Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 542 (sequence 564)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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542 Grunwald, Mattersdorf. So verspreche ich Opp. Ihme Herrn Wertheimber zu jährlichen bestallung in allem und jedem Vier und zwanzigtausend Thaller, jeden zu 90 Kr. gerechnet, id est 36 m fl. paar und in gangbährer Müntz in quatemberlichen ratis von drey Monath zu drey Monath (doch dass, wann auch die bezahlung auss redlichen Ursachen 8 oder 14 tag über diese termin jezuweylen anstünde, solches kein Bruch dieses Contracts seye) zu bezahlen, welche Bestallung aber erst ä primo Januarij des nechst. künftigen 1697ten Jahrs ihren anfang nehmen und biss dahin die in bissherigen Contract aussgeworffene bezahlung fortlaufen und continuiren solle; Siebendtens soll und werd Ich Oppenheimber Ihme Herrn Werth, wegen unsers bisshero gehabten Gontracts, wie alle Jahr von mir und meinen Söhnen geschehen, vor antrettung dises neuen Contracts den gewöhnlichen Verzichtbrief oder absolutorium hinaussgeben. Achtens Bedinge ich Werth, ausdrücklich, dass dieser mit Herrn Opp. neutreffende Contract dem von Ihro Kays. May st. mir allergnädigst ertheilten Schuz-Diplomea nicht das geringste praejudiciren^ reichen, noch selbiges auf einigerley weise schwächen oder kränken, sondern disem allem ohngeachtet Erneutes Kays. Diploma in seinen Kräften pleiben solle. Sodann auch und weyl Sr. Churfürstl. Durchl. zu Sachsen mich Wertheimber zu dero Factorn und Hof-Juden gnädigst aufgenommen und darüber einen förmlichen Schutzbrief ertheilt haben, so ist es nicht thunlich und wäre wider sothanen Brief (alss deme durch gegenwertigen Contract nichts praejudiculiches zugefügt werden solle), wann ich mich des Jenigen Geschäft und handlungen äußern und entschlagen solte, welche mir von wegen und in nahmen des Hochged. Ihro Churfürstliche Durch!, aufgetragen wurden; Nachdem aber lauth vorstehenden fünften puncts mir ä conto mio oder in meinem nahmen einige handlung zu treiben nicht zustehet; so ist verglichen worden, diese Chursächsische Factor ey in der zeith gegenwärtigen meines Obligo (jedoch änderst nicht, alss so weith er dem Kays. Dienste nicht hinderlich seye, zu verstehen) solchergestalten zu führen, dass Ich alle handlungen und negotien, die mir zu übernehmen von mehr höchst-