Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 27

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 27 (sequence 34)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
75% known words query
IRI
…/2638044-2638085-2638086--2511-2639885
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Grunwald, Zur Geschichte der Marranen. 27 und güeter, soviel Er deren alhier hat, alsobalden und ohne einigen verzueg, solcher gestalt versichert zue machen, damit man deren iedesmalst habhafft, auch künfftig die Justiz und execution nicht eludirt werden könne. Wie aber nun diesen gerechtigsten Kays. Befelch durch den gesuchten aufschueb in einer solchen sache, die notori und bekant, auch bluet undt gueter straff nach sich führet, allergehorsambst nachgelebt werdte, dass läse M. hochgeehrter Herrn von Selbsten vernünfftig judiciren und urtheilen, ob E. Hochw. rhat diessfalss nicht litem suam mache, undt der Kaysl. ordtnung entgegenstehe, auch da der Jude, wie ich noch gestern alss vorhero glaubwürdig Berichtet worden, seine wohnung von hier anderweithien, ietzo oder Künfftig transf eriren, auch seine beste Sachen aussschaffen solte, sich nicht in schwere Verantwortung undt in die gröste ungelegenheit von Selbsten stecke! gestalten den HH Deputierten gestern mit mehrern auch wohlmeinendt remonstrirt und erinnert, solchess E. Hochw. rhat der gebür Zue hinderbringen und ausstrücklich anzuefuegen, das alles, wass hierdurch Zue ihrer R. K. M*. und deroselben Fisci schaden, praejudiz und nachtheil, auch Zue Verhinderung dessen, dass der Jude p. p. dictum crimen atrocissimum laesae Majestatis Divinae nicht mögte noch Könte nach Verordtnung der allgemeinen Kaysl. rechten und den Reichss Constitutionen zue wohlverdienter straffe gezogen werden, man sich dessen alles beim wohlgnstn. Magistrat erholen werde; Dahero ich zue verhüetundt vorkommnung dieser und anderer grossem inconventien gerne gesehen, dass mein Hochgeehrter Herr, welchen noch gestern spath hierunder dergebür angelangt, heuth eine rhatsversamblung, welche ia wohl in anderen viel geringeren Sachen extra ordinem Pflegte öffters Zue geschehen, Zue aller underthenigsten und schuldigsten ehren der R. K. Mfc. angestellet vnd E. H ochw. rhat sich einer gehör sambsten willfehrigsten resolution vereinbahret hette, damit bey heutiger Post ein solches allerunderthenigst referiren mögen. Alldieweilen aber M. Hochgeehrter Herr, dass Sichs mit der rhatsversamblung nicht werde thuen Lassen, sondern müste einen anstandt biss nechstscheinenden Montag leyden, wie die HH Deputirte mir hin-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.