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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 233

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 233)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644303--0690-2645032
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227 Procuratore in puncto einer entführt-haben-sollenden getauften Jüdin nicht nur angeklagt, sondern auch auf weitere ungleiche Denunciation et consequenter ad instantiam des ernanten kön. Herrn Cammer-Procuratoris, samb besagter Joseph David mit einer gefährlichen Krankheit behaftet sein solte, von einem hochlöbl. kön. Ambt der Landeshaubtmannschaft des gedachten Gewitscher Judenrichters sein völliges Haab- und Vermögen zu specificiren, folgsamb zu sequestriren bewürket worden, und nun mentionirter unser Gewitscher Judenrichter Joseph David uns seine dießfällige Unschuld sattsamb erkläret und auch den wegen Sequestrirung seines ernannten völligen Vermögens, als untereinsten auch wegen Sequestrirung des in Bestant genohmenen Leederhauses den hierdurch bereits erlittenen als auch forthin erleidenden nahmhaften Schaden, nicht minder auch den Verlust seines bisanhero gehabten Credits remonstriret, mithin uns belanget, womit wür vor demselben zu Ausfolglassung seines samentlich sequestrirten Haab- und Vermögens, als auch seiner Waaren bis zu Austrag der Sachen ein hinlängliche cautionem de iudicio sisti et judicatum solvi prästiren thäten; zumahlen uns aber des mehr berührten Joseph David, Gewitscher Judenrichters, seine gebührende und jederzeit gutte Aufführung wohl bekannt und seine Unschuld auch genugsamb remonstriret und der vermittelst Sequestrirung seines Vermögens und hierdurch gesperte Handl, daraus entstehende große Schaden als auch Verlust seines Credits genugsamb erkläret, und von uns auch in Wahrheit befunden worden; — mithin desselben Bitte nicht entfallen können, sondern gerne und willig vor demselben caviren, und zu obberührter Caution uns verobligiren. Als thuen wür Endes aigenhändig Unterfertigte vor mehr besagten unsern Gewitscher Judenrichter Joseph David in ordine der von dem kön. Herrn Cammer-Procuratoren wider demselben in puncto der entführt-haben-sollenden getauften Jüdin mit unserem völligen Haab und Vermögen, jetzt und künftigen, wie solches immer Nahmen nahen mag, in genere et specie, nichts hiervon ausgenohmen, mit geschieden- und ungeschiedener Hand, consequenter in solidum, einer vor alle und alle vor einen, einem hochlöbl. kön. Ambt der Landeshaubtmannschaft im Marggrafthumb Mähren vor Caventen denominiren, einsetzen und dißfahls eigenhändig unterfertigen, und dahin auf das kräftigste und bestmöglichste besagtermassen mit Haab und Vermögen de judicio sisti et judicatum solvi verbünden; mithin vor ihme, Joseph David, Gewitscher Judenrichtern in ordine der obbesagten f iscaliter inten - tirten Action caviren, mit gäntzlicher Begebung und Entschlagung all-erdenklichen Rechtswohlthaten und Beneficien, wie die in ßeehten hergebracht und erdacht werden mögen; geben auch Gewaldt und Macht, womit diese unsere Caution in unsere Grundbücher dem Herkommen nach einverleibt werden könne und möge; alles getreulich und ohne Gefährde. In Uhrkundt und zu unverbrüchlicher dessen Festhaltung haben wür dieses Cautions-Instrumentum als Hausangesessene bei

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