseer Juden Joseph Mandl 145 Rth. Beim Johann Jakob Ferbern in Leibzig 120 „ Bieshieher aus dem hauptmannlichen Ambts-Prothocoll. Nr. 1.*) Item enthaltet dan zue Patschkaw beim Herrn Groß verübter Betrug der Brief in originali. Nr. 2. Vermög Original-Consignation Hänßele in der Stadt Patschkaw gegen sehr geringen Pfandt mit Isaac Löbln von Ewanowitz verschiedentlich angesetzt umb 345 fl. 36 kr. Dann einem andern von Newhauß über etliche hundert Gulden in eben dieser Consignation. Nr. 3. Enthaltet, wie der Salomon Skokan mit seinem verheuratheten Sohn Joseph zu Roßwald ein Leederhauß in Bestand angenohmen, davon bei Nacht entloffen. — Und zeiget Nr. 4. mit mehrerem, daß sie in allem zu besagtem Eoßwald angesetzt umb mehr denn 120 fl.; davor hat ein gutter alter Mann und Ober schaff er zu Roßwald, Johann Just, bei ihrem Eintritt in Contract verbürget, ist auch aus denen Eysen alldorther nicht ehender entlassen worden, bis er die Rendten befriediget, und soll sein Geldt noch bekommen. — Die versetzten falschen Ringe zu Laschkaw werden denen Herrn ehist zu Händen kommen,**) wie auch ein so ander da und dort ausgeübte Bubenstücke. Derlei Ansetzungen undt Schulden währen noch mehrer zu beschreiben, sie seindt aber sehr oft darmit zu dem Judenrichter Joseph David von gnädiger Herrschaft verwiesen worden, als welcher Joseph David mit ihnen nur durch die 4 Jahr her sehr viel zu thun gehabt, wierdt also auch von ihren Schelmereyen was mehrers zu erzehlen wissen. Weil man eingangs benandte Jüden nicht mehr würdig geachtet, alle ihre Streich zu prothocolliren, die Klagenden wurden gemeiniglich letzlich mit Bescheid abgewiesen: nehmbt euch die Spitzbuben hin. Hänßele hat bereits in Eysenband allhier per 14 Tage den Schubkarren geführt, doch dato keine Besserung spühren lassen, Abraham Marcus wierdt nach seinen Gesellen erkhandt, mußte auch zuer Straff in Oppatowitz Stein brechen, von darumben weil er mit dem Gebitscher Herrn Stadtrichter in der Gassen soviel als gerauft, da solcher wegen Verbrechens zuer Zuechtigung gezogen werden sollen. Oppatowitz den 15. Novembris 1733. Christian Joseph Schindtier. *) Bezieht sich auf die beigelegten Belege, die hier nicht mehr abgedruckt werden. **)Ein Akt, dem die beiden falschen Ringe beiliegen, ist vorhanden.