Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 23

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 23 (sequence 30)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
78% known words query
IRI
…/2638044-2638085-2638086--2507-2639881
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Grrunwald, Zur Geschichte der Marranen. 23 crimen laesae Majestatis divinae begangen, eine Criminalklag eingereichet, Vnd die pr osecution desselben durch allerhandt incidentia die Ihr zum theil selbsten erwecket, bisshero verhindert worden. Nach dem nun auf gedachtes Vnsers Fiscals Verrers Anruffen die Sach vorgenommen, Vnd ein Sentenz, den Er ex Justitia causae in seinen favorem zu fallen genzlich verhoffet, verfasset werden sollen, welches auch, da nicht intzwischen Vnser Reichs Hof Rath sich mehresten Theil von hinnen nache Regenspurg erhoben hette, würklich geschehen wehre; werden Wir glaubwürdig berichtet, dass besagter Cheri Judt, neben dem Er ohne das in einem hohen gefährlichen alter, etwann hiervon nachricht bekommen, Vnd gedacht sey, nicht allein sein gantze Substanz vnd Vermögen, sondern auch seine Persohn Vnd familiam aus Hamburg Vnd dem H. Rom. Reich hinweg, in andere Königreich Vnd lande zu transferiren, also sich derdurch der wohlverdienten leibvnd Guethsstraff zu entziehen. Wann Vnss denn nicht geziemben will, der Justiz Vnd Vnserm Kays. Fisco Zum nachtheil, dieses connivendo geschehen zu lassen, sondern vielmehr dahin zu trachten, wie solche abscheuliche laster der gebühr nach gestrafft werden mögen: Alss befehlen Wir Euch hiemit gnedigst vnd ernstlich, dass Ihr alsobalden vnd ohne einigen Verzug, Euch so wohl dess Cheri Juden Persohn, alss seines Vermögens Vnd gütter so Viel Er deren Zu Hamburg bey Burgern, Kauffleuthen, Einwohnern, SchutzVerwanthen Vnd anderen hat, wie das nahmen haben mag, solcher Gestalt Versichert, damit man deren iedesmahl haabhafft, auch künftig die Justiz nit exludirt werden könne. Dessen Wir Vnss denn zu Euch gnedigst Versehen, dass Ihr diesem Gehorsambist nachkommen, Vnd Vnserm Fiscal nicht Vrsach geben werdet, einigen regress bey Euch zu suchen, oder der vnbefugten receptation halber anderweitige actiones zu intendiren: Thuen also Euerer relation Vnd berichts, auf, welche weiss diesem Vnserm befelch ein Vollzug geschehen, mit nechsten erwartten; Vnd Verbleiben Euch mit Kays. Gnaden wohlgewogen. Gegeben, Wien den 15. Sept.1663.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.