Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1898
- Issue
- 1 (1898)
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 112 (sequence 127)
- Language
- German
- Belongs to
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112 3. Feuersegen. 6. Man soll1), so heisst es in einer Verordnung der mecklenburgischen Regierung vom 24. Dezember 17 . ., ,,auf verschiedene hölzerne Teller, worauf schon gegessen, des Freitags bei abnehmendem Mond zwischen 11 und 12 mit frischer Tinte und neuen Federn schreiben" : (A^g) Consummatum est und sie mit den Worten: ״Im Namen Gottes" ins Feuer werfen. Den gleichen Befehl erliess 1742 Herzog Ernst August zu Sachsen2). 4. Volksmedizin3). 6.4) In Arabien zieht man bei jeder Krankheit Blut aus dem Nacken, für jede hat man ein besonderes Kraut. Dürre und Regenmangel schreibt man auch den Zauberern zu. 7. Wer in der Agonie liegt, dem gebe man nicht mehr zu essen, als höchstens ein Absud von Salbei5). 8. Fenchel ist gut gegen Unterleibsleiden und Fehlgeburt. 9. Vor letzterer schützt die Frauen ein Stein, am Halse getragen. 10. Kastanien trägt man bei sich zum Schutz gegen Gicht. H 11. Ein Vorbeter sprach von einem heissen Stein, den er in der Brust trage. Er legte deshalb beim Beten immer frische Umschläge zur Kühlung auf. 1) U. II, 145. Vgl. Wu. 377. 286. 2) G. II, 336. 3, Saf. I, 69. 4) Ueber die Verwendung der Psalmen beiden verschiedenen Krankheiten giebt das Büchlein ״Schimmusch Tillien^ Auskunft. 3) G. I, 212.