Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 29 (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
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Grunwald, Zur Geschichte der Marranen. 29 tigste provisionalverordtnung dess Juden Cheri Person und dessen Vermögens sieh sobalden und ohne einigen verzueg versichert zue machen, wo nicht ganz zue hindertreiben, doch zum wenigsten ins stocken zue bringen, ob etwa in dessen vor den Juden eine favorable occasion sich praesentiren mögte, alsswie man hiesige Schiffarten und Commercien, vor den Türckischen SeeRäubern befreyen könte; Ess ist auch nicht unbekant, dass gleichwohl nicht der gantze rhat, sondern nur etliche solches werckh gegen und wieder Ihre R. K. gerechtigste anordtnung treiben und die Ruer führen, und ist nicht verborgen, wer diese seyn, auch warumb sie solches thuen sollen, ob selbige gleich ein anderss und das bonum publicum dieser Statt im Munde führen, und ess zum praetext gebrauchen. Die HH Oberalten und löbliche Bürgerschaft, welche verhoffentlich dennoch einer anderen und besseren Meynung seyn werden, durch solch süsses an muthiges nähren zue induciren. Mein hochgeehrter H. Bürgermeister hat die in nahmen Ihrer R. K. Mfc. von mir frdl. gesuchte extraordinary Convention E. Hochw. rhats vor sich pure abgeschlagen, man laset einen Tag nach dem anderen hienstreichen, und mich von einer zeit zur andern einer resolution zwar versicheren, aber bisshero vergebens daruf warten, und thuet der KayserL gerechtigsten verordtnung weder in einem noch dem anderen in dessen die geringste Vollstreckung. Es ist ein Statt geschwetz, ob die meinsten im rhat sampt den HH Oberalten anfangs dahien notirt, den R. K. Mfc. gehorsambste parition zue leisten und dess Judens wegen gemeine Statt und Burgerschafft in keine ungelegenheit und Weiterung zue stürtzen, deren sie bisshero ohne dass genueg gehabt, und mit etlichen noch intricirt wehren; man solte dem Juden den sich selbst eingestochenen Dorn nicht aussziehen und der burgerschafft einstechen. Dass aber etwan nachgehendts durch mehrmaliges herumbvotiren und von einem und dem andern in favor[em] dess Judens darbey angeführte scheinbare rationes einer und der andere mag seyn irre gemacht und zue mitbeystimmung gebracht worden, ist leichtlich zue glauben. — E. Hochw. rhat weiss sich, anders ietzo zue geschweigen, satsamb zue bescheiden, dass auf Zue schreiben und begehren der HH Staaden von Holand wegen