Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 25 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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Grunwald, Zur Geschichte der Marranen. 25 11. Antwort des Hamburger Senates an den Kaiser. (Original.) Ex speciali Commissione Spectabiiis Senatus Civit: Hamb, subscripsit Jaeobus Rodenburg licent: et rei publicae Hamb: protonotarius. Demnach der R. K. auch zu Hungarn und Boheim Königl. Mayst. unsers allergdstn Herrn Rhat und anhero verordneter Commissarius der wohlEdle und Beste H. Nicolas Christoph von Hunefeld p. p. ein allergdstes schreiben sub dato Wien den 15. 7br so Ihr K. Mayst. an H. Burgermeister und rhat dieser Statt abgelassen, den 2. 8bris iüngstverschhiednes eingereichet; So haben Sie solches mittelst underthenigster referenz empfangen und wegen H. Commissarii sonderbahren Begehren nach in pleno eröffnen und vorlesen lassen und den inhalt dahin gerichtet befunden, das Ihro K. M. nochmals befehlen ob crimen laesae Majestatis divinae sowohl dess Diego Cheri Person, als seines Vermögens und güeter so viel er deren in Hamburg bei Burgern, Kauffleuthen, Einwohnern, schuzverwandten und anderen hat, solchergestalt zue versichern, damit man deren iedessmahl habhafft werden könne. Weü nun im Jahr Christi 1648 et 1649 Ihr Kays. Mt. Herr vatter höchsterl. glorwürdigsten andenckens dergleichen inhalts ahn vor wohlgem. rhat geschrieben und allergdst begehrt, das sie sich dess Diego Cheri Person und gueter versichern solten, So haben Sie dero Zeit erhebliche undt in den Reichs Constitution^. Capitulation. Caesar. Instrumento Pacis und wohlhergebrachten Privilegiis und Jurisdiction dieser Statt begründete ursach angezogen, warumb Ihre R. K. M. allergdst. Befehl bey all solcher reichskundiger bewandnus sich nicht geleben können, worauf auch Ihr R. K. Mt. biss ahndero höchstherrlichst absterben allergdst acquiescirt und E. E. Rhat bey Ihrem wohlhergebrachten privilegiis, Jurisdiction und freyheit allergdst geruhig gelassen, Alss müssen Sie dass dafür halten, das Ihr Kays. Mays. bey abfassung vorges. Befehlschreibens diese Bewandnus nicht referiert und sie also zue auslassung desselben bewogen worden. Was dan Ihr K. Mayt19 vorged. dero allergnädigstes befehlschreiben mit nechsten zu-