Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 16 (1913)
- Issue
- 3 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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— 27 — f) Dass die Josepha, Tochter des Herrn Adam Wehle, aus den Grundsätzen der israel. Religion wirklich geprüft worden und Gut bestanden sey, dass sie die Kenntniss derselben sich erworben habe, wird auf Ansuchen hiemit bezeuget. Urkund dessen die Eigenhändigen Namensunterschriften und das beigedruckte Amtssiegel. So geschehen Prag, den 4. Oktober 1847. Salomon L. Rapoport Samuel Freund, Oberjur. u. Religionsvorsteher. Eph. L. Teweles, Oberjurist u. Religionsvorsteh. 20. Kreisamtliche Ehebewilligung.. An Wolf recte Jakob Brammer, Hausierer in der Judengemeinde Ung. Brod. Ueber sein Gesuch de precs. 15. Juny 1849 Z. 1185 p. um Ertheilung der Bewilligung zur Verehelichung mit der Lida Gansei aus Ung. Brod, wird unter Aufhebung des hierämtlichen Bescheides vom 30. Juni 1849 Z. 1272 p. denselben über die gelieferten Nachweisungen der gesetzlichen Eigenschaften der Brautleute zur Verehelichung, nach Einvernehmung des Ung.-Broder Judengemeindevorstandes, die ämtliche Bewilligung ertheilt, die Lida Gansei eheligen und mit ihr, falls keine anderweitigen Hindernisse obwalten, nach vorläufiger 3mahliger an 3 Sabbattagen Stattzufindenden Verkündigung getraut werden zu dürfen. Der Meldschein folgt sub. bey. Dessen Wölf recte Jakob Brammer und der Ung.-Broder Judengemeindevorstand, Ersterer, unter Rückschluss der Rekursbeilage dd. 30. Juni 1849 lt. 1272 p. sub 2/2, mit dem Beisatze verständiget wird, dass sein Gubernial-Rekurs vom 11. July 1849 zu Folge hohen k. k. kreisämtlichen Dekrets vom 10. August 1849 lt. 10090 anher zur Amtshandlung in erster Instanz gelangte und durch den gegenwärtigen Beschluss erledigt sei. Politisches Amt Ung.-Brod, am 14. July 1849. Fleming. 21. „Bluts ve r wand tSchaftszeugniss." a) Wir Endesgefertigten prager israelitischen Oberjuristen und Religionsvorsteher bezeugen unter obhabender Eidespflicht, dass, nach vorgenommener genauer Untersuchung, die jüdischen Brautleute, und zw:ar der hiesige vorhin Beza 1 e 1, nun Beermann, eheleiblicher, erstgeborener Sohn des hiesigen Famiiianten Juden vorhin Barüch, nun Löwi Brandeis, und Josepha, eheleibliche Tochter des verstorbenen hiesigen Famiiianten Juden Abraham Wahle, einander in keinem der mit dem höchsten Hofdekrete vom 26ten März 1791 ausgenommenen Blutsverwandtschaftsgrade verwandt seyn, auch sonst zwischen denselben gar